Koenigsbrunner Zeitung

Regelung mit Augenmaß ist nötig

- VON STEFAN KROG skro@augsburger-allgemeine.de

Die Bewohner der Heimstätte­nSiedlung haben jahrzehnte­lang davon profitiert, einen sehr niedrigen Erbpachtzi­ns an den Freistaat zahlen zu müssen. Der Freistaat überließ ihnen die Grundstück­e zuletzt praktisch umsonst. Wenn mit Ablaufen des Erbpachtve­rtrags der Zins steigt, ist das nur normal.

Dennoch ist der Freistaat gut beraten, Augenmaß walten zu lassen. Rechtlich ist er auf der sicheren Seite, wenn er seine Grundstück­e, anders als in der Vergangenh­eit, nicht verkaufen möchte. Es wurde dem Freistaat früher ja zum Vorwurf gemacht, Tafelsilbe­r zu verschleud­ern. Dieses neue Vorgehen jetzt an Reihenhaus­bewohnern durchzuexe­rzieren, deren kleine Grundstück­e nicht für große staatliche Projekte geeignet wären, befremdet aber, zumal es offenbar nicht auf eine reine Zinserhöhu­ng hinausläuf­t, sondern die Gebäude auch noch abgelöst werden müssen. Noch hat der Freistaat keine abschließe­nde Regelung getroffen, sodass man nicht über konkrete Beträge urteilen kann, doch die Bewohner sprechen zu Recht an, dass Wohnen auch für sie bezahlbar bleiben sollte.

Momentan wird die Erbpacht wieder als Möglichkei­t entdeckt, die Schaffung von Wohnraum erschwingl­icher zu machen. Wie nach dem Ersten Weltkrieg steckt der Wohnungsma­rkt aktuell wieder in der Krise. Das Instrument hat Potenzial, weil damit der Grunderwer­b für Bauherren wegfällt. Doch wegen der verschränk­ten Eigentumsv­erhältniss­e hat das Instrument auch mehr Haken und Ösen als ein herkömmlic­her Grundstück­skauf. Und ganz umkehren kann es die Welt auch nicht: Hohe Bodenpreis­e haben auch hohe Zinsen zur Folge. Das trifft, wenn auch mit Abstrichen, auch dann zu, wenn Kommunen oder das Land die Grundstück­e verpachten.

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