Hinter der Freibadsaison steht ein großes Fragezeichen
Wann die städtischen Bäder öffnen, ist offen. Die heimischen Seen sind daher eine Alternative
Regnen soll es am Montag. Danach sind im Lauf der Woche Temperaturen um die 20 Grad angekündigt. Ideales Badewetter sieht sicherlich anders aus. Dennoch stellt sich natürlich jetzt in Zeiten der CoronaPandemie die Frage: Wie läuft das nun mit der Badesaison im Sommer 2020? Auch deshalb, weil das Familienbad am kommenden Samstag den Betrieb aufnehmen sollte. Dieser Fahrplan wurde allerdings vor der Corona-Pandemie geschrieben. Er gilt nicht mehr.
Die Stadt Augsburg ist an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung gehalten. Es gibt bislang keine Erlaubnis, die Bäder zu öffnen. Die Hallenbäder bleiben zu, für die Freibäder sieht es zumindest vorerst auch so.
Wie Ordnungsreferent Dirk Wurm auf Anfrage sagt, könnten die Freibäder jederzeit an den Start gehen. Die Vorarbeiten sind erledigt. Es gibt auch einen Fahrplan, wann die Bäder öffnen wollten. Wurm sagt: „Die Stadt Augsburg beabsichtigt, die Freibäder im Rahmen der vorgesehenen Öffnungszeiten zu öffnen, sofern es die gesetzliche Lage zulässt.“
Das Familienbad sollte eigentlich am Samstag, 9. Mai, starten. Das Bärenkellerbad und das Fribbe sollten eine Woche später am Samstag, 16. Mai, folgen. Sollte eine Öffnung aufgrund der Corona-Krise zu einem späteren Zeitpunkt als vorgesehen oder unter bestimmten Bedingungen oder Auflagen möglich sein, so Wurm, werde sich die Stadt an diese Vorgaben halten.
Wenn ein Bad geschlossen bleibt, ist Schwimmen unmöglich. Anders sieht es bei den heimischen Seen aus. Hier gelten derzeit auch andere Kriterien. Ein Bad in einem See ist erlaubt. Dies bestätigt der Ordnungsreferent: „Das Verlassen des Zuhauses ist nach wie vor ja nur aus triftigen Gründen erlaubt. Darunter fällt auch Sport und Bewegung an der frischen Luft. Schwimmen in einem Gewässer zählt dazu.“
Auch der Aufenthalt auf der Wiese im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft sei zulässig, heißt es weiter. Allerdings sollte nach wie vor berücksichtigt werden, dass ein Mindestabstand einzuhalten ist. Größere Gruppen, die gemeinsam am See sitzen, sind verboten. Wurm: „Es spricht bei Einhaltung des Mindestabstands aktuell nichts gegen einen zeitlich befristeten Aufenthalt unter Einhaltung des Abstandsgebots.“Bei der Wasserwacht stellt man sich bereits darauf ein, dass bei steigenden Temperaturen die heimischen Seen zu einer bevorzugten Adresse für Schwimmer werden dürften. Bereits jetzt wird hingewiesen, dass die Baderegeln in diesem Jahr erweitert werden müssten. Auch beim Wassersport gilt: nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern.