Darf ich meine Enkel küssen?
Seit Montag gelten in Bayern etwas abgeschwächte Einschränkungen. Treffen mit der Familie sind erlaubt, es gibt aber einiges zu beachten. Sieben Fakten rund um Familienfeiern
Augsburg Familienfeiern sind trotz der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie in Bayern wieder erlaubt – dem gemütlichen Kuchengenuss im Garten steht demnach prinzipiell nichts im Wege. Aber es gilt dennoch einiges zu beachten.
Wen darf ich zu einer Familienfeier in mein Haus einladen?
Zu Familienfeiern dürfen in privat genutzten Räumen nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Verwandte in gerader Linie, sowie eine Person aus einem weiteren Haushalt kommen, heißt es in der Verordnung des bayerischen Gesundheitsministeriums. Eine maximale Zahl an Personen, die gemeinsam feiern dürfen, ist nicht vorgeschrieben – solange die genannten Auflagen bei den Gästen eingehalten werden.
Wie kann man das an einigen Beispielen verdeutlichen?
● Die Oma feiert Geburtstag Alle Geschwister der Oma, ihr Ehemann oder Partner, ihre Kinder, Enkel und Urenkel, sowie eine weitere Person aus einem anderen Haushalt dürfen kommen – etwa der Ehemann oder Partner einer Tochter. Das bedeutet im Umkehrschluss: Lediglich eine Tochter darf ihren Ehemann oder Partner mitbringen. ● Der Bruder feiert Geburtstag Hier dürfen die Eltern, Großeltern und Geschwister des Bruders kommen. Ebenfalls zugelassen sind seine Partnerin, seine Kinder und gegebenenfalls deren Kinder, sowie eine weitere Person aus einem anderen Haushalt – etwa der Ehemann oder Partner einer Schwester. Nach den Regeln müssen dann aber alle anderen Partner sonstiger Geschwister zu Hause bleiben.
● Die Enkelin feiert Geburtstag Hier dürfen Geschwister der Enkelin, die Eltern und Großeltern sowie eine Person aus einem weiteren Hausstand kommen – etwa eine Tante. Das bedeutet im Umkehrschluss aber, dass die Tante in diesem Fall ihren Partner nicht mitbringen darf, da sie selbst bereits als eine Person aus einem weiteren Haushalt gilt.
Warum dürfen (Ehe-)Partner teils nicht mitfeiern?
Dass die Ehepartner bereits als erlaubte Person aus einem anderen Haushalt zählen, ist auf die Formulierung „Verwandte in gerade Linie“, also eigene Abkömmlinge wie Kinder, Enkel oder Urenkel, zurückzuführen. Das Gesundheitsministerium hat dies nach eigenen Angaben so festgesetzt, um einen rechtlichen Ansatzpunkt für die Verordnung zu haben. „Irgendwo müssen wir die Grenze ziehen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage. Dass der Schwager mit der Tochter zusammenlebt, spiele deshalb keine Rolle.
Gilt bei der Familienfeier die Mindestabstandsregel?
Wann immer es möglich ist, hat die Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen oberste Priorität, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Außerdem müssen die Hustenund Niesetikette und die gute Händehygiene eingehalten werden. Demnach ist jeder angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern auch bei der Familienfeier eingehalten werden.
Muss ich bei der Familienfeier einen Mundschutz tragen?
Eine Alltagsmaske ist ein zusätzlicher Baustein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des neuartigen Coronavirus in der Bevölkerung zu verlangsamen, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Die Mundschutzpflicht gilt in privaten Räumen jedoch nicht.
Was gilt, wenn ich mit der Familie im Garten feiere?
Auch hier gilt die Regel, dass nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, sowie eine weitere Person aus einem anderen Haushalt gemeinsam feiern dürfen. Der Mindestabstand sollte dem bayerischen Gesundheitsministerium zufolge auf jeden Fall auch im Freien eingehalten werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Darf ich meine Familienmitglieder umarmen oder küssen?
Das legt das bayerische Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben in das Ermessen des jeweils Einzelnen. Das Risiko einer Ansteckung sollte aber jedem bewusst sein. Das Ministerium empfiehlt, physischen Kontakt zu anderen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wo immer es möglich ist, heißt es in der Verordnung, soll der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.