„Beschluss nicht in Corona-Zeiten fassen“
Zum Bericht „Die Wellen zum Hallenbad schlagen hoch“vom 2. Mai: „Abgesehen davon, dass es mich verwundert, dass das Hallenbadprojekt zur Beschlussfassung in den Stadtrat gekommen ist, obwohl coronabedingt mit den Partnern aus dem Landkreis und den beteiligten Kommunen noch keine endgültigen (Kosten-)Gespräche geführt werden konnten, bekomme ich beim Lesen des Artikels Angst. Angst, ob es in den „Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit“liegt, wie es Art. 57 der bayerischen Gemeindeordnung fordert, wenn unsere Stadtväter in Schwabmünchen dieses Bad errichten. Angst, ob dann für die freiwilligen Leistungen all derer, welche sich in unserer Stadt ehrenamtlich engagieren, noch ausreichend Finanzierungsmittel vorhanden sind. Denn eine aktuelle Studie des „Instituts für Baubetriebslehre“der Universität Stuttgart hat für Sporthallen, Stadien und Bäder eine durchschnittliche Kostensteigerung von 44 Prozent ergeben. Für die momentan geplanten 16 Millionen für das Hallenbad würde dies bedeuten, dass es letztendlich 23,04 Mio. Euro kosten würde. Auch wenn sich der Landkreis und Kommunen als Sachaufwandsträger der Grund- und weiterführenden Schulen beteiligen, blieben wahrscheinlich noch die Hälfte der Kosten. Wobei sich der Landkreis bei finanzieller Knappheit einen Teil der Bau- und Unterhaltskosten durch eine Erhöhung der Landkreisumlage wieder zurückholt. Darum schlage ich Folgendes vor: Ein Beschluss zum Bau des Hallenbades wird nicht in Corona-Zeiten gefasst, wo wir Schwabmünchner von einer Bürgerbeteiligung weitgehend ausgeschlossen sind. Vor einem Beschluss gibt es eine Bürgerversammlung, auf welcher der Planungsstand und die Kostensituation klar und ehrlich dargestellt werden. Traut sich unser Stadtrat, samt Bürgermeister, keine Entscheidung zum Bau zu, initiiert er ein Ratsbegehren. Ansonsten wir ein Bürgerbegehren. Nach Gründung einer Bürgerinitiative.
Josef Gegenfurtner, Schwabmünchen