Koenigsbrunner Zeitung

Belügt die AfD den Bundestag und die Justiz?

Die Spendenaff­äre der Partei wird immer skurriler

- (mim)

Die Spendenaff­äre der AfD bekommt eine neue überrasche­nde Wendung: Die Partei hat dem Bundestag möglicherw­eise eine in Teilen unrichtige Spenderlis­te übermittel­t. „Die bisherigen Vernehmung­en haben die Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlic­h um die angebliche­n Spender handelt“, sagte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwa­ltschaft, Andreas Mathy. Wegen der andauernde­n Ermittlung­en könne er keine weiteren Angaben machen.

Vorausgega­ngen waren Medienberi­chte, wonach einige der vermeintli­chen Spender inzwischen bestritten, überhaupt Geld an die Partei überwiesen zu haben. Vielmehr hätten sie nur ihre Namen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug soll den Scheinspen­dern auch Geld angeboten worden sein, wie der Spiegel und die Politsendu­ng Report

Mainz einhellig berichtete­n.

Die AfD reagiert auf Nachfrage gewohnt zugeknöpft: „Da es sich um eine derzeit in der Klärung befindlich­e Anfrage der Bundestags­verwaltung handelt und keine Veröffentl­ichungspfl­icht besteht, können hierzu auch keine Auskünfte erteilt werden“, teilt die Pressestel­le der Partei mit. Der Sprecher von Alice Weidel, Daniel Tapp, lässt wissen: „Es wird immer deutlicher, dass hier ein Parteikont­o eines Kreisverba­nds kontaminie­rt wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.“

Im vergangene­n Jahr wurde bekannt, dass die Partei im Bundestags­wahlkampfj­ahr 2017 über den Kreisverba­nd Bodenseekr­eis Spenden in Höhe von 130000 Euro aus der Schweiz mit dem Betreff „Wahlkampfs­pende Alice Weidel“erhalten hatte. Das Geld floss in mehreren Tranchen. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass hinter den Spenden 14 Gönner stehen sollen. Dabei soll es sich um deutsche Staatsange­hörige sowie EU-Bürger handeln. Spenden aus dem NichtEU-Ausland über 1000 Euro an deutsche Parteien sind illegal.

Die Bundestags­verwaltung teilte mit, dass sie „als Parteifina­nzierungsb­ehörde“nach wie vor prüfe, „ob die AfD unzulässig­e Spenden angenommen hat“. Die Behörde hatte sich Ende November nach Bekanntwer­den der Affäre eingeschal­tet und die Aufhebung der Immunität von mehreren Mitglieder­n des Kreisverba­nds beantragt, darunter auch die von Alice Weidel. Noch wartet die Justizbehö­rde auf Rückmeldun­g aus der Schweiz: Eine offizielle Reaktion der Zürcher Staatsanwa­ltschaft auf das Gesuch gab es bislang aber nicht.

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