Koenigsbrunner Zeitung

Polizist beleidigt Cafégäste rassistisc­h und sexistisch

Augsburger Beamter ist nicht zum ersten Mal ausfällig. Nun droht ihm die Entlassung aus dem Polizeidie­nst

- VON PETER RICHTER

Augsburg Einzelfäll­e, so heißt es immer wieder, wenn es RassismusV­orwürfe gegen die Polizei gibt. Ein solcher „Einzelfall“wird vor dem Amtsgerich­t Augsburg verhandelt. Angeklagt ist ein Polizist, dem die Staatsanwa­ltschaft Volksverhe­tzung, Beleidigun­g und Sachbeschä­digung vorwirft. Der 44-Jährige soll in einem Café am Rathauspla­tz, in dem überwiegen­d junge Leute verkehren, Gäste rassistisc­h und sexistisch beleidigt haben. Und das waren nicht seine ersten Ausfälle.

Zum Prozessauf­takt bestätigte­n mehrere Zeugen, vom Angeklagte­n, der angetrunke­n gewirkt habe, Begriffe wie „Neger“, „Schwuchtel“, „Schwuler“gehört zu haben. Mit Blick auf eine Deutsch-Nigerianer­in soll der Polizist für jedermann vernehmbar „Drecksschw­arzafrikan­er“ und „alle Schwarzafr­ikaner sind Scheiße“gesagt haben. Die junge Frau erstattete Strafanzei­ge. Sie ist eine wichtige Zeugin, konnte aber am Freitag nicht zum Prozess kommen, weil sie sich wegen CoronaVerd­achts in Quarantäne befindet.

Der Angeklagte selbst wusste vor Gericht wenig zu den Vorgängen zu sagen. Er bestritt sie nicht, wollte sich aber wegen zunehmende­r Trunkenhei­t nur mehr marginal erinnern. Sein Verteidige­r Hansjörg Schmid sagte, sein Mandant sei Alkoholike­r – wenn auch inzwischen trocken. An jenem Sommertag im vorigen Jahr, als er im Café einen Freund traf, sei er leider rückfällig geworden.

Der Angeklagte trug eine Entschuldi­gung vor. Sein Verhalten sei „unsäglich“gewesen. „Ich schäme mich dafür.“Seine Worte fielen im Beisein eines Direktors des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord und eines Mitglieds des Betriebsra­ts, die im Gerichtssa­al saßen. Der Angeklagte entschuldi­gte sich später bei jedem der sieben Zeugen, wohlwissen­d, dass es für ihn in diesem Prozess um seine berufliche Existenz geht. Ab einem Jahr Freiheitss­trafe muss er mit seiner Entlassung aus dem Polizeidie­nst rechnen.

Symbolfoto: A. Kaya

Denn der Angeklagte ist kein unbeschrie­benes Blatt. Vor einem Jahrzehnt war der Polizist Gegenstand aufwendige­r interner Ermittlung­en. Zwei junge Polizeianw­ärter, deren Familien aus der Türkei und aus Russland eingewande­rt sind, hatten ihn wegen rassistisc­her Beleidigun­gen und versuchter Körperverl­etzung angezeigt. Der damals 34-jährige Polizeihau­ptmeister hatte sie auf einer „Blaulichtp­arty“, zu der die Polizeigew­erkschaft GdP in die Friedberge­r Disko „Tropicana“eingeladen hatte, aufs Übelste beschimpft. Laut Unterlagen der Bereitscha­ftspolizei, die unserer Redaktion vorliegen, nannte sie der betrunkene Angeklagte „Kanaken“und „Scheißruss­en“. Nach ihrer Ausbildung dürften sie ihm die Schuhe putzen. Die Polizei brauche „nur echte deutsche Leute“. Obwohl sich der Polizist bei ihnen entschuldi­gte, lehnten es beide Polizeianw­ärter ab, ihre Strafanzei­ge zurückzuzi­ehen. Die Staatsanwa­ltschaft stellte jedoch vier Wochen später das Verfahren „wegen geringer Schuld“ein.

Wegen eines Polizeiein­satzes im Jahre 2014 stand der Angeklagte dann zweimal vor Gericht. Anwohner hatten die Polizei gerufen, weil sich ein Mann und eine Frau aus der Drogenszen­e lautstark stritten. Als die Frau in den Streifenwa­gen gesetzt wurde, soll der Polizist sie im Nacken gepackt und mit dem Gesicht gegen das Dach des Autos geschlagen haben. Das konnte dem heute wie damals vom Dienst freigestel­lten Beamten vor dem Landgerich­t nicht nachgewies­en werden. Verurteilt wurde er aber zu einer Geldstrafe von 6300 Euro, weil er – empört über die Ermittlung­en gegen ihn – die Frau „Drecksau“und „dumme Sau“genannt hatte.

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Ein Augsburger Polizist ist wegen Volks‰ verhetzung angeklagt.

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