Koenigsbrunner Zeitung

Steinewerf­er müssen ins Gefängnis

Prozess Zwei junge Männer tobten sich an Autobahnen aus und riskierten, dass Menschen sterben. Nun folgt die Strafe

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Nürnberg Kaum zu glauben, dass sie große Pflasterst­eine und Holzpalett­en von Brücken auf Autobahnen und einen Zug warfen – und nur durch ein Wunder niemand ernsthaft verletzt wurde. Nun folgt die Strafe. Ein Jugendlich­er und ein Mann wurden zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt. Das Nürnberger Landgerich­t sprach die 17 und 20 Jahre alten Angeklagte­n unter anderem des versuchten Mordes, der Körperverl­etzung und des gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr schuldig, wie ein Gerichtssp­recher mitteilte. Der Ältere wurde zu vier Jahren, der Jüngere zu dreieinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt. Die Öffentlich­keit war von dem Verfahren vor der Jugendkamm­er ausgeschlo­ssen, weil einer der Angeklagte­n minderjähr­ig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Duo im Mai 2018 die Steine und bis zu 20 Kilogramm schwere Holzpalett­en von Autobahnbr­ücken auf die A3 und die A73 auf fahrende Autos und Lastwagen geworfen hatte. Ein Lkw-Fahrer erlitt Schnittwun­den an Hand und Oberschenk­el, als einer der Pflasterst­eine die Windschutz­scheibe seines Lastwagens durchschlu­g. Bei einem anderen Lkw landete ein Stein im Fußraum der Beifahrers­eite, bei einem Auto im Scheinwerf­erkasten. Der 17-Jährige warf zudem Steine auf eine Regionalba­hn auf der Strecke Nürnberg–Bamberg. Dabei gingen drei Waggonsche­iben zu Bruch.

Die Polizei hatte bei der Festnahme der beiden im Juli 2018 von großem Glück gesprochen, dass nicht mehr geschehen sei. Eine Gruppe aus 28 Ermittlern war den Tätern unter anderem mit Videoaufze­ichnungen von Kameras in der Nähe der Tatorte sowie mit Befragunge­n auf die Schliche gekommen. Für die Angeklagte­n sei nicht kontrollie­rbar gewesen, was durch die Steinwürfe passiere, erklärte der Vorsitzend­e Richter laut Mitteilung bei der Urteilsbeg­ründung. Sie hätten den Tod von Menschen in Kauf genommen. Eine Absicht unterstell­te ihnen der Richter nicht.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte für den Älteren fast sechs Jahre und für den Jüngeren fünf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigu­ng hatte für jeweils zweieinhal­b und knapp zwei Jahre Gefängnis plädiert. Die beiden wurden auch wegen Brandstift­ung schuldig gesprochen, weil sie eine leer stehende Düngemitte­lfabrik in Brand gesetzt hatten.

Zugunsten der jungen Männer hätten ihre Geständnis­se und Teilgestän­dnisse gesprochen, hieß es weiter. Der 20-Jährige hatte die Taten zu Prozessbeg­inn gestanden, der 17-Jährige dagegen wollte nur geholfen haben, zwei Paletten auf eine Brücke zu tragen. Beide hatten sich die Schuld für die Taten gegenseiti­g zugeschobe­n. Sie hätten nun Zeit, über sich und ihr Verhalten nachzudenk­en, so der Richter.

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Foto: Karmann, dpa Der jüngere Täter, der hier sein Gesicht verbirgt, wollte nur geholfen haben, Paletten auf eine Brücke zu tragen. Das Gericht nahm ihm das nicht ab.

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