Koenigsbrunner Zeitung

Kontrollen: Darf ich mein Auto waschen?

Die Polizei stellt Verstöße an Waschanlag­en fest

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Eine Autowascha­nlage im April zu schließen, das sei in etwa so, wie eine Eisdiele am Gardasee dichtzumac­hen, sagt Peter Beducker. Er betreibt mehrere Waschanlag­en in Gersthofen, Stettenhof­en und Meitingen. Die musste er wegen der aktuellen Corona-Beschränku­ngen vorübergeh­end schließen. Mittlerwei­le sind sie zwar wieder geöffnet, sein Auto waschen darf dort aber nicht jeder. Denn: Laut Polizei ist das derzeit nur im Rahmen einer „berufliche­n Tätigkeit“erlaubt. Doch was heißt das?

Das Polizeiprä­sidium Schwaben Nord erklärt: „Die Nutzung einer Autowascha­nlage ist im Moment nur im Rahmen der berufliche­n Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowascha­nlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen.“Kontrollie­rt wird das von der Polizei. Einen Gewerbesch­ein vorzeigen, wie aktuell zum Beispiel im Baumarkt, muss man aber nicht.

Das bayerische Gesundheit­sministeri­um hat eine Liste erstellt, die regelt, welche Unternehme­n derzeit geöffnet haben dürfen. Auch Autowascha­nlagen tauchen dort auf. Dennoch habe er seine Anlagen vorübergeh­end schließen müssen, sagt Peter Beducker. Nach Rücksprach­e mit der Polizei darf er nun aber wieder öffnen. Für den Unternehme­r sei der wirtschaft­liche Schaden groß. Grundsätzl­ich habe er aber Verständni­s für die Regeln. Er appelliert an alle, die ihr privates Auto in der Freizeit waschen wollen, damit zu warten. Gewerbetre­ibende oder Arbeitnehm­er, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen, seien aber weiterhin willkommen. Dass es derzeit vermehrt zu Verstößen kommt, liege für Beducker auch daran, dass häufiger kontrollie­rt werde. Außerdem habe er festgestel­lt, dass sich auch die Polizeibea­mten nicht immer an die Vorschrift­en halten. Der Mindestabs­tand von 1,5 Metern werde bei vielen Kontrollen nicht eingehalte­n.

Ganz verboten ist das Autowasche­n aber auch im privaten Bereich nicht. Dazu lässt die Polizei wissen: Wenn das Auto so dreckig ist, dass man damit nicht mehr zur Arbeit fahren kann, ist das Waschen erlaubt. Allerdings sei das im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung oder sein Grundstück zu verlassen. „Auch nicht, wenn man sowieso gerade getankt hat“, erklärt das Polizeiprä­sidium Schwaben Nord weiter.

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