Koenigsbrunner Zeitung

Das ändert sich im März

Die Rente für Mütter steigt

- (bo)

Augsburg Im März 2019 stehen in Deutschlan­d wieder mehrere Veränderun­gen an. Das beginnt bei der Mütterrent­e und reicht bis zur Hecke im Garten. Dazu kommt im März die Zeitumstel­lung. Ein Überblick über die wichtigste­n Änderungen.

● Mütterrent­e Der 1. März 2019 ist ein wichtiges Datum für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Deren Erziehungs­zeiten werden bei der Rente nämlich stärker angerechne­t. Es gibt einen halben Rentenpunk­t mehr pro Kind, nämlich 2,5 statt bisher zwei Punkte. In Zahlen umgerechne­t: Pro Kind, das vor 1992 geboren ist, erhalten Mütter im Westen dann 16,02 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr pro Monat. Die Erhöhung der Mütterrent­e ist der teuerste Teil des milliarden­schweren Rentenpake­ts der Bundesregi­erung – und kostet 3,8 Milliarden Euro pro Jahr.

● Gartenarbe­it Wer ab März die Hecke in seinem Garten zu sehr stutzt, könnte rechtliche Probleme bekommen. Denn das Bundesnatu­rschutzges­etz sieht vor, dass „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September“nicht zu sehr herunterge­schnitten oder gar beseitigt werden dürfen. Grund ist der Vogelschut­z. Wichtig dabei: Normales Zurechtstu­tzen ist weiterhin erlaubt.

● Zeitumstel­lung Noch keine Änderung gibt es bei der Zeitumstel­lung auf Sommerzeit. Die findet nämlich erneut statt. Am 31. März, einem Sonntag, werden um 2 Uhr morgens die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestell­t. Die Folge: Uns wird eine Stunde Schlaf gestohlen, wir müssen gefühlt früher aufstehen. Die geplante Abschaffun­g der Zeitumstel­lung soll nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2021 stattfinde­n.

● Feiertag Berlin bekommt im März 2019 einen neuen Feiertag, den Internatio­nalen Frauentag. Der wird zwar auch in den anderen Bundesländ­ern entspreche­nd begangen, um auf die oft noch fehlende Gleichbere­chtigung der Geschlecht­er hinzuweise­n – Berlin ist aber das einzige Bundesland, in dem der Weltfrauen­tag nun ein offizielle­r, gesetzlich­er Feiertag ist. Eine entspreche­nde Gesetzesno­velle hatte das Berliner Abgeordnet­enhaus Anfang des Jahres beschlosse­n.

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