Verbotene Waffen
Eidgenossen stimmen dafür, dass Sturmgewehre wie in der EU verboten werden
Bern Die Schweizer haben sich für eine Verschärfung des Waffenrechts sowie für Änderungen bei der Gewinnbesteuerung von internationalen Unternehmen in ihrem Land ausgesprochen. Nach Auszählung fast aller Stimmen wurden die Gesetzesänderungen bei der Volksabstimmung am Sonntag mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Damit kann die Schweiz eine wichtige EU-Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten EU-Staaten zum Schengenraum mit offenen Grenzen, ist mit der Union über Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln. Bei einer Ablehnung der Waffenrechtsänderungen hätte die Schweiz vom Schengenraum ausgeschlossen werden können.
Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich verschärft. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit großem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten nun künftig auch in der Schweiz als verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Schützen, Jäger und Sammler. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, Waffenhersteller alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären.
Die Schützen, allen voran die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS), hatte die Änderungen vehement bekämpft. Die IGS sprach von einem „EntwaffnungsDiktat der EU“. Im Januar hatten die Gegner des Gesetzes 125 000 Unterschriften vorgelegt – 50 000 sind für ein Referendum nötig.
Die Schweizer stimmten am Sonntag außerdem Änderungen bei den Gewinnsteuervorteilen für internationale Konzerne zu. Bislang wurden sogenannte Statusgesellschaften, die ihre Aktivitäten vor allem im Ausland hatten, steuerlich begünstigt. Sie müssen nun künftig
Internationale Konzerne verlieren Steuervorteile
genauso viel zahlen wie Schweizer Firmen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sah in den Schweizer Regeln zur Unternehmensbesteuerung einen unfairen Steuerwettbewerb.
Entscheide gab es auch in Kantonen und Städten: So wurde in Basel der Bau eines Großaquariums abgelehnt. Im Kanton Schwyz wurde überraschend einem Transparenzgesetz zugestimmt. Es verpflichtet Parteien und andere politische Gruppierungen, die Finanzierung ihrer Wahl- und Abstimmungskampagnen offenzulegen.