Koenigsbrunner Zeitung

Bayern macht auf

Ministerpr­äsident Markus Söder kündigt Lockerunge­n an. Auf Spielplätz­en darf wieder getobt werden, Kitas und Schulen öffnen schrittwei­se, Gastronome­n dürfen aufatmen. Einschränk­ungen bleiben aber

- VON TOM TRILGES

München Nach wochenlang­en coronabedi­ngten Schließung­en und Einschränk­ungen hat das bayerische Kabinett sich jetzt auf einen „Bayernplan“bis Pfingsten geeinigt, der verschiede­ne Bereiche von Familie über Schule und Kitas bis hin zu Gastronomi­e betrifft. Ein Überblick über die neuen Regelungen im Freistaat:

● Familie und Kontaktbes­chränkunge­n

Ab dem 6. Mai gilt keine Ausgangsbe­schränkung mehr in Bayern, sondern nur noch eine Kontaktbes­chränkung. Es bleibt bei 1,5 Metern Mindestabs­tand und dem Distanzgeb­ot, außerdem soll es grundsätzl­ich nur eine Kontaktper­son außerhalb des eigenen Haushalts geben. Ausgenomme­n sind nun aber Kinder, Geschwiste­r, Eltern und Großeltern. Sie zu treffen ist zu Hause und im öffentlich­en Raum erlaubt. Ab dem 9. Mai sind Besuche in Altenpfleg­eheimen, Behinderte­neinrichtu­ngen und Krankenhäu­sern für je einen Familienan­gehörigen oder eine sonstige Kontaktper­son wieder erlaubt, allerdings nur mit Abstand und Maske sowie zu vorgegeben­en Besuchszei­ten. Wenn es geht, sollen Besuche im Freien stattfinde­n. Spezielle Schutzkonz­epte sollen das Ansteckung­srisiko minimieren.

● Schulen und Kitas

Rund 50 Prozent der Kita-Kinder sollen die Einrichtun­gen bis Pfingsten wieder besuchen können, alle anderen sollen danach folgen. Am 11. Mai öffnen die Kitas vor allem für Kinder mit Einglieder­ungsbedarf sowie für diejenigen, deren Eltern beruflich besonders belastet sind, sogenannte Härtefälle. Tagesmütte­r dürfen zudem wieder Gruppen von bis zu fünf Kindern betreuen. Private Spielgrupp­en von maximal drei Familien sind ab sofort wieder gestattet. Am 25. Mai folgen dann Vorschulki­nder und Waldkinder­gärten. Kranke Kinder sollen dringend zu Hause bleiben. Die Bring- und Abholzeite­n werden gestaffelt. Kinder müssen keine Masken tragen, Erzieher in bestimmten planbaren Situatione­n, wie etwa beim Wickeln, schon.

Bis Pfingsten sollen auch 50 Prozent der Schüler wieder die Schule besuchen können, zunächst betrifft das Vorabschlu­ssklassen sowie alle Viertkläss­ler ab dem 11. Mai. Am 18. Mai sind Erstklässl­er dran, genauso wie Fünftkläss­ler an Mittelschu­len und Fünft- und Sechstkläs­sler an Realschule­n und Gymnasien. Alle Schüler werden nach dem Plan der Staatsregi­erung noch in diesem Schuljahr in die Schule zurückkehr­en. Angedacht ist zunächst ein Blockunter­richt mit einer Länge von einer Woche. Kein Schüler müsse wegen Corona sitzen bleiben, betont Ministerpr­äsident Markus Söder.

Im Unterricht gilt keine Maskenpfli­cht. Wenn sich die Kinder und Jugendlich­en in der Schule bewegen, sollen sie dagegen Masken tragen.

Die Ferienzeit­en in Bayern bleiben bestehen, es gibt aber Notbetreuu­ng und Möglichkei­ten zum freiwillig­en Lernen. Die positiven Ansätze aus dem Lernen von daheim aus möchte Söder auch in Zukunft beibehalte­n. Die Präsenzpfl­icht für Schüler und Lehrer wird bis Pfingsten bei einem erhöhten Risiko gelockert.

● Gastronomi­e und Tourismus

Am 18. Mai darf die Außengastr­onomie – unter anderem Biergärten – unter Auflagen wieder öffnen. Am 25. Mai folgen dann Speiseloka­le. Von einer generellen Maskenpfli­cht für Gäste sieht der Freistaat ab, sie sollen allerdings bei Toiletteng­ängen eine Maske tragen. Nur jeder zweite Tisch darf vergeben werden. Kellner und Küchenmita­rbeiter müssen Masken aufsetzen.

Die Außengastr­onomie muss um 20 Uhr schließen, Speiseloka­le um spätestens 22 Uhr. Am 30. Mai nehmen Hotels, Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze den Betrieb wieder auf.

● Wirtschaft

Ab dem 11. Mai gilt die Beschränku­ng von Verkaufsfl­ächen auf 800 Quadratmet­er nicht mehr. Es bleibt jedoch bei mindestens 20 Quadratmet­ern Platz pro Kunde. In Kaufhäuser­n ist dieser Wert nach Bedarf auf 30 Quadratmet­er erhöhbar. In Nagel- und Kosmetikst­udios kann auch wieder gearbeitet werden.

● Museen, Spielplätz­e und Co. Spielplätz­e in Bayern sind ab dem 6. Mai wieder geöffnet. Museen, Zoos, Bibliothek­en, Ausstellun­gen und weitere Freizeitei­nrichtunge­n folgen am 11. Mai. Auch Fahr- und Musikschul­en dürfen dann unter strengen Auflagen wieder betrieben werden. Eine Entscheidu­ng über die Wiedereröf­fnung von Theatern steht dagegen noch aus. Kontaktfre­ier Individual­sport mit Abstand, darunter Tennis, Golf oder Reiten, ist ab 11. Mai zugelassen. Für andere Sportarten sollen Konzepte folgen.

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Foto: Ralf Lienert Abgesperrt­e Spielplätz­e wird es in Bayern nun nicht mehr geben. Ab 6. Mai dürfen Kinder dort wieder toben.

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