Beerdigungen ohne Rosenkranz
Landratsamt lässt Trauerfeiern nur noch im engsten Kreis zu
Landkreis Augsburg Die Folgen der Corona-Pandemie erreichen im Augsburger Land nun sogar die Friedhöfe. Um Ansteckungen mit dem Virus zu vermeiden, hat der Landkreis Augsburg strenge Vorschriften für den Ablauf von Beerdigungen erlassen. Wer sich nicht an die Regeln dieser Allgemeinverfügung hält, die seit dem gestrigen Mittwoch gilt, dem drohen Strafen.
Das Landratsamt Augsburg stützt sich bei den Vorgaben auf das Infektionsschutzgesetz.
Was bedeutet dies im Einzelnen? Bestattungen von Urnen sind terminlich zu verschieben. Andere Bestattungen sind nur ausnahmsweise unter folgenden Auflagen genehmigt: Die Trauergesellschaft darf nur den engsten Kreis der Familie umfassen.
Die Teilnehmerzahl darf maximal 15 Personen betragen (ohne Bestattungsdienstmitarbeiter und ggf. Pfarrer/Pastor). Rosenkranzgebete sind nicht zulässig.
Der Bestattungstermin darf laut der Verfügung nicht in der Presse oder in sonstiger Weise bekannt gemacht
Erdwurf, Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig
werden. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig. Die Trauernden müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn dieser Abstand zwischen den Personen gewährleistet werden kann.
Die Türen (insbesondere zu Leichenhaus, Trauerhalle) müssen für die Zeit der Bestattung geöffnet bleiben. Mikrofone dürfen nur von einer Person genutzt werden und müssen im Anschluss desinfiziert werden. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig, genauso wie die Aufbahrung im offenen Sarg. Außerdem ist eine ausreichende Anzahl an geeigneten Handdesinfektionsspendern bereitzuhalten.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen dienen insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von Covid-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln, heißt es in der Begründung des Landkreises.