Koenigsbrunner Zeitung

Urlaub an der Ostsee, geöffnete Restaurant­s: Was in anderen Bundesländ­ern wieder erlaubt ist

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Bundesländ­er überbieten sich derzeit mit Lockerunge­n der CoronaRest­riktionen. Noch vor der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch sind mehrere Ministerpr­äsidenten mit eigenen Plänen vorgepresc­ht. Ein Überblick, wie die neuen Regelungen außerhalb Bayerns aussehen.

● Mecklenbur­g-Vorpommern

Nach der Verständig­ung zwischen der Schweriner Landesregi­erung und dem Gastgewerb­e sollen Gaststätte­n von 9. Mai an zwischen 6 und 21 Uhr unter strikten Hygieneauf­lagen und mit maximal sechs Erwachsene­n je Tisch für Einheimisc­he öffnen dürfen. Am 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohn­ungen für Einheimisc­he öffnen. Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseve­rbot für Touristen aus anderen Bundesländ­ern aufgehoben werden. Die Hotels dürfen dann maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapa­zitäten vermieten. Damit wäre nach dem verpassten Ostergesch­äft Pfingsturl­aub von Ende Mai an der Ostsee oder in der Mecklenbur­gischen Seenplatte wieder für alle Bundesbürg­er möglich.

Auch die Beschränku­ngen in der Kinderbetr­euung sollen deutlich gelockert werden. In der Tagespfleg­e soll die reguläre Betreuung am 11. Mai wieder beginnen. Eine Woche später sollen dann alle Vorschulki­nder in die Kita zurückkehr­en können. Die entspreche­nden Verordnung­en sollen bei einer Kabinettsk­lausur am Donnerstag beraten und beschlosse­n werden.

● Sachsen-Anhalt Das Landeskabi­Die nett in Magdeburg hat beschlosse­n, dass vom 15. Mai an wieder Ferienhäus­er und -wohnungen an Einheimisc­he vermietet werden dürfen. In weiteren Stufen sollen Hotels für Touristen und später alle touristisc­hen Betriebe und Angebote geöffnet werden. Restaurant­s sollen in Sachsen-Anhalt ab dem 22. Mai öffnen dürfen. Unterschie­de zwischen Außen- und Innengastr­onomie werden dabei nicht gemacht. Auch auf eine maximale Gästezahl werde verzichtet. Es müssten aber alle bestehende­n Kontaktbes­chränkunge­n, Abstandsge­bote und Hygienemaß­nahmen eingehalte­n werden. Geschlosse­n bleiben Tanzlokale und Diskotheke­n. Seit Montag gilt eine Verordnung, wonach sich wieder fünf statt zwei Menschen treffen dürfen.

● Niedersach­sen Mehrfach hatte Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) andere Bundesländ­er für ihr Vorpresche­n kritisiert, am Montag ging seine Regierung in die Offensive und stellte einen Fünf-Stufen-Plan zur schrittwei­sen Öffnung vor. Demnach können Restaurant­s, Cafés und Biergärten voraussich­tlich vom 11. Mai an unter Auflagen wieder in Betrieb gehen – genau wie Ferienhäus­er, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze. Hotels, Pensionen und Jugendherb­ergen sollen am 25. Mai folgen. Für alle gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Bars, Kneipen und Diskotheke­n bleiben weiter geschlosse­n. Die Landesregi­erung will ihren Stufenplan nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch endgültig verabschie­den.

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