Regelung mit Augenmaß ist nötig
Die Bewohner der HeimstättenSiedlung haben jahrzehntelang davon profitiert, einen sehr niedrigen Erbpachtzins an den Freistaat zahlen zu müssen. Der Freistaat überließ ihnen die Grundstücke zuletzt praktisch umsonst. Wenn mit Ablaufen des Erbpachtvertrags der Zins steigt, ist das nur normal.
Dennoch ist der Freistaat gut beraten, Augenmaß walten zu lassen. Rechtlich ist er auf der sicheren Seite, wenn er seine Grundstücke, anders als in der Vergangenheit, nicht verkaufen möchte. Es wurde dem Freistaat früher ja zum Vorwurf gemacht, Tafelsilber zu verschleudern. Dieses neue Vorgehen jetzt an Reihenhausbewohnern durchzuexerzieren, deren kleine Grundstücke nicht für große staatliche Projekte geeignet wären, befremdet aber, zumal es offenbar nicht auf eine reine Zinserhöhung hinausläuft, sondern die Gebäude auch noch abgelöst werden müssen. Noch hat der Freistaat keine abschließende Regelung getroffen, sodass man nicht über konkrete Beträge urteilen kann, doch die Bewohner sprechen zu Recht an, dass Wohnen auch für sie bezahlbar bleiben sollte.
Momentan wird die Erbpacht wieder als Möglichkeit entdeckt, die Schaffung von Wohnraum erschwinglicher zu machen. Wie nach dem Ersten Weltkrieg steckt der Wohnungsmarkt aktuell wieder in der Krise. Das Instrument hat Potenzial, weil damit der Grunderwerb für Bauherren wegfällt. Doch wegen der verschränkten Eigentumsverhältnisse hat das Instrument auch mehr Haken und Ösen als ein herkömmlicher Grundstückskauf. Und ganz umkehren kann es die Welt auch nicht: Hohe Bodenpreise haben auch hohe Zinsen zur Folge. Das trifft, wenn auch mit Abstrichen, auch dann zu, wenn Kommunen oder das Land die Grundstücke verpachten.