Geisterfahrer – das rät die Polizei
BEI EINEM ENTGEGENKOMMENDEN FAHRZEUG:
Schalten Sie den Verkehrsfunk ein und achten Sie auf Warnmeldungen;
Verringern Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit;
Fahren Sie oder wechseln Sie auf den rechten Fahrstreifen; Überholen Sie keinesfalls; Vergrößern Sie den Sicherheitsabstand;
Fahren Sie den nächsten Parkplatz an und warten ggf. die Entwarnung (Verkehrsfunk) ab oder verlassen Sie die Schnellstraße an der nächsten Abfahrt;
Verständigen Sie sofort die Polizei (Notruf 110), wenn Sie einen Falschfahrer sehen, und machen Sie ihn mittels Lichthupe/Hupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam;
Halten Sie auf dem rechten Fahrstreifen an und schalten Sie die Warnblinkanlage und Abblendlicht ein;
BEI UNBEABSICHTIGTEM EINFAHREN IN FALSCHER RICHTUNG
Verständigen Sie sofort die Polizei (Notruf 110);
Halten Sie sofort äußerst rechts am Fahrbahnrand an (möglichst dicht an die Schutz-/Leitplanke) und schalten Sie Warnblinkanlage sowie Abblendlicht ein;
Steigen Sie nach Möglichkeit aus dem Fahrzeug aus und begeben sich in einen gesicherten Bereich (z. B. Betonschutzwände auf Autobahnen); achten Sie dabei stets auf den Fahrverkehr und rechnen Sie mit plötzlichem Erscheinen von Fahrzeugen (auch wenn diese noch weit entfernt zu sein scheinen);
Vermeiden Sie das Überqueren der Fahrbahn;
Wenden Sie nicht mit Ihrem Fahrzeug und fahren Sie nicht rückwärts, um die Schnellstraße wieder zu verlassen. (FA)