Eine Katastrophe ohne Schuldige
Zehn Jahre nach der Loveparade-Tragödie stellt das Gericht das Verfahren ein. Es habe keinen „Bösewicht“gegeben, aber Planungsfehler, schlechte Kommunikation und fatale Entscheidungen
Düsseldorf Trichterwirkung, Verflechtung von Personenströmen, Magnetpunkte, Menschenverdichtung: Richter Mario Plein lässt stundenlang schematische Zeichnungen und Fotos einblenden, bevor er am Montag einen entscheidenden Satz sagt: „Aus unserer Sicht ist die Katastrophe aufgeklärt.“Dennoch endet der Loveparade-Prozess nach zweieinhalb Jahren und 184 Verhandlungstagen ohne Urteil. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit wird rechtskräftig, also unanfechtbar eingestellt.
Das ist erklärungsbedürftig, deshalb wendet sich Richter Plein an eine Angehörige, deren Sohn ums Leben kam und die nun vor ihm sitzt – und bittet um Verständnis: „Ich kann mir vorstellen, dass der heutige Tag für Sie schwer ist, dass Sie wütend und enttäuscht sind.“
Zweifellos seien vor und während der Loveparade im Juli 2010 Fehler gemacht worden. 21 junge Menschen kamen an jenem Tag ums Leben, mehr als 650 wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Aber, sagt Plein: „Den großen Bösewicht haben wir nicht gefunden. Es war eine Katastrophe ohne Bösewicht.“Leute hätten Fehler gemacht, obwohl sie ihr Bestes gegeben hätten, ja sogar ihre eigenen Kinder zum Techno-Spektakel ließen. „Ich hoffe sehr, dass Sie im Laufe der Zeit damit leben können und Ruhe finden“, sagt Plein zu der Hinterbliebenen.
Die Einstellung des Prozesses will der Richter nicht als Schlappe der Justiz oder als Kapitulation vor der drohenden Verjährung, die Ende Juli eingetreten wäre, dem Coronavirus oder der Komplexität des Geschehens verstanden wissen. Denn: Die noch verbliebenen drei Angeklagten treffe nach jetziger Beweislage nur geringe Schuld. Die drei Männer – 43, 60 und 67 Jahre alt – waren damals alle in verantwortlicher Position beim LoveparadeVeranstalter Lopavent beschäftigt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter wurden bereits vor einem Jahr eingestellt, ebenfalls ohne Auflagen.
Eine mögliche individuelle Schuld der Angeklagten an der Katastrophe sei als gering anzusehen, betont das Gericht. Obwohl weniger Menschen kamen als die erwarteten 485000, sei es zu der Katastrophe gekommen, weil das Konzept versagt habe. „Der Tunnel war dabei kein Problem“, sagt der Richter zur Überraschung vieler: Neuralgische Punkte seien die zu kleinen vorgeschalteten Schleusen gewesen und der zu enge sogenannte Rampenkopf, von dem der Zufluss der Menschen direkt auf die Musik-Trucks zugeführt wurde. „Zäune führten zu zusätzlichen, nicht vorgesehenen Engstellen“, sagt Plein. „Es gab keine ausreichenden Flächen für die Abwicklung der Personenströme.“Bereits kurz nach 14 Uhr sei es zu ersten Auffälligkeiten gekommen.
Kommunikationsprobleme und „unpassende Anordnungen der Polizei“hätten die Situation verschärft: Krisengespräche von Polizei und Feuerwehr seien ohne die Veranstalterin geführt worden. Der Funkverkehr der Polizei sei erheblich gestört gewesen. Die Steuerung der Personenströme sei unkoordiniert gewesen. Die Polizei sei die zugesagte Unterstützung bei der Schließung der überlasteten Zugänge schuldig geblieben. Polizeiketten hätten das Schlimmste verhindern sollen, seien aber zum Teil kontraproduktiv gewesen und hätten letztlich „alle dem Druck nicht standgehalten“.
Im Bereich der Rampe Ost hätten sich zu- und abfließende Menschenströme schließlich gegenseitig blockiert. Die Folge: Stillstand. Um 16.30 Uhr sei die Stimmung gekippt und eine lebensbedrohliche Lage mit Wellenbewegungen entstanden. Nach Ansicht des Gerichts war es wiederum eine Polizeianordnung, die dann die Katastrophe unumkehrbar machte: Zaunelemente um 16.31 Uhr im überlasteten Zugang West zu entfernen, was dazu geführt habe, dass die Menschenmassen unkontrolliert in den Tunnel geströmt seien: „Ab da war alles zu spät. Das erklärt die Katastrophe.“
Letztlich habe aber keiner der Verantwortlichen grob fahrlässig gehandelt, betont Richter Plein: „Große Sorglosigkeit war bei ihnen nicht ansatzweise erkennbar.“Dies sei schwer zu begreifen: Dass es zur Katastrophe kam, obwohl die Angeklagten sich gewissenhaft, sorgfältig und professionell verhalten hätten. Aber es sei eine Katastrophe mit vielen Ursachen gewesen. Und es hätten auch andere Beteiligte als nur die Angeklagten Fehler gemacht.
„Dies ist ein schlechter Tag für die Justiz“, kritisierte NebenklageAnwalt Julius Reiter den Einstellungsbeschluss. „Die Art und Weise der Beendigung unter Abwesenheit des Sachverständigen, den wir nicht befragen konnten, ist ein unwürdiges Ende des Prozesses.“Sein Kollege Rainer Dietz sprach von einem „Desaster“.