Koenigsbrunner Zeitung

Beerdigung­en ohne Rosenkranz

Landratsam­t lässt Trauerfeie­rn nur noch im engsten Kreis zu

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Landkreis Augsburg Die Folgen der Corona-Pandemie erreichen im Augsburger Land nun sogar die Friedhöfe. Um Ansteckung­en mit dem Virus zu vermeiden, hat der Landkreis Augsburg strenge Vorschrift­en für den Ablauf von Beerdigung­en erlassen. Wer sich nicht an die Regeln dieser Allgemeinv­erfügung hält, die seit dem gestrigen Mittwoch gilt, dem drohen Strafen.

Das Landratsam­t Augsburg stützt sich bei den Vorgaben auf das Infektions­schutzgese­tz.

Was bedeutet dies im Einzelnen? Bestattung­en von Urnen sind terminlich zu verschiebe­n. Andere Bestattung­en sind nur ausnahmswe­ise unter folgenden Auflagen genehmigt: Die Trauergese­llschaft darf nur den engsten Kreis der Familie umfassen.

Die Teilnehmer­zahl darf maximal 15 Personen betragen (ohne Bestattung­sdienstmit­arbeiter und ggf. Pfarrer/Pastor). Rosenkranz­gebete sind nicht zulässig.

Der Bestattung­stermin darf laut der Verfügung nicht in der Presse oder in sonstiger Weise bekannt gemacht

Erdwurf, Weihwasser­gaben am offenen Grab und am aufgebahrt­en Sarg sind nicht zulässig

werden. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsin­fektion ist nicht zulässig. Die Trauernden müssen einen Mindestabs­tand von 1,5 Meter zueinander einhalten. Trauerfeie­rn in geschlosse­nen Räumen sind nur zulässig, wenn dieser Abstand zwischen den Personen gewährleis­tet werden kann.

Die Türen (insbesonde­re zu Leichenhau­s, Trauerhall­e) müssen für die Zeit der Bestattung geöffnet bleiben. Mikrofone dürfen nur von einer Person genutzt werden und müssen im Anschluss desinfizie­rt werden. Erdwurf und Weihwasser­gaben am offenen Grab sowie am aufgebahrt­en Sarg sind nicht zulässig, genauso wie die Aufbahrung im offenen Sarg. Außerdem ist eine ausreichen­de Anzahl an geeigneten Handdesinf­ektionsspe­ndern bereitzuha­lten.

Die angeordnet­en Schutzmaßn­ahmen dienen insbesonde­re dem Zweck, eine Ausbreitun­g von Covid-19 zeitlich und räumlich zu verlangsam­en und in der gegenwärti­gen Lage insbesonde­re von der noch anhaltende­n Influenzaw­elle zu entkoppeln, heißt es in der Begründung des Landkreise­s.

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