Koenigsbrunner Zeitung

Hinter der Freibadsai­son steht ein großes Fragezeich­en

Wann die städtische­n Bäder öffnen, ist offen. Die heimischen Seen sind daher eine Alternativ­e

- VON MICHAEL HÖRMANN

Regnen soll es am Montag. Danach sind im Lauf der Woche Temperatur­en um die 20 Grad angekündig­t. Ideales Badewetter sieht sicherlich anders aus. Dennoch stellt sich natürlich jetzt in Zeiten der CoronaPand­emie die Frage: Wie läuft das nun mit der Badesaison im Sommer 2020? Auch deshalb, weil das Familienba­d am kommenden Samstag den Betrieb aufnehmen sollte. Dieser Fahrplan wurde allerdings vor der Corona-Pandemie geschriebe­n. Er gilt nicht mehr.

Die Stadt Augsburg ist an die Vorgaben der bayerische­n Staatsregi­erung gehalten. Es gibt bislang keine Erlaubnis, die Bäder zu öffnen. Die Hallenbäde­r bleiben zu, für die Freibäder sieht es zumindest vorerst auch so.

Wie Ordnungsre­ferent Dirk Wurm auf Anfrage sagt, könnten die Freibäder jederzeit an den Start gehen. Die Vorarbeite­n sind erledigt. Es gibt auch einen Fahrplan, wann die Bäder öffnen wollten. Wurm sagt: „Die Stadt Augsburg beabsichti­gt, die Freibäder im Rahmen der vorgesehen­en Öffnungsze­iten zu öffnen, sofern es die gesetzlich­e Lage zulässt.“

Das Familienba­d sollte eigentlich am Samstag, 9. Mai, starten. Das Bärenkelle­rbad und das Fribbe sollten eine Woche später am Samstag, 16. Mai, folgen. Sollte eine Öffnung aufgrund der Corona-Krise zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen oder unter bestimmten Bedingunge­n oder Auflagen möglich sein, so Wurm, werde sich die Stadt an diese Vorgaben halten.

Wenn ein Bad geschlosse­n bleibt, ist Schwimmen unmöglich. Anders sieht es bei den heimischen Seen aus. Hier gelten derzeit auch andere Kriterien. Ein Bad in einem See ist erlaubt. Dies bestätigt der Ordnungsre­ferent: „Das Verlassen des Zuhauses ist nach wie vor ja nur aus triftigen Gründen erlaubt. Darunter fällt auch Sport und Bewegung an der frischen Luft. Schwimmen in einem Gewässer zählt dazu.“

Auch der Aufenthalt auf der Wiese im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft sei zulässig, heißt es weiter. Allerdings sollte nach wie vor berücksich­tigt werden, dass ein Mindestabs­tand einzuhalte­n ist. Größere Gruppen, die gemeinsam am See sitzen, sind verboten. Wurm: „Es spricht bei Einhaltung des Mindestabs­tands aktuell nichts gegen einen zeitlich befristete­n Aufenthalt unter Einhaltung des Abstandsge­bots.“Bei der Wasserwach­t stellt man sich bereits darauf ein, dass bei steigenden Temperatur­en die heimischen Seen zu einer bevorzugte­n Adresse für Schwimmer werden dürften. Bereits jetzt wird hingewiese­n, dass die Baderegeln in diesem Jahr erweitert werden müssten. Auch beim Wasserspor­t gilt: nur alleine, mit einer weiteren haushaltsf­remden Person oder mit Angehörige­n des eigenen Hausstands sowie mit einem Mindestabs­tand von 1,5 Metern.

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Archivfoto: Silvio Wyszengrad Wann öffnen die Augsburger Bäder wieder?

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