Der Mann sollte abgeschoben werden
Zum Artikel „Polizei kann einen Schläger nur schwer stoppen“vom 21. Februar: Ein Mann schlägt wahllos auf Menschen ein. Bereits mehrfach negativ aufgefallen durch Körperverletzung. Er wird von der Polizei festgenommen, der Tatbestand wird aufgenommen und nachdem er einen festen Wohnsitz nachgewiesen hat, freigelassen.
Was darf oder muss dieser Mensch noch als Straftat begehen, um einer gerechten Strafe zugeführt zu werden? Übrigens, was passiert mit den unschuldigen Opfern? Hier zweifele ich an meinem Rechtsverständnis. Sobald eine Straftat unter Drogen- oder Alkoholeinfluss begangen wird, so wirkt sich das strafmildernd aus. Das gibt es doch nur in der Bundesrepublik Deutschland, worauf wir nicht stolz sein müssen.
Hier ist doch schon lange eine Umgestaltung unserer Gesetze überfällig. Herr Ministerpräsident Söder und Herr Innenminister Herrmann, das wäre doch jetzt ein Fall für Sie, um zu zeigen, wie das Recht zu seinem Recht kommt. Dieser Mensch hat das Bleiberecht verwirkt und sollte verurteilt und abgeschoben werden. Ich hoffe, dass Ihren Worten auch Taten folgen.
Heinz Tschiedel, Königsbrunn
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