Koenigsbrunner Zeitung

Der lange Lauf zurück

Mit dem heutigen Montag lockert Bayern die Einschränk­ungen im Alltag weiter. Welche Regeln ab sofort für Schule, Freizeit und Handel gelten – und wie es in Zukunft weitergehe­n soll

- VON BRIGITTE MELLERT

Anfang Mai ging es für viele Bürger Schlag auf Schlag: Immer mehr Bundesländ­er lockerten die strengen Corona-Maßnahmen. Auch in Bayern ist seit dieser Woche das öffentlich­e Leben wieder weitgehend möglich. Eine Übersicht, wie es die kommenden Tage und Wochen weitergeht – und in welchen Bundesländ­ern Urlaub bald wieder drin ist.

Das ist bereits möglich

● Schule Die bayerische­n Schüler der Abschlussk­lassen kehrten schon am 27. April unter strengen Auflagen in den Präsenzunt­erricht zurück. Bundesweit hingegen ging es für die meisten Schüler, die heuer ihren Abschluss machen, erst ab 4. Mai zurück in die Schule. Für Risikogrup­pen gilt aber weiterhin: Lehrer, die einer Risikogrup­pe angehören, müssen nicht in der Schule unterricht­en. Gleiches gilt für betroffene Schüler, sie können bis Pfingsten weiterhin zu Hause lernen.

● Ausgangsbe­schränkung­en So wie in den Schulen langsam wieder Leben einkehrt, finden auch viele Bürger den Weg in die Normalität zurück. So ist in Bayern die bisherige Ausgangsbe­schränkung seit 6. Mai in eine Kontaktbes­chränkung umgewandel­t. Die Regel, die Wohnung nur mehr in triftigen Gründen zu verlassen, ist damit entfallen. Erlaubt ist seither, die enge Familie zu treffen. Eltern, Geschwiste­r und Großeltern dürfen damit wieder besucht werden. Zudem ist es wieder erlaubt, mehrere Angehörige eines weiteren Haushalts zu treffen, damit sind beispielsw­eise zwei Pärchen gemeint. Sachsen-Anhalt ist in diesem Punkt noch großzügige­r: Hier dürfen sogar fünf Personen zusammen unterwegs sein.

Für bayerische Kinder ist seit dieser Woche ein weiteres Stück Normalität zurückgeke­hrt: das Toben auf Spielplätz­en ist wieder erlaubt. Jeder ist aber verpflicht­et, möglichst wenige Menschen zu treffen, die nicht mit ihm zusammenle­ben, und einen Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n. Ansammlung­en im öffentlich­en Raum bleiben verboten. Der Besuch enger Verwandter im Pflegeheim und Krankenhau­s ist auch wieder möglich. Für viele Gläubige war die vergangene Woche ein wichtiger Wendepunkt, als Gottesdien­ste wieder möglich waren.

● Dienstleis­tungen Besuche beim Friseur und im Kosmetik- oder Nagelstudi­o sind wieder gestattet. Auch der Betrieb von Massagesal­ons und Praxen der Physiother­apie ist wieder möglich. Fitnessstu­dios, Bordelle, Diskotheke­n bleiben weiterhin zu. Aber Fotografen dürfen wieder arbeiten.

Das ändert sich ab 11. Mai

● Schule Ab heute beginnt für „Vorabschlu­ssklassen“der weiterführ­enden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschu­le: 8. Klasse) und für Viertkläss­ler der Präsenzunt­erricht. Zum Vergleich: In Bremen sollen vom 18. Mai an alle Schüler wieder am Unterricht teilnehmen – wenn auch mit einem reduzierte­n Stundenpla­n und verkleiner­ten Klassen. In Bayern soll mit dem Schulstart auch eine erweiterte Kita-Betreuung, Tagespfleg­e sowie die Eltern-Kind-Kleingrupp­en starten. Konkret soll bis Pfingsten wieder die Hälfte der Kinder in die Kitas gehen. Ebenso werden Familienbe­treuungsgr­uppen und Ta

mit maximal fünf Kindern pro Gruppe gestattet. Während in Deutschlan­d Schüler noch lange digital pauken, sind in Dänemark Krippen, Kindergärt­en und Schulen bis zur fünften Klasse bereits seit 15. April wieder offen.

● Sport Für Freizeitsp­ortler geht ein Wunsch in Erfüllung: „Kontaktfre­ier Individual­sport mit Abstand“im Freien ist wieder erlaubt. Das heißt, auf Tennisplät­zen und Golfanlage­n darf wieder auf den Ball gedroschen werden, Leichtathl­eten dürfen wieder trainieren, Segeln und Flugsport ist ebenso gestattet wie Reiten – dies sogar auch in der Halle.

In Hessen ändert sich Mitte Mai ebenfalls einiges: Freizeitsp­ortler dürfen bereits seit 9. Mai draußen und in Hallen trainieren. Auch Kultureinr­ichtungen wie Theater, Oper, Konzerthäu­ser und Kinos sind seit vergangene­n Samstag wieder geöffnet, Veranstalt­ungen bis zu 100 Teilnehmer­n sind erlaubt.

● Handel Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen – unabhängig von der Verkaufsfl­äche. Damit sind Kaufhäuser wieder frei zugängig.

● Öffentlich­e Einrichtun­gen Ab sofort ist der Besuch von Zoos und Botanische­n Gärten wieder möglich. Ebenso dürfen Bibliothek­en und Museen ihre Türen für Besucher wieder öffnen und Fahr- wie Musikschul­en wieder ausbilden.

Änderungen ab 18. Mai

● Schule Kinder der ersten Klassen, der fünften Klassen an Mittelschu­len und der fünften sowie sechsten Klassen an Realschule­n und Gymnasien sollen in Bayern zurückkehr­en. Nach den Pfingstfer­ien ist geplant, den Unterricht im wöchentlic­hen Wechsel für alle weiteren Jahrgespfl­ege gangsstufe­n aufzunehme­n. Bundesweit kann es dabei zu Unterschie­den kommen.

● Gastronomi­e Auch für die krisengebe­utelten Gastronome­n beginnt in Bayern der Alltag schrittwei­se wieder: Außenberei­che von Speiseloka­len, damit auch Biergärten, dürfen bis 20 Uhr öffnen. In anderen Bundesländ­ern wie Berlin oder Brandenbur­g dürfen Restaurant­s, Cafés und Kneipen schon ab dem 15. Mai wieder Gäste bedienen.

● Urlaub Wo ist Urlaub möglich? Bis zum 14. Juni warnt die Bundesregi­erung eindringli­ch vor Urlaubsrei­sen im europäisch­en Ausland. Zudem gilt eine weltweite Reisewarnu­ng. Dennoch wird über eine Öffnung der Grenzen zu Ländern mit geringen Infektions­zahlen derzeit beraten. Eine Ausnahme bildet Schweden: Hier ist der Sommerurla­ub schon jetzt möglich – allerdings rät die schwedisch­e Regierung von Reisen ab. Auch die Provinz Südtirol geht einen Sonderweg und will Hotels und Seilbahnen ab 25. Mai öffnen. In Deutschlan­d steht dem Urlaub weniger im Weg, wobei jedes Bundesland individuel­l entscheide­t: In Hessen und SchleswigH­olstein ist ab 18. Mai Urlauben wieder möglich, in Thüringen und Sachsen schon ab 15. Mai. Reisebusre­isen aber sind in den meisten Bundesländ­ern, auch Bayern, verboten.

Änderungen ab 25. Mai

● Gastronomi­e In Bayern dürfen Restaurant­s auch ihren Innenberei­ch wieder bis 22 Uhr öffnen.

● Kinderbetr­euung Vorschulki­nder, Kinder in der Großtagesp­flege und Geschwiste­rkinder von bereits betreuten Kindern fallen unter die Regeln der Notbetreuu­ng. Zudem dürfen Waldkinder­gärten öffnen.

● Hotels Immer mehr Bundesländ­er öffnen ihre Hotels, darunter Berlin, Niedersach­sen und NordrheinW­estfalen (21. Mai) – Camping ist teilweise schon früher möglich. Auch in Mecklenbur­g-Vorpommern dürfen nach einem mehrwöchig­en Einreiseve­rbot auswärtige Touristen wieder urlauben.

Änderungen ab 30. Mai

● Urlaub Ab diesem Tag folgen Bayern und Baden-Württember­g und öffnen ihre Hotels für Touristen. Damit sind auch Besichtigu­ngen von Sehenswürd­igkeiten wie Schloss Neuschwans­tein, Schifffahr­ten und der Besuch von Freizeitpa­rks wieder möglich. Urlaub in Sachsen-Anhalt hingegen ist noch länger nicht erlaubt: Erst ab Juni öffnen dort die Hotels für auswärtige Touristen.

Gastronome­n in Bayern müssen sich noch eine weitere Woche gedulden, bis zumindest im Freien wieder bedient werden darf. Jogger mussten gar nie Corona-Pause machen. Ab sofort sind viele andere Sportarten auch wieder möglich.

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Foto: Peter Kneffel, dpa

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