Panne vor der Stichwahl in Bobingen
Nicht alle Unterlagen sind vollständig angekommen. Vereinzelt fehlt der weiße Umschlag
Bobingen In Bobingen sind offenbar Wahlunterlagen unvollständig verschickt worden. Versehentlich wurde laut Wahlamt „vereinzelt“der weiße Stimmzettelumschlag vergessen. Das Problem: Ohne ihn ist der ausgefüllte Stimmzettel ungültig.
Am Donnerstag hatte das Bobinger Wahlamt festgestellt, dass beim Verpacken der Kuverts der weiße Stimmzettelumschlag nicht bei allen Briefwahlunterlagen beigelegt wurde. Um viele es sich handelt, sei ungewiss. Wahlleiter Thomas Ludwig bittet nun alle Wähler zu überprüfen, ob die Unterlagen vollständig im großen grauen Brief angekommen sind. Dazu gehören:
● Weißes Schreiben mit der „Eidesstaatlichen Versicherung“(Wahlschein)
● Gelber Stimmzettel mit den Namen der beiden Bewerber um das Bürgermeisteramt
● Kleiner weißer Briefumschlag für den Stimmzettel (Stimmzettelumschlag)
● Roter großer Briefumschlag
So kommen alle Unterlagen richtig zusammen: Auf dem gelben Stimmzettel müssen sich die Wahlberechtigten zwischen den beiden Kandidaten Bernd Müller (SPD) und Klaus Förster (CSU) entscheiden. Der ausgefüllte Zettel muss dann zwingend in den kleinen weißen Briefumschlag für den Stimmzettel,
den so genannten Stimmzettelumschlag. Der wiederum kommt in den großen hellroten Briefumschlag, der dann in einen Briefkasten der Deutschen Post oder direkt in den Postkasten des Rathauses eingeworfen wird. Nicht fehlen darf im roten Umschlag der Wahlschein: Das ist das weiße Schreiben mit der „Eidesstaatliche Versicherung“. Der Wahlschein muss vom Wähler unterschrieben werden. Denn: Nur mit der Unterschrift weiß das Wahlamt,
wer die Kreuze auf dem Stimmzettel gemacht hat.
Wer in seinen Unterlagen zur Stichwahl jetzt keinen weißen Stimmzettelumschlag hat, soll sich sofort mit der Stadt Bobingen, Rathausplatz 1, 86399 Bobingen oder telefonisch unter der Nummer 08234/8002-13 in Verbindung setzen. Das gilt auch für jeden, der bereits seinen hellroten Wahlbriefumschlag abgegeben haben und sicher weiß, dass kein weißer Stimmzettelumschlag beigelegen war. Dann gibt es neue Unterlagen – die alten, die nummeriert sind, werden gleichzeitig für ungültig erklärt.
Nach der Wahl am 15. März – es gab keine Absolute Mehrheit für einen der vier Kandidaten – mussten die Unterlagen für die Stichwahl gedruckt und dann kuvertiert werden. Das hatten Mitarbeiter der Verwaltung in Schichten übernommen, damit alles möglichst schnell in den Versand gehen kann.