Schule verwüstet: „Ich fand es lustig“
Warum die zwei jungen Angeklagten nach dem Vandalismus am Königsbrunner Gymnasium nur knapp dem Arrest entgehen. Der Schadenersatz kann teuer werden
Königsbrunn Auf der einen Seite sind sie knapp an einem Arrest vorbeigeschrammt. Auf der anderen Seite erwartet zwei junge Männer eine teure Schadenswiedergutmachung. Die beiden waren im August vergangenen Jahres in das Gymnasium Königsbrunn eingestiegen und hatten in zwei Stunden eine Spur der Verwüstung und hohen Schaden hinterlassen. Jetzt standen sie am Augsburger Amtsgericht vor der Richterin.
„Das war extrem dumm von uns, wir haben nicht nachgedacht, ich habe sehr viele Leute enttäuscht.“So äußerte sich der heute 17-jährige Angeklagte, selbst früher Schüler am Königsbrunner Gymnasium, über den Vorfall in der Nacht auf den 6. August 2019. Gemeinsam mit einem inzwischen 20-jährigen Kumpel und Mitangeklagten habe man sich vorher in Haunstetten „zum Trinken“getroffen. Auf dem Heimweg kamen die beiden Radler an der Schule vorbei, und es sei die Idee entstanden, dort mal reinzuschauen.
Mit dem Fahrrad als Ersatzleiter sei gegen Mitternacht der Zaun überwunden worden, und man habe nach einer unversperrten Türe gesucht, fand eine und sei zunächst durchs Gebäude gestreift. Dann, so der 20-jährige Angeklagte, habe sein Freund ihm den – unversperrten – Musikraum gezeigt. Man habe eine Gitarre gegriffen und versucht, sie wie ein Rockstar zu zertrümmern.
Die Sticks wurden durch das Fell der Trommel gestochen, der Anfang zweier Geisterstunden war gemacht. Ein Beamer wurde heruntergezogen und zerstört, ebenso eine Leinwand und ein Computer. Wände wurden beschmiert, zum Schluss Toiletten verstopft und das Wasser laufen gelassen. So habe die Schule unter Wasser gesetzt werden sollen.
Aktuell lag dem Gericht keine abschließende Schadens- und Kostenaufstellung vor. Richterin Ute Bernhard legte in der Verhandlung eine Summe von 15000 Euro zugrunde, die an einer Stelle genannt worden war. Nicht ausgeschlossen, dass den beiden Tätern eine Rechnung in weit größerer Höhe blüht, auch ein Betrag von 35 000 Euro existiert in den Papieren. Immerhin haben beide Angeklagten über ihre Verteidiger Michael Menzel und Felix Erben angekündigt, nach Kräften für Schadensersatz sorgen zu wollen. Gefragt nach dem Grund für ihr Tun verwies der ältere Angeklagte auf die erhebliche Alkoholisierung der beiden.
Sein Mitstreiter fand die Erklärung, man habe es damals lustig gefunden, den Schaden anzurichten. Fand Richterin Bernhard schon das nicht zum Lachen, so hielt sie den beiden Angeklagten vor, dass diese neben der Sachbeschädigung ja auch noch Diebstahl begangen hätten. Während der jüngere Angeklagte eine E-Gitarre mitgenommen hatte, die inzwischen der Schule zurückgegeben worden sei, entwendete der 20-Jährige einen Laptop. Nachdem er diesen aber weder habe verwen
wollen noch habe verkaufen können, habe er diesen irgendwann weggeworfen, erklärte der Mann aus Stadtbergen.
Vom ermittelnden Beamten der Polizeiinspektion Bobingen war am Rande des Prozesses zu erfahren, dass der entscheidende Hinweis auf die beiden Täter erst sechs Wochen nach der Tat anonym an die Polizei gegangen war. Zwar, so der Ermittler, habe man, unter anderem anhand von Blutspuren, DNA-Material der Täter sicherstellen können, bis dato aber noch keine Vergleichsprobe aus einem anderen Delikt vorrätig gehabt. Von daher habe die Straftat erst ab Ende September 2019 aufgeklärt werden können.
Jugendgerichtshilfe, Staatsanwalt Gregor Hohenadl und Verteidigung waren sich bei der Frage nach der richtigen Strafe mehr oder weniger einig: Geeigneter als ein Jugendarrest sei bei noch jungen Straftätern der Erziehungsgedanke.
Richterin Bernhard bekannte in der Urteilsbegründung, dass sie vor allem angesichts des hohen Sachschadens eigentlich habe Arreststrafen verhängen wollen. „Ziemlich unglaublich“bewertete sie das gezeigte „völlig asoziale Verhalten“. Schließlich setzte sie für die beiden Angeklagten wegen Sachbeschädigung und Diebstahls auf das „Zuchtmittel der Verwarnung“.
Entsprechend müssen beide Anden geklagten an einschlägigen Beratungsgesprächen des Hilfsvereins Die Brücke teilnehmen. Beide müssen auch das Medienprojekt des Landkreises Augsburg absolvieren und sie müssen 40 und 24 Stunden Hilfsdienste leisten. Dickster Brocken: Beide müssen dem Gericht eine Vereinbarung mit dem Landkreis Augsburg als Träger der beschädigten Schule vorweisen, die ihre angekündigte Schadenswiedergutmachung belegt. Somit könnte ein zusätzliches zivilrechtliches Verfahren verhindert werden. Sowohl die beiden Angeklagten mit ihren Vertretern als auch der Staatsanwalt nahmen das Urteil an, das somit bereits rechtskräftig ist.