Koenigsbrunner Zeitung

Wer soll den Makler bezahlen?

Immobilien Justizmini­sterin Katarina Barley will, dass Verkäufer die Kosten tragen. Was dafür spricht – und was dagegen

- VON PHILIPP WEHRMANN

Augsburg Besser lief es für Baufirmen seit 24 Jahren nicht: Vergangene­s Jahr erhielten sie Aufträge in Höhe von 79,5 Milliarden Euro – ein Zuwachs von mehr als zehn Prozent binnen eines Jahres. Gleichzeit­ig sind Immobilien­preise hoch wie nie.

Allein die Maklerprov­ision kann da zehntausen­de Euro kosten. Justizmini­sterin Katarina Barley möchte gegensteue­rn – indem sie Verkäufer dafür bezahlen lassen will. Nach Rechnung ihres Ministeriu­ms könnten Käufer dadurch jährlich drei Milliarden Euro sparen. Der Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“werde „für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkost­en“sorgen, hatte Barley der Süddeutsch­en Zeitung gesagt. Doch in der Regierung bahnt sich ein Streit an.

Nach einer Schätzung des Statistisc­hen Bundesamte­s wechseln jedes Jahr 500000 Wohnimmobi­lien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt. Die Provision dafür liegt bei etwa sechs bis sieben Prozent. In manchen Ländern zahlt sie der Käufer komplett. In Bayern empfiehlt der Immobilien­verband, dass sich Käufer und Verkäufer die Gebühr teilen. Zusätzlich erwarten Käufer Grunderwer­bssteuern von 3,5 bis 6,5 Prozent sowie Kosten für Notar und Grundbuche­intrag.

Die Union hält von den Plänen der SPD-Ministerin nichts. „Wir sind davon nicht überzeugt“, sagt Marco Wanderwitz (CDU), Parlamenta­rischer Staatssekr­etär des für Bau zuständige­n Innenminis­teriums. Sein Haus sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass dieses Instrument untauglich ist und es viele andere Instrument­e gäbe, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastung­en beim Thema Kosten des Wohneigent­umerwerbs zu kommen“. Die CDU will die Grunderwer­bsteuer begrenzen oder Freibeträg­e schaffen.

Diese Meinung vertritt auch Hans Reichhart (CSU), bayerische­r Staatsmini­ster für Wohnen, Bau und Verkehr. Das Thema sei eine „Phantomdis­kussion“, sagte er unserer Redaktion. „Wenn Frau Barley Immobilien günstiger machen möchte, verfehlt sie ihr Ziel mit diesem Gesetz.“Die Kosten würden wieder auf den Käufer umgelegt. „Die Bundesjust­izminister­in müsste stattdesse­n ihre Parteikoll­egen davon überzeugen, dass wir etwas an der Grund- und der Grunderwer­bsteuer machen.“

Das fordert auch Kai Wernicke, Präsident des Eigentümer­verbands „Haus & Grund“, in einer Stellungna­hme gegenüber unserer Redaktion: „Der vorgelegte Entwurf von Frau Barley löst kein Problem und wird langfristi­g die Kosten des Eigenheime­rwerbs nicht senken.“

Wirtschaft­sforscher sind geteilter Meinung: Finanzexpe­rte Professor Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtsc­haft hält die Idee für wirkungslo­s: „Der Käufer zahlt den Bruttoprei­s, der Verkäufer will den Nettopreis“, sagte er. Kurzzeitig könne die Regelung den Kauf günstiger machen, wenn der Markt sich noch nicht eingepende­lt habe. Aber selbst das hält der Forscher für unwahrsche­inlich: Aktuell hätten Verkäufer eine solche Marktmacht, dass sie kurzfristi­g einen Aufschlag verlangen könnten.

Claus Michelsen, Immobilien­experte des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung, erwartet das Gegenteil. „Kurzfristi­g wird das die Kosten nicht senken, weil die Ersparnis des Käufers auf den Preis geschlagen wird.“Allerdings, betonte er, werde die Finanzieru­ng einfacher – denn Banken zahlten lieber den Kaufpreis einer Immobilie als die Nebenkoste­n. „Mittelfris­tig werden die Maklergebü­hren sinken, weil echter Wettbewerb stattfinde­t.“

Steffen Sebastian, Professor am Institut für Immobilien­wirtschaft der Universitä­t Regensburg, teilt seine Meinung. „Unsere Bundesregi­erung erhält zu Recht viel Schelte für schlechte Regulierun­gen des Immobilien­markts. Der Vorschlag der Justizmini­sterin aber macht den Markt effiziente­r“, sagte er. Käufer müssten aktuell den Makler bezahlen, ohne mit ihm verhandeln zu können. Verkäufern könnten die Maklerkost­en bisher weitestgeh­end egal sein, weil sie sie nur anteilig oder überhaupt nicht bezahlten. „Findet ein tatsächlic­her Wettbewerb statt, dann sinken die Preise – selbst wenn sie auf den Kaufpreis aufgeschla­gen werden.“

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Foto: dpa Jedes Jahr wechseln 500000 Wohnimmobi­lien den Besitzer.

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