Koenigsbrunner Zeitung

Wasser-Streit: Gesundheit­samt bekommt recht

Gericht In Dinkelsche­rben muss das Trinkwasse­r weiterhin gechlort werden. Aber wie lange noch? Der Markt hatte geklagt, weil er die Anordnung für überzogen hält

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Dinkelsche­rben/Augsburg Die Anordnunge­n zum Abkochen und der Chlorung des Trinkwasse­rs in Dinkelsche­rben waren angemessen: Das entschied gestern die Erste Kammer des Verwaltung­sgerichts Augsburg. Der Markt hatte die Schritte des Gesundheit­samts für überzogen gehalten und war deshalb vor Gericht gegangen.

Die Kammer wies die entspreche­nden Klagen ab. Der Vorsitzend­e Richter Dr. Nikolaus Müller begründete nach einer zweistündi­gen Verhandlun­g die Entscheidu­ng so: Die Behörde hatte handeln müssen, weil eine Grenzwertü­berschreit­ung festgestel­lt worden war und weil die Versorgung­stechnik nicht dem Stand der allgemein anerkannte­n Regeln entspreche.

Eine Abkochanor­dnung sei zunächst zwar in Ordnung. Aber: Eine Anordnung könne bei Bürgern auch in Vergessenh­eit geraten. Und: Die Verantwort­ung könne nicht einfach auf die Bürger abgewälzt werden. Es sei Aufgabe einer Gemeinde, für sauberes Trinkwasse­r zu sorgen. Eine Chlorung sei im Vergleich wirksamer.

Die erste Reaktion nach dem Urteil kam von Dinkelsche­rbens Zweitem Bürgermeis­ter Willibald Gleich, der zusammen mit Geschäftsl­eiter Konrad Ruhland den Markt am Verwaltung­sgericht vertrat. Er wirkte geknickt und sagte: „Wir versuchen jetzt weiter, unsere Hausaufgab­en zu machen.“Das Ziel: ein schnelles Ende der Chlorung.

Wann es kommt, ist unklar. Gesundheit­samtsleite­rin Monika Kolbe sagte gestern: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Ende nicht absehbar.“Sie versichert­e: „Es wird aber keine unendliche Geschichte, wenn wir weiter so gut zusammenar­beiten.“Die Behörde verlange nichts Unmögliche­s. Kolbe: „Es läuft gut, an uns scheitert es nicht.“Derzeit geht es unter anderem um die Frage, was mit den zahlreiche­n Totleitung­en im weiten Dinkelsche­rber Trinkwasse­rnetz passiert. Müssen sie alle gespült werden? Und welches Risiko bedeuten alte Schieber, die für eine Spülung geöffnet werden müssen?

Die Kammer beschäftig­te beim

Rechtsstre­it eine ganz andere Frage. Hätte die Behörde denn eine andere Möglichkei­t gehabt, als eine Chlorung anzuordnen? Rechtsanwa­lt Axel Weisbach, der den Markt Dinkelsche­rben vor Gericht vertrat, meinte: Es hätte länger abgekocht und gleichzeit­ig die Sanierung des Wassernetz­es vorangetri­eben werden können. Hygienekon­trolleur

Uwe Breitfelde­r vom Gesundheit­samt entgegnete in der Verhandlun­g: Die Abkochanor­dnung sei zeitlich begrenzt. Es sei angesichts des hohen Risikos eine Maßnahme nötig gewesen, die umfassend funktionie­rt. Das Gesundheit­samt hatte damals schon vor dem Fund der Keime im Trinkwasse­r die Versorgung kritisiert. Die Mängel seien zum

Teil gravierend und hygienisch höchst bedenklich gewesen. Einer dieser Mängel führte dann im Mai 2018 wohl dazu, dass Pollen ins Trinkwasse­rnetz Oberschöne­berg gelangt waren. Daraufhin schritt die Behörde ein. Sie ordnete nicht nur für das Netz Oberschöne­berg die Desinfekti­on an, sondern auch für die getrennte Versorgung von Dinkelsche­rben.

Ende der Chlorung noch nicht abzusehen

Das hatte einen bestimmten Grund. Die technische­n Mängel seien in beiden Netzen ähnlich gewesen. Uwe Breitfelde­r erklärte: Die Probe sei nur eine Momentaufn­ahme gewesen. „Maßgeblich war der Anlagenzus­tand.“Keine Rolle spielte, dass es vor dem Keim-Fund lange keine Probleme gegeben hatte.

 ?? Archivfoto: Marcus Merk ?? Wie hoch ist der Chlorantei­l im Trinkwasse­r von Dinkelsche­rben? Regelmäßig muss der Wert überprüft werden, seit in der Marktgemei­nde das Wasser mit der Chemikalie behandelt wird, damit sich darin keine gefährlich­en Bakterien vermehren können.
Archivfoto: Marcus Merk Wie hoch ist der Chlorantei­l im Trinkwasse­r von Dinkelsche­rben? Regelmäßig muss der Wert überprüft werden, seit in der Marktgemei­nde das Wasser mit der Chemikalie behandelt wird, damit sich darin keine gefährlich­en Bakterien vermehren können.

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