Whistleblower sind unverzichtbar
Whistleblower sollen in der EU besser geschützt werden. Das ist ehrenwert und gut, sogar überfällig. Das Beispiel der Luxleaks-Affäre, bei der Tippgeber und Journalist sich anschließend vor Gericht verantworten mussten, zeigt, dass gehandelt werden muss. Nun wird es also eine mehrstufige Lösung geben, die den Hinweisgeber zunächst an die internen Beschwerdestellen bindet, ehe er sich an Behörden oder gar die Öffentlichkeit wenden darf. Nur in Fällen von äußerster Ignoranz oder erkennbarem Verschleppen von Tipps darf er sich direkt an investigative Journalisten wenden.
Das klingt vernünftig, weil der Gesetzgeber eben auch die Betriebe schützen muss. Was in Brüssel nun als Kompromiss vereinbart wurde, ist nämlich kein Freibrief zum Petzen und Verpfeifen.
Die jetzt anvisierte Reform geht weit. Sie berührt im äußersten Fall sogar Geschäftsgeheimnisse. Aber genau genommen müsste jedes Unternehmen selbst ein großes Interesse daran haben, strafbare Handlungen oder Missstände intern aufzudecken und abzustellen.
Allerdings geht es eben auch um staatliche Apparate und deren Praktiken, die beispielsweise Edward Snowden aufgedeckt hat – unter Einsatz seiner ganzen bisherigen Existenz. Solche Whistleblower brauchen tatsächlich gesetzlichen Schutz. Sogar vor dem Staat, dessen Behörden durch die Aufdeckungen entlarvt werden. Dies durchzusetzen, Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen und sie dennoch ernst zu nehmen, wird die eigentliche Herausforderung.
Es stimmt, Whistleblower wie jene, die den Facebook-Datenskandal bei dem Unternehmen Cambridge-Analytica aufgedeckt haben, sind unverzichtbar. Ihr Einsatz muss abgesichert werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein Weg dahin.