Koenigsbrunner Zeitung

Vatertag: Was ist erlaubt und was nicht?

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● Biergarten Es gelten die gleichen Kontaktbes­chränkunge­n wie überall. An einem Tisch dürfen Personen aus maximal zwei verschiede­nen Haushalten vertreten sein. Alle anderen müssen eineinhalb Meter Abstand voneinande­r halten. Das bedeutet, dass der traditione­lle Vatertagsa­usflug im allerklein­sten Kreis stattfinde­n muss. Maskenpfli­cht gilt für alle Personen,

nicht am Tisch sitzen. Das heißt, dass beim Kommen und Gehen sowie beim Toilettenb­esuch eine Maske aufgesetzt werden muss. Reserviere­n: Wer kommt, muss entweder reserviere­n oder seinen Namen und Kontaktdat­en hinterlass­en, damit im Ernstfall die Infektions­ketten rückverfol­gt werden können. Öffnungsze­iten: Die Lokale müssen bis um 20 Uhr schließen.

● Bollerwage­n Eine Gruppe Vatertagsw­anderer mit Bier im Gepäck stellt laut Polizei keine Sportlergr­uppe des Breiten- und Freizeitsp­orts dar. Wer also überlegt, sich zu fünft als „Sportgrupp­e“mit dem Bollerwage­n aufzumache­n, sollte besser noch einmal umplanen. Ein Treffen darf höchstens den Kreis der Angehörige­n des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspart­die ner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgeme­inschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwiste­r sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfassen.

● Grillfeier Feiern und Grillen auf öffentlich­en Plätzen und Anlagen unabhängig von den anwesenden Personen sind untersagt.

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