Koenigsbrunner Zeitung

Wirt zieht wegen neuer Sperrzeit vor Gericht

Bernhard Spielberge­r bemüht erneut die Justiz. Der Restaurant-Betreiber will die 21-Uhr-Regel nicht hinnehmen

- VON INA MARKS

Bernhard Spielberge­r ist in Augsburg nicht nur als Betreiber der Seniorenre­sidenz Albaretto und des Steak- und Fischlokal­s Palladio bekannt. In diesem Jahr hat er sich mit einer erfolgreic­hen Klage gegen Hygienesch­utzmaßnahm­en auch als „Corona-Rebell“einen Namen gemacht. Nun hat er mit seinem Anwalt Bernhard Hannemann erneut einen Antrag eingereich­t – Freitagmit­tag am Verwaltung­sgerichtsh­of München.

Im Mai hatten Spielberge­r und der Jurist mit einer Klage am Augsburger Verwaltung­sgericht erwirkt, dass Augsburg zum damaligen Zeitpunkt als einzige Stadt in Bayern die Biergärten und Außengastr­onomien bereits bis 22 Uhr statt 20 Uhr öffnen durfte. Nach dieser gerichtlic­hen Eilentsche­idung musste bayernweit nachgezoge­n werden. Diesmal geht es um die Sperrzeitv­erlängerun­g in Augsburg.

Nachdem der Inzidenzwe­rt in der Stadt mittlerwei­le bei über 170 liegt, gelten seit Freitag die strengen Corona-Regelungen nach der Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung. Demnach gilt für Gastronomi­en in Augsburg eine Sperrstund­e ab 21 Uhr. Das will Spielberge­r aber nicht hinnehmen.

ist ja nicht so, dass sich mein Mandant gegen jede Corona-Maßnahme sperrt“, betont Anwalt Bernhard Hannemann. Die Sperrzeit von 22 bis 6 Uhr morgens habe Spielberge­r auch mitgetrage­n. Aber dass nun um 21 Uhr Schluss sein muss, gehe nicht nur zu weit, sondern sei sinnwidrig. „Für Herrn Spielberge­r ist das faktisch ein Berufsverb­ot.“Das Hauptgesch­äft im Palladio laufe ab 20 Uhr. Die Gäste blieben durchschni­ttlich zwei bis zweieinhal­b Stunden. „Er fürchtet nun, dass seine Kunden wegbleiben.“

Für Anwalt Hannemann ist diese Sperrzeit nicht nachvollzi­ehbar.

Laut sämtlichen Wissenscha­ftlern gebe es drei wesentlich­e Infektions­herde: der private Bereich, das Reisen und Supersprea­der-Ereignisse. Aber die Gastronomi­e falle nicht darunter. „Es ist sinnwidrig, Menschen so früh eines sicheren Bereiches zu verweisen und nach Hause zu schicken. Dabei kann man sicher sein, dass etliche Leute bei Treffen im privaten Bereich keine Mindestabs­tände einhalten.“Er halte die Si„Es tuationen in Restaurant­s, in denen die Betreiber genau auf die Hygienereg­eln achten, für bedenkenlo­ser, als wenn Freunde und Bekannte in den eigenen vier Wänden zusammen kämen.

Wie Hannemann berichtet, habe sein Mandant bereits durch die Einschränk­ungen der Corona-Regelungen, vor allem durch die Wahrung des vorgegeben­en Mindestabs­tandes, Umsatzeinb­ußen von rund 50 Prozent.

„Die neue Regelung“, so der Anwalt weiter, „führt zu einem Berufsverb­ot und zur Schließung des Lokals beziehungs­weise zur Entlassung der Mitarbeite­r.“

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B. Spielberge­r

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