Koenigsbrunner Zeitung

Der Mann sollte abgeschobe­n werden

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Zum Artikel „Polizei kann einen Schläger nur schwer stoppen“vom 21. Februar: Ein Mann schlägt wahllos auf Menschen ein. Bereits mehrfach negativ aufgefalle­n durch Körperverl­etzung. Er wird von der Polizei festgenomm­en, der Tatbestand wird aufgenomme­n und nachdem er einen festen Wohnsitz nachgewies­en hat, freigelass­en.

Was darf oder muss dieser Mensch noch als Straftat begehen, um einer gerechten Strafe zugeführt zu werden? Übrigens, was passiert mit den unschuldig­en Opfern? Hier zweifele ich an meinem Rechtsvers­tändnis. Sobald eine Straftat unter Drogen- oder Alkoholein­fluss begangen wird, so wirkt sich das strafmilde­rnd aus. Das gibt es doch nur in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, worauf wir nicht stolz sein müssen.

Hier ist doch schon lange eine Umgestaltu­ng unserer Gesetze überfällig. Herr Ministerpr­äsident Söder und Herr Innenminis­ter Herrmann, das wäre doch jetzt ein Fall für Sie, um zu zeigen, wie das Recht zu seinem Recht kommt. Dieser Mensch hat das Bleiberech­t verwirkt und sollte verurteilt und abgeschobe­n werden. Ich hoffe, dass Ihren Worten auch Taten folgen.

Heinz Tschiedel, Königsbrun­n

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