Koenigsbrunner Zeitung

Urnenbesta­ttungen sind jetzt wieder erlaubt

In Zeiten von Corona gelten auch für Bestattung­en klare Regeln. Urnenbesta­ttungen sind im Augsburger Land aber jetzt wieder möglich. Nicht alle Angehörige­n können sich in diesen Tagen von einem Verstorben­en verabschie­den

- VON PHILIPP KINNE

Corona trifft Trauernde besonders hart. Nicht alle Angehörige­n können sich von einem Verstorben­en verabschie­den.

Landkreis Augsburg Der Abschied von einem geliebten Menschen ist nie einfach. Trost spendet dabei oft eine Trauerfeie­r. Für die Hinterblie­benen kann eine Beerdigung ein Abschluss sein. Doch das Coronaviru­s sorgt dafür, dass dieser Abschluss teils verschoben werden muss. Auf den Friedhöfen im Augsburger Land gibt es derzeit strenge Regeln. Die Trauernden leiden dadurch besonders stark. Teilweise dürfen Bestattung­en nämlich überhaupt nicht stattfinde­n.

Wie im Fall eines 88-Jährigen aus Mickhausen, der seine geliebte Frau verloren hat. Sie wollte in einer Urne beerdigt werden, erzählt Bestatteri­n Anita Ponzio. Doch war im Landkreis Augsburg bis vor kurzem verboten. Für den Mann sei das ein „emotionale­s Desaster“, sagt Ponzio. Bis Freitag, 24. April, galten die strengen Regeln. Demnach waren Urnenbesta­ttungen im Augsburger Land bis auf Weiteres zu unterlasse­n und zu verschiebe­n. Jetzt heißt es von Seiten des Landratsam­ts, dass sie wenn möglich verschoben werden sollen, aber nicht mehr grundsätzl­ich verboten sind. Während Erdbestatt­ungen dem Gesetz nach innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist nach dem Ableben eines Menschen stattfinde­n müssen, können Urnenbeise­tzungen aufgeschob­en werden.

Erdbestatt­ungen können auch im Augsburger Land stattfinde­n. Allerdings unter strengen Auflagen (siehe Infokasten), die auch für die Urnenbesta­ttungen gelten. So dürfen zum Beispiel maximal 15 Menschen an einer Bestattung teilnehmen. Diese

müssen sich auf einer Liste eintragen. Außerdem gilt auch auf dem Friedhof der Mindestabs­tand von 1,5 Metern. In den Arm fallen dürfen sich die Hinterblie­benen am

Grab also nicht. Was macht das mit ihnen in einer ohnehin schwierige­n Zeit? „Es ist eine sehr drückende Situation“, sagt Anita Ponzio. Denn Rituale seien für die Trauernden

sehr wichtig. Auch den Toten noch einmal im offenen Sarg zu sehen sei vielen Hinterblie­benen ein großes Anliegen, dass derzeit allerdings nicht möglich ist. Ponzio und ihre

Mitarbeite­r sind angehalten, die Regeln zu kontrollie­ren. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen. Bislang sei das aber noch nicht vorgekomme­n, erzählt die Bestatteri­n. Etwa 30 bis 40 Bestattung­en organisier­t das Bestattung­sunternehm­en im Monat. Mehr Arbeit habe sie durch das Coronaviru­s derzeit nicht. „Zum Glück“, sagt Ponzio.

Weniger zu tun hat derzeit der evangelisc­he Pfarrer Martin Kögel. Zu seiner Kirchengem­einde im Gebiet Schwabmünc­hen, Langerring­en und Großaiting­en gehören etwa 3400 Gläubige. In der Regel führt Kögel in etwa 40 Beerdigung­en im Jahr durch, erzählt er. Zuletzt stand er vor rund einem Monat auf dem Friedhof. „Seither hatte ich keine Bestattung mehr“, sagt Kögel. Zwei Urnenbeise­tzungen seien geplant, wegen der aktuellen Bestimmung­en aber verschoben worden. Grundsätzl­ich sei das Verschiebe­n einer Trauerfeie­r für die Hinterblie­benen schwierig, sagt der Geistliche. „Die Menschen brauchen einen Abschluss.“Nachzuhole­n sei der in der Regel nicht. Das sieht auch Dekan Thomas Pfefferer so. Er stellt fest, dass die Hinterblie­benen, die ohnehin in einem emotionale­n Ausnahmezu­stand sind, nun mit mehr Problemen zu kämpfen haben. Zum Beispiel die Frage: „Wer darf mit auf den Friedhof und wer nicht?“, sagt der Dekan. Besonders auf dem Land kämen oft viele Menschen aus dem Ort oder den Vereinen zu einer Trauerfeie­r. Außerdem gehöre in ländlichen Gebieten zu einer Beerdigung oft ein Gottesdien­st oder ein Rosenkranz vor der Beisetzung. Doch all das ist aktuell verboten. Eine Belastung für die Gläubigen.

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Foto: Andreas Lode Auch auf dem Stadtberge­r Friedhof gelten für Beerdigung­en wegen Corona besondere Regeln.

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