So laufen die Pandemie-Kontrollen
Der Ordnungsdienst zieht Bilanz. Polizei löst Parkplatztreffen mit 30 Personen auf
Es gibt Regeln, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Gruppenbildung ist nicht erlaubt und bei einigen Aktivitäten im öffentlichen Leben gilt nach wie vor eine Maskenpflicht. Polizei und städtischer Ordnungsdienst übernehmen die Kontrollen. Auch am Vatertag mit schönstem Ausflugswetter waren die Einsatzkräfte unterwegs. Es gab keine besonderen Vorkommnisse, hieß es am Freitag. Allerdings löste die Polizei in Oberhausen eine größere nicht erlaubte Menschenansammlung auf.
Der Einsatz war gegen 21.30 Uhr auf dem Gelände einer Tankstelle. Bereits in den Tagen zuvor wurden dort immer wieder größere Menschenansammlungen festgestellt und aufgelöst, so die Polizei. Es waren am Donnerstag mehr als 30 Personen vor Ort. Sie erhielten eine Anzeige. Offenbar war mancher unbelehrbar. Wie die Polizei weiter informiert, waren Personen bei früheren Parkplatztreffen von den Beamten darauf hingewiesen worden, dass diese Zusammenkünfte derzeit nicht erlaubt seien. Die Polizei kündigte nun am Freitag an, dass sie in den kommenden Tagen regelmäßig prüfe, ob die geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie auf dem Gelände eingehalten werden.
Unterdessen hat der städtische Ordnungsdienst eine Bilanz über die zurückliegenden Wochen vorgelegt. Demnach stellten die städtischen Mitarbeiter insgesamt 290 Anzeigen gegen einzelne Personen aus, die gegen die Corona-Regeln verstoßen hatten. Die Bürger müssen nun ein Bußgeld zahlen. Hintergrund: In der Phase der extrem strengen Regelungen war das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund mit 150 Euro Strafe bedacht worden.
Der Ordnungsdienst arbeitet bei den Kontrollen mit der Polizei zusammen. Vonseiten des Verkehrsüberwachungsund Ordnungsdienstes wurden weitere 1020 Bußgeldverfahren gegen Einzelpersonen eingeleitet, weil in diesen Fällen Anzeigen der Polizei vorlagen.
Nicht jede Beanstandung mündet in eine Geldstrafe. Bei rund 300 Fällen, die von den Ordnungskräften dokumentiert sind, beließen sie es bei einer mündlichen Verwarnung. „Dies war insbesondere dann der Fall, wenn Unkenntnis über die bestehende Rechtslage herrschte und sich die Betroffenen einsichtig zeigten“, sagt Robert Port vom Verkehrsüberwachungsund Ordnungsdienst. Aufgrund der Lockerungen sei mittlerweile die Zahl der Verstöße stark zurückgegangen.
Auch in den nächsten Wochen werden die Ordnungskräfte in Augsburg auf Streife sein, um Kontrollen durchzuführen. Diese betreffen auch die Gastronomie, wo gegenwärtig im Außenbereich um 20 Uhr Schluss sein muss. Ab nächster Woche dürfen Lokale dann auch wieder im Innenbereich servieren. Hier endet der Betrieb um 22 Uhr. Es gibt Auflagen, die sich auf die Anordnung der Tische beziehen.
Ein Mindestabstand muss stets eingehalten werden. All diese Punkte werden kontrolliert werden.