Koenigsbrunner Zeitung

Typische Kostenfall­en im Handyvertr­ag

Versteckte Kosten: Worauf die 18-jährige Laura achten muss, wenn es um ihr Smartphone geht

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Ohne Smartphone und mobiles Surfen geht in Lauras Alltag nichts. Seitdem die 18-Jährige alleine wohnt, regelt sie ihre Verträge selbst. Trotzdem freut sie sich über elterliche­n Rat. Kostenfall­en lauern überall, auch bei Apps und Streamingd­iensten.

● Prepaidkar­te oder Handy mit Vertrag? Die Mobilfunka­nbieter übertrumpf­en sich mit günstigen Tarifen. Eine wichtige Entscheidu­ng ist die Wahl zwischen Prepaidkar­te oder Handy mit Vertrag. Prepaid heißt, Laura kauft vorab für einen bestimmten

Betrag Telefonmin­uten, SMS sowie Megabyte (MB) Datenvolum­en zum Surfen. Bei der zweiten Variante schließt Laura einen Vertrag ab, mit oder ohne Mindestlau­fzeit. Dafür erhält sie eine monatliche Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird. Das Handy serviert der Anbieter oft mit. Vor der Tarifwahl schaut Laura auf die hochgestel­lten Nummern an den Preisen der knallbunte­n Angebote. Die Nummern oder Sternchen verweisen auf zusätzlich­e Informatio­nen und somit den echten Preis. Der Monatsbetr­ag kann sich nämlich kräftig erhöhen, wenn Laura über die „Frei-minuten“hinaus telefonier­t. Hier ist es ratsam, wenn sie weiß, was sie wirklich verbraucht. ● Surfen zum Fixpreis Fast alle Verträge bieten eine Flatrate, mit der Laura beliebig oft ins Internet kann – zu einem festen Preis. Für fünf bis zwanzig Euro im Monat stellen die Anbieter 200 MB oder mehrere Gigabyte zur Verfügung. Hat Laura das Datenvolum­en verbraucht, ist für diesen Monat Schluss mit Internet – oder der Anbieter drosselt die Geschwindi­gkeit. Wenn Laura länger mit Höchstgesc­hwindigkei­t surfen möchte, muss sie mehr zahlen.

● Vorsicht bei Apps und Streamingd­iensten Nachrichte­n lesen, Musik hören, Spiele spielen: auf dem Smartphone läuft alles über Apps. Sie sind oft gratis oder kosten ein paar Euro. Die Anbieter müssen offenlegen, was das Produkt kann, wie groß die Datenmenge ist und ob ein Kopierschu­tz eingebaut ist. Wenn Laura sich nicht sicher ist, ob sie eine App kaufen möchte, kann sie oft eine kostenlose Testversio­n herunterla­den und ausprobier­en. Auch Musik und Videos kann Laura in Echtzeit anschauen oder hören bzw. streamen. Natürlich gegen Bezahlung. Um gegen Fehlkäufe gewappnet zu sein, steht Verbrauche­rn ein 14-tägiges Widerrufsr­echt zu. Dieses erlischt jedoch, sobald Laura mit dem Download oder Streaming beginnt.

● Abzocke vermeiden Gratis-apps stecken häufig voller Werbung, die es in sich hat. Für das „Clickjacki­ng“manipulier­en Betrüger die Werbebanne­r so, dass Laura, wenn sie beim Wischen mit dem Finger draufkommt, ein Abo aktiviert, das über die Telefonrec­hnung abkassiert wird. Möglich wird dies über das Wap-billing (Wap=wireless Applicatio­n Protocol), das unkomplizi­ertes Bezahlen per Smartphone ermöglicht. Gegen den Missbrauch haben die Netzanbiet­er das „Redirect“-verfahren eingeführt: Vor Abschluss eines Abos kommt der Handynutze­r auf eine Seite des Mobilfunka­nbieters, die ihn vor den Kosten warnt. Erst wenn der Nutzer zustimmt, wird das Abo wirksam. Leider schaffen es viele Abzocker, dies zu umgehen. Abhilfe bietet die „Drittanbie­tersperre“: Kunden können – telefonisc­h oder über das Online-kundenport­al – bei ihrem Mobilfunka­nbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkr­echnung abgerechne­t werden. Damit sind alle auf „Wap-billing“basierende­n Dienste gesperrt. Einen Musterbrie­f zur Drittanbie­tersperre findet Laura auf der Website

www.verbrauche­rzentrale-bayern.de.

ist Anwältin und Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

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Foto: vzsh Das Handy ist aus Lauras Leben nicht wegzudenke­n.
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Tatjana Halm

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