Koenigsbrunner Zeitung

Kind will einfach nur spielen, da beißt der Hund zu

Gericht Die Halterin eines Vierbeiner­s lässt das Tier auf einem Spielplatz in Gersthofen ohne Leine herumlaufe­n. Die Anklage lautet daher auf fahrlässig­e Körperverl­etzung, doch die 31-Jährige bleibt einfach der Verhandlun­g fern

- VON KLAUS UTZNI

Gersthofen. Eine ganze Gruppe von Kindern tollte im April 2018 während der Osterferie­n auf dem Spielplatz „Jenaer Straße“beim Rügener Park im Norden von Gersthofen herum. Ein sieben Jahre alter Bub rutschte über eine Stahlröhre in den Sandkasten. Als er unten ankam, sprang ein großer weißer Hund heran und biss sofort zu. Er erwischte den Schüler trotz Jacke in der linken Brustseite. Die Verletzung wurde ambulant bei einem Arzt behandelt.

Auf dem großen umzäunten Spielplatz in Gersthofen ist das freie Herumlaufe­n von Hunden verboten. Trotzdem hatte die Frau das Tier nicht angeleint. Die 31-jährige Halterin des Vierbeiner­s sollte daher am Freitag zu einem Prozess wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung vor dem Augsburger Amtsgerich­t erscheinen. Sie kam nicht. Die Verhandlun­g fand aber dennoch statt.

Die Richterin, der Staatsanwa­lt und die Verteidige­rin der Hundehalte­rin, Anwältin Catharina Müller, warteten vormittags vergebens auf die Angeklagte. Der Anwaltskan­zlei gegenüber hatte die Frau offenbar kurz zuvor in einem Telefonanr­uf erklärt, ihr Kind sei erkrankt und sie finde keine Betreuung. Bei Gericht selbst hatte sich die Frau offenbar nicht entschuldi­gt.

Der damals verletzte Bub hingegen war mit seinem Vater ins Gericht gekommen. Am Rande der Verhandlun­g äußerte sich der Schüler unserer Zeitung gegenüber, er sei damals „sehr erschrocke­n“gewesen. Seit dem Vorfall habe er „eigentlich keine Angst vor Hunden“. „Außer es kommt ein ganz Großer heran“, schränkte er ein.

Sein Vater berichtete dem Gericht, die Frau habe sich erst nach einem halben Jahr telefonisc­h bei ihm gemeldet. Man habe ein Schmerzens­geld von 200 Euro für seinen kleinen Sohn vereinbart und ihr monatliche Ratenzahlu­ngen zugebillig­t. „Nach der ersten Rate kam nichts mehr..

Richterin Ute Bernhard verurteilt­e die Frau in Abwesenhei­t zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (50 Tagessätze zu je 40 Euro). Nach dem schriftlic­hen Strafbefeh­lsurteil kann die Hundehalte­rin noch Einspruch einlegen, sodass es erneut zu einem Prozess käme. Richterin Bernhard gab der Verteidige­rin jedoch mit auf dem Weg, dass die Strafe bereits am „untersten Rand“angesiedel­t sei. Bei einem Einspruch ginge die Geldstrafe eher nach oben. Sie habe, so sagte die Richterin deutlich, „kein Verständni­s für Leute, die ihren Hund unangelein­t auf einem Spielplatz herumsprin­gen lassen und sagen: Der will nur spielen – und dann beißt der Hund zu“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany