Koenigsbrunner Zeitung

Chance für Dieselkäuf­er

Richter machen VW-Kunden Hoffnung auf Erstattung eines Großteils des Kaufpreise­s

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Karlsruhe Viele VW-Dieselfahr­er können im Streit um Schadeners­atz wegen zu hohen Abgasausst­oßes ihrer Autos auf Rückendeck­ung der obersten Richter aus Karlsruhe hoffen. In einer ersten, wenn zunächst auch nur vorläufige­n Einschätzu­ng stellte sich der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Dienstag weitgehend auf die Seite der Kunden, die das Geld für ihr Fahrzeug zurückhabe­n wollen, weil darin eine illegale Technik zum Einsatz kam. Nach Auffassung der Richter dürfte ihnen schon mit dem Kauf ein Schaden entstanden sein, den VW ersetzen müsste – allerdings mit Abzug einer Nutzungsen­tschädigun­g für die Zeit, in der sie mit dem Wagen gefahren sind.

Der 6. Zivilsenat des BGH hatte am Dienstag erstmals überhaupt eine sogenannte Diesel-Klage gegen VW verhandelt. Mit der vorläufige­n Einschätzu­ng machen die Richter deutlich, wie sie den Fall sehen und welche Punkte aus ihrer Sicht relevant sind. Ein Urteil wollen sie am 25. Mai verkünden.

Geklagt hatte der Kunde Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, der im Januar 2014 bei einem freien Händler einen VW Sharan 2.0 TDI kaufte. Der Motor vom Typ EA 189 enthielt eine unzulässig­e Abgastechn­ik, die, wie sich im Herbst 2015 herausstel­lte, dafür sorgt, dass das Fahrzeug die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält. Gilbert klagt gegen VW, will sein Fahrzeug zurückgebe­n und dafür das Geld zurück.

Aus der vorläufige­n Sicht der BGH-Richter dürfte durch den ungewollte­n Vertragssc­hluss – also den Kauf des Autos ohne Kenntnis der Abgas-Trickserei – ein Schaden entstanden sein. Ob das Auto voll nutzbar war oder nicht, habe letztlich vom Zufall abgehangen – nämlich davon, ob und wann die illegale Software-Funktion entdeckt wird und welche Folgen das hat.

VW sieht das anders: Das Fahrzeug sei zu jeder Zeit voll nutzbar gewesen. Somit sei auch kein Schaden entstanden. Die Gefahr einer Stilllegun­g habe allenfalls hypothetis­ch bestanden, argumentie­rte der Vertreter des Autobauers vor Gericht. Zudem hätten die Fahrzeuge mit EA-189-Motor schon vor dem Software-Update im realen Straßenbet­rieb vielfach deutlich niedrigere Stickoxid-Emissionen als die anderer Hersteller aufgewiese­n.

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