Kind will einfach nur spielen, da beißt der Hund zu
Gericht Die Halterin eines Vierbeiners lässt das Tier auf einem Spielplatz in Gersthofen ohne Leine herumlaufen. Die Anklage lautet daher auf fahrlässige Körperverletzung, doch die 31-Jährige bleibt einfach der Verhandlung fern
Gersthofen. Eine ganze Gruppe von Kindern tollte im April 2018 während der Osterferien auf dem Spielplatz „Jenaer Straße“beim Rügener Park im Norden von Gersthofen herum. Ein sieben Jahre alter Bub rutschte über eine Stahlröhre in den Sandkasten. Als er unten ankam, sprang ein großer weißer Hund heran und biss sofort zu. Er erwischte den Schüler trotz Jacke in der linken Brustseite. Die Verletzung wurde ambulant bei einem Arzt behandelt.
Auf dem großen umzäunten Spielplatz in Gersthofen ist das freie Herumlaufen von Hunden verboten. Trotzdem hatte die Frau das Tier nicht angeleint. Die 31-jährige Halterin des Vierbeiners sollte daher am Freitag zu einem Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht erscheinen. Sie kam nicht. Die Verhandlung fand aber dennoch statt.
Die Richterin, der Staatsanwalt und die Verteidigerin der Hundehalterin, Anwältin Catharina Müller, warteten vormittags vergebens auf die Angeklagte. Der Anwaltskanzlei gegenüber hatte die Frau offenbar kurz zuvor in einem Telefonanruf erklärt, ihr Kind sei erkrankt und sie finde keine Betreuung. Bei Gericht selbst hatte sich die Frau offenbar nicht entschuldigt.
Der damals verletzte Bub hingegen war mit seinem Vater ins Gericht gekommen. Am Rande der Verhandlung äußerte sich der Schüler unserer Zeitung gegenüber, er sei damals „sehr erschrocken“gewesen. Seit dem Vorfall habe er „eigentlich keine Angst vor Hunden“. „Außer es kommt ein ganz Großer heran“, schränkte er ein.
Sein Vater berichtete dem Gericht, die Frau habe sich erst nach einem halben Jahr telefonisch bei ihm gemeldet. Man habe ein Schmerzensgeld von 200 Euro für seinen kleinen Sohn vereinbart und ihr monatliche Ratenzahlungen zugebilligt. „Nach der ersten Rate kam nichts mehr..
Richterin Ute Bernhard verurteilte die Frau in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro). Nach dem schriftlichen Strafbefehlsurteil kann die Hundehalterin noch Einspruch einlegen, sodass es erneut zu einem Prozess käme. Richterin Bernhard gab der Verteidigerin jedoch mit auf dem Weg, dass die Strafe bereits am „untersten Rand“angesiedelt sei. Bei einem Einspruch ginge die Geldstrafe eher nach oben. Sie habe, so sagte die Richterin deutlich, „kein Verständnis für Leute, die ihren Hund unangeleint auf einem Spielplatz herumspringen lassen und sagen: Der will nur spielen – und dann beißt der Hund zu“.