Koenigsbrunner Zeitung

Neues EuGH-Urteil: Tausende Euro für Autobesitz­er

Widerrufsi­nformation­en in Autokredit- oder Leasingver­trägen sind mit europäisch­em Recht nicht vereinbar und damit ungültig. Eine kostenlose Ersteinsch­ätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler an.

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Aufgrund eines aktuellen Urteils des Europäisch­en Gerichtsho­fs vom 26. März 2020 erhalten Autobesitz­er jetzt bis zu 75000 Euro. Das Urteil erlaubt es Besitzern von Benzinund Diesel-PKWs, sich von ihrem Darlehens- oder Leasingver­trag zu lösen und bezahlte Raten zurückzuer­halten. Der EuGH erklärt sogenannte Widerrufsi­nformation­en, die in nahezu allen Autokredit­und Leasingver­trägen enthalten sind, für unvereinba­r mit europäisch­em Recht. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokredit­und Leasing-Verträge sein. Der Widerruf ist grundsätzl­ich bei allen von einem Verbrauche­r finanziert­en oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolg­en des Widerrufs sehen vor, dass der Verbrauche­r alle Tilgungsra­ten und eine eventuell geleistete Anzahlung von der Autobank/Leasingges­ellschaft zurückerst­attet bekommt; zusätzlich wird er von den zukünftige­n Kreditverb­indlichkei­ten befreit. Im Gegenzug muss er das finanziert­e Fahrzeug

an die Bank zurückgebe­n. Bei Kreditvert­rägen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlosse­n wurden, muss der Verbrauche­r keinen Nutzungser­satz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbrauche­r bekommt sämtliche bisher gezahlte Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er können den Widerrufsj­oker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingver­trag im Rahmen einer Geschäftsg­ründung abgeschlos­sen wurde.

Schadeners­atz auch bei nicht finanziert­en Fahrzeugen möglich

Auch Autobesitz­er, die ihr Fahrzeug nicht finanziert haben, können in vielen Fällen Schadeners­atz geltend machen, sofern sie einen Diesel fahren. Dies gilt auch für Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er. Grund ist, dass viele Fahrzeughe­rsteller den Schadstoff­ausstoß ihrer Fahrzeuge in verbotener Weise manipulier­t haben. Mediale Aufmerksam­keit erlangte dies im Zusammenha­ng mit Volkswagen. Jedoch sind auch viele andere Hersteller betroffen, darunter Mercedes, Audi, Seat, Sˇkoda, Opel und Porsche. Viele Besitzer solcher Fahrzeuge wissen gar nicht, dass auch ihnen Schadeners­atzansprüc­he von mehreren tausend Euro zustehen. Sie können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n oder Schadeners­atz in Geld verlangen und das Auto behalten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde. Auch nicht, ob auf das Fahrzeug bereits ein Softwareup­date aufgespiel­t wurde oder nicht.

Ansprüche prüfen oder Geld verschenke­n

Die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler ist auf die Prüfung von Ansprüchen von Autobesitz­ern spezialisi­ert. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, über unsere Internetpl­attform www.rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de unter den Rubriken „Abgasskand­al“oder „Widerruf Autokredit / Leasingver­trag“oder per E-Mail an office@rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de die benötigten Dokumente bequem an uns zu senden. Im Rahmen einer kostenlose­n Ersteinsch­ätzung teilen wir unseren Kunden mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsr­eich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller oder die finanziere­nde Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden – eingehend etwaige Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie mit uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Dass ein Tätigwerde­n bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeis­piels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30. Mai 2017 ein

Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30000 Euro gekauft und den Kauf darlehensf­inanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im April 2020 erklären Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben Sie somit 19600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditrate­n und die geleistete Anzahlung. Lediglich die sehr geringen Kreditzins­en bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten somit einen Betrag in Höhe von 19150 Euro zurück. Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie Ihr Auto knapp drei Jahre und 40 000 km für gerade einmal 450 Euro gefahren haben.“pm

OAuch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilian­straße 51 in Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 19 Uhr telefonisc­h unter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E-Mai: office@rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de.

» Weitere Infos im Internet www.rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de

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Foto: Denis Rozhnovsky, stock.adobe.com Auto finanziert? Es lohnt sich, den Kreditvert­rag prüfen zu lassen. Denn laut EuGH sind die Widerrufsi­nformation­en nicht mit europäisch­em Recht vereinbar.
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Foto: carballo, stock.adobe.com Auch Besitzer eines Dieselfahr­zeugs können ihren Anspruch auf Schadeners­atz gegen den jeweiligen Hersteller (Mercedes, Opel, VW, Porsche, Audi, Seat, Sˇ koda und andere) wegen der Abgasmanip­ulation geltend machen.

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