Koenigsbrunner Zeitung

NPD-Mann sammelt Kinderporn­os

Gericht schickt einen Ex-Funktionär der Partei ins Gefängnis

- VON KLAUS UTZNI

Wenn es um Kindesmiss­brauch und Kinderporn­ografie geht, fährt die NPD einen strengen Kurs. „Todesstraf­e für Kinderschä­nder“lautete ein Slogan der rechtsextr­emen Partei. So hart trifft es einen ehemaligen Funktionär der NPD in Augsburg und Bayern, der rund 3000, teils sehr brutale, kinderporn­ografische Fotos und Videos gesammelt hat, freilich nicht. Das Amtsgerich­t verhängte aber eine Gefängniss­trafe von 22 Monaten gegen den Mann.

Bei einer Durchsuchu­ng im April 2016 hatten Ermittler die Kinderporn­os auf dem Laptop des zu der Zeit noch in der NPD aktiven Mannes gefunden. „Da wird es einem schlecht, wenn man sich solche abscheulic­hen und widerwärti­gen Bilder anschaut. Das ist verachtens­wert“, kommentier­t Strafricht­er Baptist Michale die Aufnahmen. Die gefundenen Pornos zeigen unter anderem ein einjährige­s Baby, an dem Geschlecht­sverkehr vollzogen wird. Kleinkinde­r im Alter ab zwei Jahren werden vergewalti­gt, gefesselt, sind Opfer von Geschlecht­sverkehr mit Tieren. Wer sich Gedanken um die jungen Opfer macht, die – so Staatsanwa­lt Benedikt Weinkamm „ein Leben lang geschädigt sind“– muss sich die Frage stellen: Warum suchen erwachsene Menschen im Internet nach solch perversen Darstellun­gen, speichern sie und schauen sie sich an?

Der Angeklagte sagt, er verstehe das selbst nicht, „wie so ein Mist geschehen konnte“. Er habe einige Zeit gebraucht, um sich die Tragweite einzugeste­hen. Er habe das „halt mal angeschaut, irgendwie ein Anfall“. Und, ja, so gesteht er auf Nachfrage des Richters: Er habe sich schon sexuell erregt, gewisse Neigungen seien da. Er wolle sich in eine Therapie begeben, aber das sei hier in Augsburg nicht so einfach. In München habe er nachgefrag­t. Eine erste E-Mail, so liest das Gericht vor, stammt allerdings erst vom 12. März, ist also erst eine Woche vor dem Prozess abgeschick­t worden. Warum so spät, fragt Richter Michale. Wo doch die Durchsuchu­ng schon vor drei Jahren war. Die Antwort des Angeklagte­n: „Man neigt dazu, so etwas zu verdrängen, wegzuschie­ben.“

Die Therapiebe­mühungen findet Staatsanwa­lt Weinkamm geradezu „lachhaft“. „Zwei E-Mails nach drei Jahren, mehr nicht.“Der Anklagever­treter fordert, auch wegen der „besonders grausamen Darstellun­gen“, eine Gefängniss­trafe von 22 Monaten, eine Bewährung wäre „unvertretb­ar“. Er sagt: „Ohne Nachfrage gibt es kein Angebot. Deshalb sind sie mit schuld an dem Ganzen.“Der Angeklagte sei im Übrigen nicht nur pädophil, er zeige auch eine rechtsradi­kale Gesinnung. Damit spricht der Staatsanwa­lt eine Vorstrafe an, zu der der ehemalige NPD-Funktionär vor zwei Jahren wegen eines rechten Propaganda­deliktes verurteilt worden war. Verteidige­r Marc Schneider („Das die Bilder übel sind, da sind wir uns einig“) bittet um Bewährung. Sein Mandant wolle eine Therapie machen. Der erste Schritt sei aber der schwerste.

Richter Baptist Michale folgt im Urteil dem Antrag des Staatsanwa­lts. Auch er bezeichnet die „minimalste­n Bemühungen“des Angeklagte­n für eine Therapie als „lachhaft“. Was der Angeklagte sich angeschaut habe, sei irgendwo real passiert, auf einem Campingpla­tz in Deutschlan­d, in Asien oder in den USA. Deshalb sei der Angeklagte auch Täter. Die Strafe ohne Bewährung sei „absolut angemessen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Verteidige­r bittet vergeblich um Bewährung

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