Zwischen Gülle-Mord und Gruben-Unglück
Ein Landwirt aus dem Landkreis Donau-Ries soll seine Frau mit Jauche übergossen und getötet haben. Der Prozess gegen den 55-Jährigen nähert sich dem Ende. Doch der Ausgang ist ungewiss
Birkhausen/Augsburg Als der Familienname fällt, schütteln die Männer kollektiv mit dem Kopf. Sie wollen keinen Ärger. Deshalb sollen sie hier auch nicht näher beschrieben werden, nur so viel: Sie alle wohnen nur wenige Meter entfernt von jenem Hof, an dem es passierte. Einer der Nachbarn zuckt mit den Schultern. „Darüber kann ich nix sagen.“Niemand hier spricht gerne über den Septembertag vor knapp zwei Jahren, der das Dorf in helle Aufregung versetzte.
Birkhausen ist eine Ortschaft, von denen es im Landkreis Donau-Ries viele gibt. Ein paar hundert Einwohner, Hof reiht sich an Hof, umrahmt von satten Wiesen und Feldern. Jeder kennt jeden, manche Familien leben über Generationen hinweg seit Jahrhunderten im Dorf. Hektik gibt es hier selten; ab und an fährt ein Auto die Dorfstraße entlang, die Kirchenglocken läuten. Ansonsten: Ruhe. Und hier soll sich ein grausames Verbrechen abgespielt haben. Ein 55-jähriger Landwirt soll seine Ehefrau umgebracht haben. Soll sie, so die Anklage, an einem Vormittag im September mit einem Hieb gegen den Kopf erst bewusstlos geschlagen, anschließend an die hofeigene Gülle-Grube gezogen und mit Jauche übergossen haben. Bei einer späteren Obduktion finden die Rechtsmediziner Gülle tief in den Atemwegen des Opfers. Sie ist an der stinkenden Flüssigkeit erstickt.
Die Nachricht über den Tod der damals 51-Jährigen verbreitet sich wie ein Lauffeuer – erst im Dorf, dann im ganzen Land. Der Angeklagte, ein kleiner, kräftiger Mann mit Halbglatze, sagt in eine Fernsehkamera: „Ich habe mit dem Tod meiner Frau nichts zu tun. Es war ein Unfall.“Seit sieben Monaten versucht das Augsburger Landgericht nun schon zu prüfen, ob das stimmt. Es ist ein Mammut-Prozess.
Im Oktober des vergangenen Jahres begann die Verhandlung gegen den Landwirt. Als Zeugen hörte das Gericht Menschen aus seiner Heimatgemeinde, Nachbarn, Bekannte, Familienangehörige, Arbeitskollegen, zudem Polizisten, Sanitäter und Ärzte. Die Verteidigung stellte insgesamt 62 Beweisanträge. Um deutlich zu machen, dass die Landwirtin eigenständig in die Gülle-Grube gestiegen, dort kollabiert und in die Flüssigkeit gefallen ist. Dass sie wie2018 der zu sich gekommen und auf einer Leiter noch bis zum Rand der Grube hinaufgestiegen ist, wo sie schließlich zusammenbrach und erstickte. 62 Beweisanträge, die deutlich machen sollten, dass der Landwirt unschuldig ist.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Landwirt zu Prozessbeginn vor, seine Frau aus Habgier ermordet zu haben. Schon länger habe sich das Opfer von ihm trennen wollen. Die Ehe, sagten Zeugen, habe nur auf dem Papier existiert. Aus Angst, das gemeinsame Vermögen von mehreren hunderttausend Euro teilen zu müssen, soll der 55-Jährige schließlich bis zum Äußersten gegangen sein.
Der Fall ist komplex. Tatwerkzeuge werden nie gefunden, zum Todeszeitpunkt der Bäuerin ist es helllichter Tag, das Hoftor ist geöffnet und gibt den Blick frei für neugierige Nachbarn. Unfall oder Mord, auch die bestellten Sachverständigen sind sich uneins.
Prozesstag 26, vergangene Woche. Die Justizbeamten lösen die Handschellen, der Angeklagte reibt sich kurz das Handgelenk, nickt seinen Verteidigern zu und setzt sich auf seinen Platz auf der Anklagebank. Den gesamten Prozess über hat der Landwirt das Geschehen ohne erkennbare Emotionen verfolgt. Keine Wut, keine Trauer und auch keine eigenen Angaben. In seinem „letzten Wort“schließlich fragt er, warum er all diese Verhandlungstage habe durchstehen müssen. Nachdem er doch seit 20 Monaten in Untersuchungshaft sitze. Er wolle heim, sich um seine drei Kinder und die Landwirtschaft kümmern.
Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeichnet sich ab, dass eine klare Spurenlage weder zu einem Verbrechen noch zu einem Unfallgeschehen erkennbar ist. Staatsanwalt Michael Nißl rückt von der ursprünglichen Mord-Annahme ab und fordert 13 Jahre und sechs Monate Haft wegen Totschlags. Abschließend fragt er: „Wie kann man einem Menschen mehr die Würde nehmen als ihn mit Tierfäkalien zu ersticken?“Die Verteidigung setzt dem in ihren Plädoyers die Forderung nach einem Freispruch entgegen. Es gebe keine Beweise für ein Verbrechen. „Es gibt nichts als bloße Vermutungen“, sagt Rechtsanwalt Nico Werning und warnt die Strafkammer vor einem Fehlurteil. Am heutigen Mittwoch will das Gericht sein Urteil fällen.