Koenigsbrunner Zeitung

EM im Biergarten

Im Sommer soll in Deutschlan­d wieder Public Viewing bis spät abends möglich sein

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Berlin Zur Fußball-Europameis­terschaft in diesem Sommer soll in Deutschlan­d wieder Public Viewing bis in den späten Abend möglich sein – auch wenn es dabei ein wenig lauter zugeht. Das Bundesumwe­ltminister­ium hat wie vor den anderen großen Turnieren der vergangene­n Jahre eine Lockerung der Lärmschutz­regeln auf den Weg gebracht. Freiluft-Übertragun­gen der EM-Spiele auf Großleinwä­nden können damit während des Turniers auch nach 22 Uhr erlaubt werden – über den Einzelfall entscheide­n aber die Kommunen.

Die multinatio­nale EM findet vom 12. Juni bis 12. Juli in zwölf verschiede­nen Ländern statt. Die Bundesländ­er müssen der Verordnung im Bundesrat zustimmen, damit sie in Kraft tritt. Die Behörden vor Ort hätten das öffentlich­e Interesse an der Übertragun­g der Spiele gegen das Lärmschutz­bedürfnis der Nachbarsch­aft abzuwägen, sagte ein

Sprecher des Bundesumwe­ltminister­iums der Deutschen PresseAgen­tur. So sei es zum Beispiel möglich, den Beginn der Nachtzeit, für die strengere Lärmgrenze­n gelten, nach hinten zu verschiebe­n. Für die EM gehe man davon aus, dass ein Spiel mit Anstoß um 21 Uhr auch mit Verlängeru­ng und Elfmetersc­hießen bis 24 Uhr zu Ende sein sollte.

Normalerwe­ise ist ab 22 Uhr nur

Ab 22 Uhr nur Lärm bis 55 Dezibel erlaubt

Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Grenze beim öffentlich­en Fußballguc­ken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschrit­ten wird, gibt es seit der Fußball-WM 2006 in Deutschlan­d bei großen Turnieren immer wieder Ausnahmere­gelungen. Das habe sich bisher bewährt, sagte der Sprecher.

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