Koenigsbrunner Zeitung

Schule verwüstet: „Ich fand es lustig“

Warum die zwei jungen Angeklagte­n nach dem Vandalismu­s am Königsbrun­ner Gymnasium nur knapp dem Arrest entgehen. Der Schadeners­atz kann teuer werden

- VON MICHAEL SIEGEL

Königsbrun­n Auf der einen Seite sind sie knapp an einem Arrest vorbeigesc­hrammt. Auf der anderen Seite erwartet zwei junge Männer eine teure Schadenswi­edergutmac­hung. Die beiden waren im August vergangene­n Jahres in das Gymnasium Königsbrun­n eingestieg­en und hatten in zwei Stunden eine Spur der Verwüstung und hohen Schaden hinterlass­en. Jetzt standen sie am Augsburger Amtsgerich­t vor der Richterin.

„Das war extrem dumm von uns, wir haben nicht nachgedach­t, ich habe sehr viele Leute enttäuscht.“So äußerte sich der heute 17-jährige Angeklagte, selbst früher Schüler am Königsbrun­ner Gymnasium, über den Vorfall in der Nacht auf den 6. August 2019. Gemeinsam mit einem inzwischen 20-jährigen Kumpel und Mitangekla­gten habe man sich vorher in Haunstette­n „zum Trinken“getroffen. Auf dem Heimweg kamen die beiden Radler an der Schule vorbei, und es sei die Idee entstanden, dort mal reinzuscha­uen.

Mit dem Fahrrad als Ersatzleit­er sei gegen Mitternach­t der Zaun überwunden worden, und man habe nach einer unversperr­ten Türe gesucht, fand eine und sei zunächst durchs Gebäude gestreift. Dann, so der 20-jährige Angeklagte, habe sein Freund ihm den – unversperr­ten – Musikraum gezeigt. Man habe eine Gitarre gegriffen und versucht, sie wie ein Rockstar zu zertrümmer­n.

Die Sticks wurden durch das Fell der Trommel gestochen, der Anfang zweier Geisterstu­nden war gemacht. Ein Beamer wurde herunterge­zogen und zerstört, ebenso eine Leinwand und ein Computer. Wände wurden beschmiert, zum Schluss Toiletten verstopft und das Wasser laufen gelassen. So habe die Schule unter Wasser gesetzt werden sollen.

Aktuell lag dem Gericht keine abschließe­nde Schadens- und Kostenaufs­tellung vor. Richterin Ute Bernhard legte in der Verhandlun­g eine Summe von 15000 Euro zugrunde, die an einer Stelle genannt worden war. Nicht ausgeschlo­ssen, dass den beiden Tätern eine Rechnung in weit größerer Höhe blüht, auch ein Betrag von 35 000 Euro existiert in den Papieren. Immerhin haben beide Angeklagte­n über ihre Verteidige­r Michael Menzel und Felix Erben angekündig­t, nach Kräften für Schadenser­satz sorgen zu wollen. Gefragt nach dem Grund für ihr Tun verwies der ältere Angeklagte auf die erhebliche Alkoholisi­erung der beiden.

Sein Mitstreite­r fand die Erklärung, man habe es damals lustig gefunden, den Schaden anzurichte­n. Fand Richterin Bernhard schon das nicht zum Lachen, so hielt sie den beiden Angeklagte­n vor, dass diese neben der Sachbeschä­digung ja auch noch Diebstahl begangen hätten. Während der jüngere Angeklagte eine E-Gitarre mitgenomme­n hatte, die inzwischen der Schule zurückgege­ben worden sei, entwendete der 20-Jährige einen Laptop. Nachdem er diesen aber weder habe verwen

wollen noch habe verkaufen können, habe er diesen irgendwann weggeworfe­n, erklärte der Mann aus Stadtberge­n.

Vom ermittelnd­en Beamten der Polizeiins­pektion Bobingen war am Rande des Prozesses zu erfahren, dass der entscheide­nde Hinweis auf die beiden Täter erst sechs Wochen nach der Tat anonym an die Polizei gegangen war. Zwar, so der Ermittler, habe man, unter anderem anhand von Blutspuren, DNA-Material der Täter sicherstel­len können, bis dato aber noch keine Vergleichs­probe aus einem anderen Delikt vorrätig gehabt. Von daher habe die Straftat erst ab Ende September 2019 aufgeklärt werden können.

Jugendgeri­chtshilfe, Staatsanwa­lt Gregor Hohenadl und Verteidigu­ng waren sich bei der Frage nach der richtigen Strafe mehr oder weniger einig: Geeigneter als ein Jugendarre­st sei bei noch jungen Straftäter­n der Erziehungs­gedanke.

Richterin Bernhard bekannte in der Urteilsbeg­ründung, dass sie vor allem angesichts des hohen Sachschade­ns eigentlich habe Arreststra­fen verhängen wollen. „Ziemlich unglaublic­h“bewertete sie das gezeigte „völlig asoziale Verhalten“. Schließlic­h setzte sie für die beiden Angeklagte­n wegen Sachbeschä­digung und Diebstahls auf das „Zuchtmitte­l der Verwarnung“.

Entspreche­nd müssen beide Anden geklagten an einschlägi­gen Beratungsg­esprächen des Hilfsverei­ns Die Brücke teilnehmen. Beide müssen auch das Medienproj­ekt des Landkreise­s Augsburg absolviere­n und sie müssen 40 und 24 Stunden Hilfsdiens­te leisten. Dickster Brocken: Beide müssen dem Gericht eine Vereinbaru­ng mit dem Landkreis Augsburg als Träger der beschädigt­en Schule vorweisen, die ihre angekündig­te Schadenswi­edergutmac­hung belegt. Somit könnte ein zusätzlich­es zivilrecht­liches Verfahren verhindert werden. Sowohl die beiden Angeklagte­n mit ihren Vertretern als auch der Staatsanwa­lt nahmen das Urteil an, das somit bereits rechtskräf­tig ist.

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Archivfoto­s: Adrian Bauer Zwei Jugendlich­e waren im August vergangene­n Jahres in das Königsbrun­ner Gymnasium eingestieg­en und hatten dort in zwei Stunden eine Spur der Verwüstung hinterlass­en, wie den Bildern oben unschwer zu entnehmen ist. Nun mussten sie sich dafür vor Gericht verantwort­en.
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