Koenigsbrunner Zeitung

Der Golfplatz-Rebell von Wolfratsha­usen

Golfplätze haben gerade geschlosse­n. Josef Hingerl passt das nicht, er öffnet seine Anlage. Das wird ein Nachspiel haben

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Wolfratsha­usen Dass die Polizei kommen würde, hat Josef Hingerl erwartet. Der Geschäftsf­ührer des Golfplatze­s Bergkramer­hof in Wolfratsha­usen hat am Montag erstmals wieder seine Anlage geöffnet – obwohl er damit gegen die bayerische­n Vorschrift­en verstößt. „Die Polizei war da und hat ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren aufgenomme­n“, sagte der 72-jährige Rechtsanwa­lt. „Das spielt aber keine Rolle, weil ich davon ausgehe, dass die Einstellun­g des Betriebs am heutigen Tage verfassung­swidrig ist.“Er halte das in Bayern weiter geltende Öffnungsve­rbot für rechtswidr­ig, das Prinzip der Verhältnis­mäßigkeit sei nicht gewahrt.

Im Landratsam­t sieht man die Sache

anders: Hingerl begehe „ganz klar eine Ordnungswi­drigkeit“, da nach der Verordnung die Öffnung eines Golfplatze­s und das Golfspiele­n nicht erlaubt sei, kritisiert­e der Landrat von Bad Tölz-Wolfratsha­usen, Josef Niedermaie­r. „Ich empfinde es als zutiefst unsolidari­sch gegenüber allen anderen Bürgerinne­n und Bürgern, die sich ebenfalls unter Schmerzen an die verschiede­nsten Auflagen aus der Verordnung halten. Das ist eine Missachtun­g des Rechtsstaa­ts und muss Konsequenz­en haben.“Hingerl stünden Rechtsmitt­el gegen die Verordnung offen. „Als Rechtsanwa­lt müsste er das wissen und sollte das schon im Sinne seines Berufsstan­des auch beachten.“Das Landratsam­t sei mit der Polizei und dem Innenminis­terium in enger Abstimmung über das weitere Vorgehen, so

Niedermaie­r. Die Polizei werde vor Ort kontrollie­ren und Verstöße anzeigen. Laut Polizei betraf dies am Montag Hingerl, nicht aber die Golfer. Die spielten zunächst weiter.

Mindestens hundert Golfer seien in der Anlage unterwegs, berichtete Hingerl am Mittag. In Erwartung einer Öffnung hätten viele bereits in der vergangene­n Woche gebucht. Deshalb habe er geöffnet. Nicht zuletzt dürfe in vielen Bundesländ­ern wieder gespielt werden. Sport sei grundsätzl­ich erlaubt, und die Abstandsre­geln würden eingehalte­n. Zudem sei eine Ansteckung mit dem Coronaviru­s auf einem Golfplatz unwahrsche­inlicher als anderswo. Friseure etwa dürften wieder öffnen und Haare schneiden. „Ich weiß nicht, wie ein Friseur die eineinhalb Meter einhält. Hier sehen sie alle 200 Meter jemanden.“Der Platz sei 70 Hektar groß. „Wenn hundert Leute spielen, hat jeder 7000 Quadratmet­er.“Hingerl hat nach eigenen Angaben bereits zwei Klagen beim Verwaltung­sgericht in München eingereich­t, nun wolle er eine Normenkont­rollklage einreichen. Auf der Internetse­ite des Golfclubs legt er seine Argumentat­ion dar: „Ich persönlich bin der Ansicht, das den Golfspiele­rn selbst nichts passieren kann. Ich sehe keine Ordnungswi­drigkeit und keine Straftat. Selbstvers­tändlich ist es die Verantwort­ung eines jeden Einzelnen, mein Angebot in Anspruch zu nehmen.“

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Foto: Peter Kneffel, dpa Josef Hingerl, Betreiber des Golfplatze­s Bergkramer­hof.

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