Missbrauch auf Schulklo: Tatverdächtiger ist nicht schuldfähig
Ein 21-Jähriger hat an der Wittelsbacher Schule eine Neunjährige missbraucht. Er soll dauerhaft in die Psychiatrie
Der Fall hatte im Oktober eine Debatte über die Sicherheit an den Augsburger Grundschulen ausgelöst. Ein damals 21-jähriger Mann ging in der Wittelsbacher Grundschule mit einer neunjährigen Schülerin auf eine Toilette und missbrauchte sie dort. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann das Mädchen vergewaltigt hätte, wenn das Kind nicht geschrien und eine Mitschülerin die Hilferufe gehört hätte. So aber griff ein Lehrer noch zuvor ein und hielt den Mann fest, bis die Polizei eintraf. Inzwischen hat ein Gutachter nach Informationen unserer Redaktion festgestellt, dass der Mann für den Übergriff zwar wohl nicht mit einer Haftstrafe bestraft werden kann. Er soll aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dennoch eingesperrt werden.
Der Gutachter geht davon aus, dass der Tatverdächtige, der zur Drogenszene gehört, psychisch krank ist und während der Tat schuldunfähig war. Er leide, heißt es, an einer paranoiden Schizophrenie. Symptome dieser Krankheit können unter anderem Wahnvorstellungen und Halluzinationen sein. Ins Gefängnis muss der Mann daher wohl nicht. Weil die Staatsanwaltschaft ihn aber für gefährlich hält, hat sie ein sogenanntes Sicherungsverfahren angestrengt. Das heißt, die Jugendkammer des Landgerichts wird darüber entscheiden müssen, ob der Täter dauerhaft in eine geschlossene Abteilung für Straftäter an einer psychiatrischen Klinik eingewiesen wird. Das ist der sogenannte Maßregelvollzug. Die Dauer der Unterbringung ist nicht begrenzt. Ein Gutachter und eine Strafvollstreckungskammer eines Gerichts müssen aber jedes Jahr prüfen, ob der Eingesperrte noch immer entsprechend gefährlich ist. Immer wieder kommt es vor, dass ein Straftäter so länger eingesperrt ist, als es bei einer normaler Haftstrafe der Fall gewesen wäre.
Helmut Linck, der Rechtsanwalt des Mannes, bestätigte gegenüber unserer Redaktion, dass gegen seinen Mandanten ein solches Sicherungsverfahren laufe.