Verstöße werden teuer
Bußgeldkatalog zu Corona-Auflagen
München Bei einem Verstoß gegen die in Bayern wegen der Coronakrise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht schon im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Ladenoder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog hervor, den das Gesundheitsministerium am Freitag erlassen hat.
Der Katalog soll allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur Verfügung stehen, die für Bußgeldbescheide dieser Art zuständig sind. Sogar als Straftat soll laut Gesundheits- und Innenministerium gewertet werden, wenn Menschen in Gruppen gegen die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen – weil dann gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorliege. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte: „Verstöße werden wir konsequent sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die bayerische Polizei die Kontrollen noch weiter verstärken.“
Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit vergangenem Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem ist das Verlassen der Wohnung – zunächst befristet bis einschließlich 3. April – nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch „Sport und Bewegung an der frischen Luft“– das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.
150 Euro muss nach dem Bußgeldkatalog nicht nur derjenige bezahlen, der ohne triftigen Grund seine Wohnung verlässt, sondern auch, wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält. 500 Euro sind für Restaurantbesitzer fällig, wenn sie bei Mitnahme-Angeboten nicht für diesen Mindestabstand sorgen. 2500 Euro Geldbuße drohen etwa für unerlaubte Kinderbetreuungsangebote. Grundsätzlich gilt: Bei den Summen handelt es sich um einen Regelsatz, der in konkreten Fällen niedriger oder höher ausfallen kann.