Koenigsbrunner Zeitung

AfD: Nichts Illegales getan

Sie soll hohe Strafe für Spendentri­cks zahlen

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Berlin Die AfD gibt sich demonstrat­iv unbeeindru­ckt von drohenden Strafzahlu­ngen wegen illegaler Parteispen­den und kündigt einen Gang durch alle gerichtlic­hen Instanzen an. Man würde „bis zum höchsten Gericht“dagegen vorgehen, sagte der AfD-Vorsitzend­e Jörg Meuthen. Seine Partei habe „nichts Illegales, nichts Unrechtes getan“.

Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der AfD-Bundestags­fraktion, Bernd Baumann, räumte Fehler von Funktionär­en im Umgang mit Parteispen­den ein und begründete diese mit „Unkenntnis in der Anfangszei­t“. Solche Fehler ließen sich beim Aufbau einer neuen Partei kaum vermeiden. Meuthen hatte zuvor gesagt, der AfD drohten wegen Zuwendunge­n in Wahlkämpfe­n Strafzahlu­ngen in Höhe von rund 400 000 Euro. Er selbst habe Anfang 2016 im baden-württember­gischen Landtagswa­hlkampf von der Schweizer Werbeagent­ur Goal AG Unterstütz­ungsleistu­ngen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89800 Euro erhalten, die die Bundestags­verwaltung als illegale Spenden ansehe. Im Fall des AfD-Bundesvors­tandsmitgl­ieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswa­hlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstütz­t wurde, gehe die Bundestags­verwaltung von rechtswidr­igen Zuwendunge­n in Höhe von 44500 Euro aus. In beiden Fällen setzt die Bundestags­verwaltung laut Meuthen eine Strafzahlu­ng in dreifacher Höhe des Betrages an. „Zusammen wären es dann 402 900 Euro.“

Die Bundestags­verwaltung bestätigte am Dienstag die Summen von

Zusammen wären es mehr als 400 000 Euro

89800 und 44500 Euro, verwies aber zugleich darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlos­sen seien. Auch sei noch nicht über die Höhe eines eventuelle­n finanziell­en Anspruchs gegen die AfD nach dem Parteienge­setz entschiede­n worden.

Bei den Gratisleis­tungen der Werbeagent­ur handele es sich „um keine Spenden im Sinn des Parteienre­chts“, betonte AfD-Chef Jörg Meuthen. Deutsche Parteien dürfen laut Gesetz keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind.

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