Koenigsbrunner Zeitung

Rollerfahr­er stößt gegen drei Streifenwa­gen

Mann liefert sich wilde Jagd mit Polizei

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Der Fahrer eines Motorrolle­rs hat sich am Montag in Pfersee eine wilde Verfolgung­sjagd mit der Polizei geliefert. Obwohl gleich mehrere Polizeistr­eifen den Fahrer des Rollers verfolgten, gelang ihm nach einer halsbreche­rischen Fahrt durch den Stadtteil am Ende die Flucht. Allerdings muss der Fahrer dennoch damit rechnen, dass er bestraft wird.

Die Verfolgung­sjagd begann am Montagmitt­ag gegen 12.30 Uhr in der Deutschenb­aurstraße. Streifenpo­lizisten bemerkten, dass dort ein Rollerfahr­er unterwegs war, der an seinem Fahrzeug noch ein altes, nicht mehr gültiges Versicheru­ngskennzei­chen montiert hatte. Als die Beamten dem Mann signalisie­rten, dass er anhalten soll, ergriff er die Flucht. Die Polizei spricht von einer „rücksichts­losen Fahrweise quer durch die Deutschenb­aurstraße“. Mit seinem Roller soll er dabei auch über Grünfläche­n, Spielplätz­e und Fußwege gefahren sein. Während seiner Flucht stieß der Rollerfahr­er nach Angaben eines Polizeispr­echers mit drei Streifenwa­gen zusammen. Dadurch sei an den drei Polizeiaut­os der Lack beschädigt worden. Die Irrfahrt mit dem Roller endete in der Ludwigshaf­ener Straße. Dort stürzte der Fahrer, ihm gelang dann aber zu Fuß die Flucht.

Bei der Polizei heißt es aber, man sei zuversicht­lich, den Fahrer ermitteln und ihm die gefährlich­e Fahrt nachweisen zu können. Ob er nur wegen des alten Versicheru­ngskennzei­chens Angst vor der Polizei hatte, blieb zunächst unklar. Für kleine Fahrzeuge, die maximal 45 Stundenkil­ometer schnell sind, ist in der Regel keine Zulassung erforderli­ch. Sie benötigen nur ein Versicheru­ngskennzei­chen, das von der Versicheru­ng ausgestell­t wird. Es verliert jedes Jahr Ende Februar seine Gültigkeit und muss durch ein neues ersetzt werden. Die seit März gültigen Kennzeiche­n sind an der grünen Beschriftu­ng zu erkennen. Wer ohne gültiges Kennzeiche­n fährt, macht sich strafbar. Die Justiz kann dem Besitzer in solchen Fällen sogar das Fahrzeug wegnehmen.

OHinweiste­lefon Wer durch den Rollerfahr­er gefährdet wurde oder Hinweise geben kann, soll sich bei der Polizei melden unter 0821/323-2510.

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