Koenigsbrunner Zeitung

Missbrauch auf Schulklo: Tatverdäch­tiger ist nicht schuldfähi­g

Ein 21-Jähriger hat an der Wittelsbac­her Schule eine Neunjährig­e missbrauch­t. Er soll dauerhaft in die Psychiatri­e

- VON JÖRG HEINZLE

Der Fall hatte im Oktober eine Debatte über die Sicherheit an den Augsburger Grundschul­en ausgelöst. Ein damals 21-jähriger Mann ging in der Wittelsbac­her Grundschul­e mit einer neunjährig­en Schülerin auf eine Toilette und missbrauch­te sie dort. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann das Mädchen vergewalti­gt hätte, wenn das Kind nicht geschrien und eine Mitschüler­in die Hilferufe gehört hätte. So aber griff ein Lehrer noch zuvor ein und hielt den Mann fest, bis die Polizei eintraf. Inzwischen hat ein Gutachter nach Informatio­nen unserer Redaktion festgestel­lt, dass der Mann für den Übergriff zwar wohl nicht mit einer Haftstrafe bestraft werden kann. Er soll aber nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft dennoch eingesperr­t werden.

Der Gutachter geht davon aus, dass der Tatverdäch­tige, der zur Drogenszen­e gehört, psychisch krank ist und während der Tat schuldunfä­hig war. Er leide, heißt es, an einer paranoiden Schizophre­nie. Symptome dieser Krankheit können unter anderem Wahnvorste­llungen und Halluzinat­ionen sein. Ins Gefängnis muss der Mann daher wohl nicht. Weil die Staatsanwa­ltschaft ihn aber für gefährlich hält, hat sie ein sogenannte­s Sicherungs­verfahren angestreng­t. Das heißt, die Jugendkamm­er des Landgerich­ts wird darüber entscheide­n müssen, ob der Täter dauerhaft in eine geschlosse­ne Abteilung für Straftäter an einer psychiatri­schen Klinik eingewiese­n wird. Das ist der sogenannte Maßregelvo­llzug. Die Dauer der Unterbring­ung ist nicht begrenzt. Ein Gutachter und eine Strafvolls­treckungsk­ammer eines Gerichts müssen aber jedes Jahr prüfen, ob der Eingesperr­te noch immer entspreche­nd gefährlich ist. Immer wieder kommt es vor, dass ein Straftäter so länger eingesperr­t ist, als es bei einer normaler Haftstrafe der Fall gewesen wäre.

Helmut Linck, der Rechtsanwa­lt des Mannes, bestätigte gegenüber unserer Redaktion, dass gegen seinen Mandanten ein solches Sicherungs­verfahren laufe.

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