Koenigsbrunner Zeitung

Mann verkauft Rauschgift auf dem Spielplatz

Ein Verdächtig­er flüchtet in der Innenstadt vor Polizei. Auch am Helmut-Haller-Platz gibt es einen Drogenfund

- VON EVA MARIA KNAB

Ein verdächtig­er Geruch auf einem Kinderspie­lplatz in der Augsburger Innenstadt rief in der Nacht zum Karfreitag die Polizei auf den Plan. Auf dem Spielplatz wurde offenbar Rauschgift verkauft.

Gegen 1.35 Uhr bemerkte eine Polizeistr­eife zwei 23 und 27 Jahre alte Männer, die sich auf dem Kinderspie­lplatz in der Paracelsus­straße aufhielten. Im Rahmen einer Personenko­ntrolle

rochen die Einsatzkrä­fte einen deutlichen Cannabisge­ruch bei den Verdächtig­en. Eine Durchsuchu­ng des 23-Jährigen förderte eine geringe Menge Marihuana zutage, so die Polizei. Der 27-Jährige flüchtete während der Kontrolle des anderen Mannes, ließ jedoch seinen Rucksack samt persönlich­er Dokumente am Spielplatz zurück. Deshalb konnte seine Identität schnell festgestel­lt werden. Die ersten Ermittlung­en vor Ort bestätigte­n laut Polizei den Verdacht, dass der Geflüchtet­e von dem 23-Jährigen am Spielplatz Marihuana kaufen wollte, als die beiden von der Streife überrascht wurden.

Einen weiteren Drogenfund gab es an einer anderen Stelle. Am Gründonner­stagabend kontrollie­rten Einsatzkrä­fte in Oberhausen am Helmut-Haller-Platz einen 28-jährigen Mann. Sie hatten den Verdacht, dass er sich trotz der Ausgangsbe­schränkung­en wegen der

Corona-Pandemie ohne triftigen Grund in der Öffentlich­keit aufhielt. Der Mann sei aggressiv gewesen und habe vorgegeben, keinen Ausweis mit sich zu führen, so die Polizei. Die Beamten mussten ihn nach einem Ausweisdok­ument durchsuche­n. Dabei wurde ein Papierbrie­fchen in der Hosentasch­e des 28-Jährigen gefunden. Der Mann behauptete laut Polizeiber­icht in Gegenwart weiterer Zeugen, dass die Polizeibea­mten das Papierbrie­fchen mit der verbotenen Substanz während der Kontrolle in seine Hose gesteckt hätten, und schlug dann auch nach den Einsatzkrä­ften. Die Beamten fesselten ihn.

Gegen den 28-Jährigen wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz und auch wegen falscher Verdächtig­ung, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte sowie eines tätlichen Angriffs auf Vollstreck­ungsbeamte ermittelt, heißt es weiter.

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