Neues EuGH-Urteil: Tausende Euro für Autobesitzer
Widerrufsinformationen in Autokredit- oder Leasingverträgen sind mit europäischem Recht nicht vereinbar und damit ungültig. Eine kostenlose Ersteinschätzung, ob Ansprüche bestehen, bietet die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler an.
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2020 erhalten Autobesitzer jetzt bis zu 75000 Euro. Das Urteil erlaubt es Besitzern von Benzinund Diesel-PKWs, sich von ihrem Darlehens- oder Leasingvertrag zu lösen und bezahlte Raten zurückzuerhalten. Der EuGH erklärt sogenannte Widerrufsinformationen, die in nahezu allen Autokreditund Leasingverträgen enthalten sind, für unvereinbar mit europäischem Recht. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können. Betroffen dürften bis zu 20 Millionen Autokreditund Leasing-Verträge sein. Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten und eine eventuell geleistete Anzahlung von der Autobank/Leasinggesellschaft zurückerstattet bekommt; zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit. Im Gegenzug muss er das finanzierte Fahrzeug
an die Bank zurückgeben. Bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss der Verbraucher keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlte Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.
Schadenersatz auch bei nicht finanzierten Fahrzeugen möglich
Auch Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nicht finanziert haben, können in vielen Fällen Schadenersatz geltend machen, sofern sie einen Diesel fahren. Dies gilt auch für Gewerbetreibende und Freiberufler. Grund ist, dass viele Fahrzeughersteller den Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge in verbotener Weise manipuliert haben. Mediale Aufmerksamkeit erlangte dies im Zusammenhang mit Volkswagen. Jedoch sind auch viele andere Hersteller betroffen, darunter Mercedes, Audi, Seat, Sˇkoda, Opel und Porsche. Viele Besitzer solcher Fahrzeuge wissen gar nicht, dass auch ihnen Schadenersatzansprüche von mehreren tausend Euro zustehen. Sie können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder Schadenersatz in Geld verlangen und das Auto behalten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde. Auch nicht, ob auf das Fahrzeug bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde oder nicht.
Ansprüche prüfen oder Geld verschenken
Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler ist auf die Prüfung von Ansprüchen von Autobesitzern spezialisiert. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform www.rechtsanwaltskanzleiaugsburg.de unter den Rubriken „Abgasskandal“oder „Widerruf Autokredit / Leasingvertrag“oder per E-Mail an office@rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de die benötigten Dokumente bequem an uns zu senden. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir unseren Kunden mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – eingehend etwaige Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie mit uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30. Mai 2017 ein
Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im April 2020 erklären Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben Sie somit 19600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten somit einen Betrag in Höhe von 19150 Euro zurück. Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie Ihr Auto knapp drei Jahre und 40 000 km für gerade einmal 450 Euro gefahren haben.“pm
OAuch am Wochenende da Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51 in Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 19 Uhr telefonisch unter (0821) 50878896 erreichbar – oder per E-Mai: office@rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de.
» Weitere Infos im Internet www.rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de