Koenigsbrunner Zeitung

Bayern lockert weiter

Die Staatsregi­erung setzt ihre Politik der vorsichtig­en Lockerung fort. Kindergärt­en und Pflegeheim­e öffnen schrittwei­se und auch der Tourismus wird langsam wieder angekurbel­t

- VON ULI BACHMEIER

München Eltern mit Kindern im Vorschulal­ter und Menschen, die sich zurzeit daheim um behinderte, gebrechlic­he oder demente Angehörige kümmern, dürfen in den nächsten Wochen mit Erleichter­ungen rechnen. Die schrittwei­se Öffnung der Kindergärt­en, die ab 25. Mai zunächst nur für Vorschulki­nder gilt, wird nach den Pfingstfer­ien ausgeweite­t. Der generelle Aufnahmest­opp für Alten- und Pflegeheim­e sowie für stationäre Behinderte­neinrichtu­ngen wird am 25. Mai aufgehoben. Außerdem sollen ab 30. Mai – parallel zu den Hotels – auch Freizeitei­nrichtunge­n und Schlösser wieder öffnen, Touristenb­usse, Seilbahnen sowie die Schiffe auf Flüssen und Seen wieder fahren dürfen. So hat es das Kabinett in München am Dienstag beschlosse­n.

● Kinderbetr­euung Vorschulki­nder und ihre Geschwiste­r können ab 25. Mai wieder in den Kindergart­en. Zu diesem Termin dürfen auch Waldkinder­gärten wieder öffnen, wenn Ausweichrä­ume für schlechtes Wetter vorhanden sind, sowie die Großtagesp­flege mit maximal zehn Kindern. Ab dem 15. Juni sollen dann auch Kinder, die im Schuljahr 2021/22 schulpflic­htig werden, und die Krippenkin­der, die am Übergang in den Kindergart­en stehen, wieder aufgenomme­n werden. Zudem sollten ab dann parallel zum Schulbetri­eb auch die Schüler der 2. und 3. Klassen an den Schultagen wieder in den Horten betreut werden.

● Heime Der bis 25. Mai bestehende generelle Aufnahmest­opp für Alten-, Pflege- und Behinderte­nheime läuft aus. Die (Wieder-)Aufnahme von Bewohnerin­nen oder Bewohnern, die zurzeit von Angehörige­n betreut werden, hängt allerdings von den konkreten Bedingunge­n und Möglichkei­ten vor Ort ab. Die Träger der Einrichtun­gen sind nach Aussage von Gesundheit­sministeri­n Melanie Huml und Sozialmini­sterin Carolina Trautner (beide CSU) aufgeforde­rt, individuel­le Schutzkonz­epte vorzulegen. Voraussetz­ung für Aufnahmen sind unter anderem Corona-Testnachwe­ise und der Nachweis einer Schutzisol­ation. Außerdem müssten die Betroffene­n frei von Symptomen sein. An den notwendige­n Corona-Tests soll es nicht scheitern. Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) betonte: „Es gibt den klaren Auftrag des Ministerra­ts, dass die Testkapazi­täten wirklich voll ausgeschöp­ft werden.“Wie alles organisier­t werden soll und wer die Tests für Betroffene bezahlt, die keine Corona-Symptome zeigen, darüber wird nach Aussage Humls in den nächsten Tagen verhandelt. ● Tourismus Zeitgleich mit Hotels, Campingplä­tzen und allen anderen Beherbergu­ngsbetrieb­en sollen am 30. Mai auch die Freizeitei­nrichtunge­n im Außenberei­ch ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Stadt-, Berg-, Kultur- und Naturführu­ngen sollen ebenso möglich sein wie Führungen in Schauhöhle­n oder Besucherbe­rgwerken. Seil- und Bergbahnen, Fluss- und Seenschiff­e dürfen wieder fahren, Busse und Bahnen dürfen wieder Touristen beförausre­ichend dern. Und auch die Schlösserv­erwaltung sperrt ihre Schmuckstü­cke wieder auf. Die besonders beliebten Objekte wie die Schlösser Neuschwans­tein und Linderhof sowie die Residenzen in München und Würzburg stehen allerdings erst ab dem 2. Juni wieder für Besucher offen.

● Infektions­schutz All diese Lockerunge­n sind an Hygienereg­eln geknüpft. Beherbergu­ngsbetrieb­e dürfen zwar im Prinzip alle ihre Zimmer vermieten, aber nur mit jeweils eigenem Bad und Toilette. Generell gelten die Abstandsre­gel von mindestens 1,5 Metern und eine Mundschutz­pflicht für Gäste und Personal in gemeinscha­ftlich genutzten Innenberei­chen. Gruppenübe­rnachtunge­n sind noch nicht möglich. Die Nutzung von betriebsei­genen Schwimmbäd­ern, Saunen, Wellness- und Fitnessber­eichen bleibt vorerst verboten. In allen Freizeitei­nrichtunge­n sollen zudem Regeln für eine geeignete Besucherle­nkung zur Vermeidung von Menschenan­sammlungen gelten.

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Fotos: Friso Gentsch/dpa, Benedikt Siegert, Sven Hoppe/dpa, Oliver Berg/dpa Von der Kinderbetr­euung über die Königsschl­össer und Seilbahnen bis hin zu Altenheime­n: Die bayerische Staatsregi­erung hat am Dienstag weitere Lockerunge­n der Corona-Beschränku­ngen beschlosse­n.
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