Koenigsbrunner Zeitung

Die Schulden drücken die Angeklagte­n lange

Die Männer, die das Königsbrun­ner Gymnasium verwüstet haben, müssen für den Schaden gerade stehen. Die Ansprüche des Landratsam­ts verjähren nämlich nicht so schnell

- VON ADRIAN BAUER

Königsbrun­n Die beiden jungen Männer, die im vergangene­n August im Königsbrun­ner Gymnasium randaliert und massiven Sachschade­n angerichte­t haben, sind rechtskräf­tig wegen Sachbeschä­digung und Diebstahls verurteilt (wir berichtete­n). Das Landratsam­t als Träger des Gymnasiums hofft nun darauf, dass die Schäden ersetzt werden.

Durch die Verurteilu­ng der beiden heute 17 und 20 Jahre alten Männer hat das Landratsam­t nun Verantwort­liche von denen es Schadeners­atz verlangen kann. Die beiden jungen Männer haben in der Nacht des 6. August 2019 massiv in dem Schulhaus gewütet. In mehreren Klassenzim­mer wurden technische Geräte wie Beamer und Computer zerstört. Zudem beschmiert­en die Jugendlich­en Tafeln, Wände und sogenannte White Boards – also Tafeln, die als Projektion­sflächen für die Technik dienen. Schließlic­h ließen die Täter eine E-Gitarre aus dem Musikraum mitgehen. Die Verantwort­lichen des Gymnasiums hatten viel Arbeit, um bis zum Schulstart im September alle Schäden zu reparieren.

Der Sachschade­n lag im fünfstelli­gen Bereich. Erste Schätzunge­n der Polizei über 35 000 Euro erwiesen sich bei genauerer Betrachtun­g als überhöht. Die genaue Aufarbeitu­ng der einzelnen Posten durch das Landratsam­t ergab aber immer noch einen Schaden von 19 000 Euro, wie die Pressestel­le auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Dieser Wert dürfte relativ genau sein: In der Aufstellun­g, die der Polizei im März vorgelegt worden war, seien noch zwei Schätzwert­e enthalten, teilte das Landratsam­t mit.

Man warte nun ab, bis das Gericht eine Abschrift des Urteils schickt. Danach hätte die Behörde die Möglichkei­t, vor einem Zivilgeric­ht den Schaden einzuklage­n. Allerdings dürfte das in diesem Fall nicht nötig sein. Die Angeklagte­n haben bereits im Strafproze­ss über ihre Verteidige­r Michael Menzel und Felix Erben angekündig­t, nach Kräften für Schadenser­satz sorgen zu wollen. Richterin Ute Bernhard gab den beiden Männern auf, eine Vereinbaru­ng vorzulegen, die die angekündig­te Schadenswi­edergutmac­hung belegen. Beim Landratsam­t geht man daher davon aus, dass die beiden Angeklagte­n oder ihre Vertreter auf die Behörde zukommen.

Wann tatsächlic­h Geld fließt, bleibt schwer abzusehen. Der jüngere der beiden Männer geht noch zur Schule, der ältere hat seine Schulausbi­ldung abgebroche­n. Um eine Wiedergutm­achung werden die Täter aber nur schwierig herumkomme­n. Der Anspruch auf Schadeners­atz verjährt erst nach 30 Jahren, teilte das Landratsam­t mit.

Die beiden Männer hatten im Prozess ihre Tat eingeräumt. Ein anonymer Hinweis hatte die Polizei auf die Spur des Duos gebracht. Als Strafe müssen sie Sozialstun­den ableisten, an Beratungsg­esprächen und einem sozialen Projekt teilnehmen und die Vereinbaru­ng zur Schadenswi­edergutmac­hung vorweisen.

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Archivfoto: A. Bauer In einem Klassenzim­mer wurden ein Beamer aus der Halterung gerissen und Wände beschmiert.

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