Der falsche Gruß
Wilhelm Wind, Buchloe
Die neue Ordnung, die damals durch den Einzug der Amerikaner auch für die Bürger Buchloes zum Tragen kam, erstreckte sich genau besehen nur auf geringe Änderungen in ihrem Alltagsleben. Die Einführung der nächtlichen Ausgangssperre war dabei noch der größte einschneidende Erlass. Die Lebensmittelmarken behielten weiter ihre Gültigkeit und die althergebrachte Begrüßungsform wurde wiederhergestellt. Dieses Prozedere war durch die lange Gewohnheit manchmal, wie mein Erlebnisbericht zeigt, schwer einzuhalten.
An einem Nachmittag in jenen Tagen bewegte sich ein Zug Infanterie durch Buchloe, neugierig bestaunt
Josef Hölzle, Pfaffenhausen
Ein schier unglaubliches SS-Dokument. Dass trotz der chaotischen Zustände am Ende des Zweiten Weltkrieges sogar noch die deutsche Bürokratie und Korrektheit blühen konnten, kann jedenfalls dieses Schriftstück belegen (siehe Foto). Darin bestätigt am 27. April 1945 – also nur wenige Tage vor Kriegsende – ein SS- Oberscharführer mit seiner Unterschrift und dem amtlichen Stempel des Marktes Pfaffenhausen die Beschlagnahme des Damenfahrrades der Landwirtsehefrau Anna Wegele, die sich auf dem Heimweg von Pfaffenhausen ins Nachbardorf von einer Kinderschar, aus der urplötzlich ein Knirps auf die Straße lief und die ankommenden mit einem aber seit fünf Tagen nicht mehr gültigen „deutschen Gruß“empfing. Während die umstehenden schon etwas Älteren kreidebleich wurden, geschah auf der Straße Unglaubliches: Fast die gesamte Truppe kringelte sich, sogar dem Offizier war ein Grinsen ins Gesicht geschnitten. Es dauerte Minuten, bis er die Marschordnung wiederhergestellt hatte und der Zug mit einem vielstimmigen „oh boy, oh boy“seinen Weg fortsetzte. Zurück blieb eine Kinderschar, die grübelte: War man jetzt glimpflich davongekommen oder hatte sich die Welt doch verändert?
Weilbach befunden hatte. In der auf dünnem Papier gefertigten „Bescheinigung“steht:
„Zum dringenden militärischen Einsatz, wurde das Fahrrad von Wegele, Anna … Marke Wanderer Nr. 594448… an das SSPz!Gren.Ausb. und Ers.Btl.3 abgegeben. Rückerstattung laut Reichsleistungsgesetz. O.U., den 27. April 1945“.
Frau Wegele hat dieses Dokument sorgsam aufgehoben und später mir übergeben – natürlich im Bewusstsein, dass ihr „Kriegsopfer“militärisch nicht mehr entscheidend gewesen und eine „Rückerstattung“utopisch war …