Urnenbestattungen sind jetzt wieder erlaubt
In Zeiten von Corona gelten auch für Bestattungen klare Regeln. Urnenbestattungen sind im Augsburger Land aber jetzt wieder möglich. Nicht alle Angehörigen können sich in diesen Tagen von einem Verstorbenen verabschieden
Corona trifft Trauernde besonders hart. Nicht alle Angehörigen können sich von einem Verstorbenen verabschieden.
Landkreis Augsburg Der Abschied von einem geliebten Menschen ist nie einfach. Trost spendet dabei oft eine Trauerfeier. Für die Hinterbliebenen kann eine Beerdigung ein Abschluss sein. Doch das Coronavirus sorgt dafür, dass dieser Abschluss teils verschoben werden muss. Auf den Friedhöfen im Augsburger Land gibt es derzeit strenge Regeln. Die Trauernden leiden dadurch besonders stark. Teilweise dürfen Bestattungen nämlich überhaupt nicht stattfinden.
Wie im Fall eines 88-Jährigen aus Mickhausen, der seine geliebte Frau verloren hat. Sie wollte in einer Urne beerdigt werden, erzählt Bestatterin Anita Ponzio. Doch war im Landkreis Augsburg bis vor kurzem verboten. Für den Mann sei das ein „emotionales Desaster“, sagt Ponzio. Bis Freitag, 24. April, galten die strengen Regeln. Demnach waren Urnenbestattungen im Augsburger Land bis auf Weiteres zu unterlassen und zu verschieben. Jetzt heißt es von Seiten des Landratsamts, dass sie wenn möglich verschoben werden sollen, aber nicht mehr grundsätzlich verboten sind. Während Erdbestattungen dem Gesetz nach innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist nach dem Ableben eines Menschen stattfinden müssen, können Urnenbeisetzungen aufgeschoben werden.
Erdbestattungen können auch im Augsburger Land stattfinden. Allerdings unter strengen Auflagen (siehe Infokasten), die auch für die Urnenbestattungen gelten. So dürfen zum Beispiel maximal 15 Menschen an einer Bestattung teilnehmen. Diese
müssen sich auf einer Liste eintragen. Außerdem gilt auch auf dem Friedhof der Mindestabstand von 1,5 Metern. In den Arm fallen dürfen sich die Hinterbliebenen am
Grab also nicht. Was macht das mit ihnen in einer ohnehin schwierigen Zeit? „Es ist eine sehr drückende Situation“, sagt Anita Ponzio. Denn Rituale seien für die Trauernden
sehr wichtig. Auch den Toten noch einmal im offenen Sarg zu sehen sei vielen Hinterbliebenen ein großes Anliegen, dass derzeit allerdings nicht möglich ist. Ponzio und ihre
Mitarbeiter sind angehalten, die Regeln zu kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen. Bislang sei das aber noch nicht vorgekommen, erzählt die Bestatterin. Etwa 30 bis 40 Bestattungen organisiert das Bestattungsunternehmen im Monat. Mehr Arbeit habe sie durch das Coronavirus derzeit nicht. „Zum Glück“, sagt Ponzio.
Weniger zu tun hat derzeit der evangelische Pfarrer Martin Kögel. Zu seiner Kirchengemeinde im Gebiet Schwabmünchen, Langerringen und Großaitingen gehören etwa 3400 Gläubige. In der Regel führt Kögel in etwa 40 Beerdigungen im Jahr durch, erzählt er. Zuletzt stand er vor rund einem Monat auf dem Friedhof. „Seither hatte ich keine Bestattung mehr“, sagt Kögel. Zwei Urnenbeisetzungen seien geplant, wegen der aktuellen Bestimmungen aber verschoben worden. Grundsätzlich sei das Verschieben einer Trauerfeier für die Hinterbliebenen schwierig, sagt der Geistliche. „Die Menschen brauchen einen Abschluss.“Nachzuholen sei der in der Regel nicht. Das sieht auch Dekan Thomas Pfefferer so. Er stellt fest, dass die Hinterbliebenen, die ohnehin in einem emotionalen Ausnahmezustand sind, nun mit mehr Problemen zu kämpfen haben. Zum Beispiel die Frage: „Wer darf mit auf den Friedhof und wer nicht?“, sagt der Dekan. Besonders auf dem Land kämen oft viele Menschen aus dem Ort oder den Vereinen zu einer Trauerfeier. Außerdem gehöre in ländlichen Gebieten zu einer Beerdigung oft ein Gottesdienst oder ein Rosenkranz vor der Beisetzung. Doch all das ist aktuell verboten. Eine Belastung für die Gläubigen.