Wasserschaden verzögert den Kindergartenbau
Eröffnung wohl erst Ende November. Auch beim Bebauungsplan Otto-Wanner-Straße Nord gibt es Hindernisse
Klosterlechfeld Beim Richtfest im Oktober des vergangenen Jahres galt der Neubau des FranziskusKindergartens an der Alpenstraße noch als Musterbaustelle, auf der alles reibungslos lief. Allerdings prasselte damals schon strömender Regen auf das noch unfertige Dach ein, und nun stellte sich in den Wintermonaten heraus, dass Teile der Dachverschalung undicht waren. Das eindringende Wasser führte zu einem Baustopp im Januar. Nach Trockenlegung des Mauerwerks stellte sich heraus, dass der zur Alpenstraße zeigende Teil der Dachverschalung komplett erneuert werden muss. Mit diesen Arbeiten hat die ausführende Zimmerei nun unter einem Schutzdach begonnen. Dadurch ändert sich auch der Bauzeitenplan, sodass sich die für den Herbst geplante Eröffnung um etwa drei Monate verzögert. „Ich hoffe, dass der Bau bis Ende November fertig wird und die Kinder noch in diesem Jahr einziehen können“, gab sich Bürgermeister Rudolf Schneider zuversichtlich. Die Haftung für den Schaden und die dadurch entstehenden Mehrkosten wird eine Schlichtungsverhandlung klären.
Im Zufahrtsbereich des neuen Kindergartens an der Alpenstraße wird ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Zweiter Bürgermeister Erwin Mayer regte an, diesen auch auf die Einfahrt an der
Obermeitinger Straße auszudehnen und durch bauliche Maßnahmen deutlich zu machen. Die Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld wird dazu Vorschläge in Absprache mit der Polizei ausarbeiten. „Die Durchfahrt der Linien- und Schulbusse muss aber dabei gewährleistet bleiben, solange die Fahrtrouten nicht geändert werden“, merkte Bürgermeister Schneider dazu an. Zusammen mit der Gemeinde Obermeitingen soll eine Tempobeschränkung auf 60 Stundenkilometer geprüft werden.
● Bebauungsplan Otto-Wanner-Straße Nord Im Februar wurde der Bebauungsplan Nummer 12 für das Baugebiet „Otto-Wanner-Straße Nord“vom Gemeinderat dahingehend geändert, dass das Grundstück des sogenannten Hühnerhofes mit Tierhaltung und Holzhandel ausgespart wird. Es konnte keine Einigung über eine Abtretung gegen Flächentausch erreicht werden. Nun haben die Eigentümer über ihren Rechtsanwalt auch gegen diese Änderung Einwände bei der erneuten öffentlichen Auslegung erhoben. Begründet wurde dies damit, dass die geplante Wohnbebauung den landwirtschaftlichen Betrieb einschränken und ihn letztlich vertreiben würde. Die Gemeinde weist dies in ihrer Stellungnahme zurück und verweist darauf, dass bisher kein Nachweis vorgelegt wurde, dass es sich dabei um einen privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Wegen der notwendigen rechtlichen Klärung mit dem Landratsamt und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten wurde der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan noch zurückgestellt.
● Wohnquartier zwischen der Frankenund Gartenstraße Keine wesentlichen Bedenken gab es gegen den Bebauungsplan Nummer 14 zur Nachverdichtung zwischen der Franken- und Gartenstraße mit fünf Doppelhäusern in aufgelockerter Bebauung und einer Tiefgarage mit 17 Stellplätzen. „Dadurch sind noch ausreichende Grünflächen vorhanden, und der Lärmschutz ist durch die Einhausung der Tiefgaragenzufahrt gewährleistet“, stellte Werner Dehm vom Planungsbüro Opla fest. Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig den Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan.
● Vorkaufsrecht für ehemalige Gaststätte Grüner Baum Die Gemeinde möchte das historische Ortsbild des Franziskanerplatzes sowie die Aufenthaltsqualität durch Erhaltung der Traditionsgaststätte bewahren. Deshalb beantragt sie die Eintragung eines Vorkaufsrechts für das Gebäude der ruhenden Gaststätte Grüner Baum. Zu diesem Zweck wurden die Sanierungsziele für den Franziskanerplatz definiert.
Die Anwohner schalten einen Anwalt ein