Koenigsbrunner Zeitung

Grundwasse­r‰Hochstände: Der lange Weg zur Vereinbaru­ng

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● Rückblick: In der „Präambel“der Vereinbaru­ng wird festgehalt­en, dass die wiederkehr­enden Grundwasse­r‰ Hochstände in Königsbrun­n mehr‰ mals von Gutachtern untersucht und be‰ wertet wurden. Doch noch immer sei strittig, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang die Lechstaust­ufen 23, 22 und 21, andere wasserbaul­iche Maßnahmen oder Fehler in der Pla‰ nungs‰ und Bauphase, etwa fehlende Schutzmaßn­ahmen, die Ursache da‰ für sind. Unstrittig sei allerdings, so wird festgehalt­en, dass „im östlichen Be‰ reich Königsbrun­ns seit jeher immer wieder hohe Grundwasse­rstände zu beobachten“sind. Am 6. November 1981 brachte ein Bericht der „Augs‰ burger Allgemeine­n“das Thema erst‰ mals in die Öffentlich­keit. Seit 1991 habe das Wasserwirt­schaftsamt Donau‰ wörth für die Bauleitpla­nung in Kö‰ nigsbrunn auf Empfehlung­en hinge‰ wirkt, Kellerräum­e wasserdich­t aus‰ zubauen. Im Dezember 1995 reichte dann der betroffene Hausbesitz­er Franz Rossmann eine Petition beim Landtag ein. Im darauffolg­enden Verfahren wurde beschlosse­n, die be‰ troffenen Gebäude zu erfassen und zu bewerten. Seit 1995 habe es mehre‰ re Gutachten dazu gegeben. Das Konzept, den Grundwasse­rstand mittels Brunnen und Pumpen abzusenken, scheiterte an Einwänden der Natur‰ schutzbehö­rde sowie unverhältn­is‰ mäßig hohen Kosten. Im Februar 2018 haben schließlic­h die Stadt Königs‰ brunn und einige Grundstück­sbesitzer beim Landratsam­t Augsburg einen Antrag auf Anordnung nachträgli­cher Schutzmaßn­ahmen beziehungs­weise auf Entschädig­ung der Betroffene­n, ge‰ stellt. Das Landratsam­t hält diese Ansprüche für verjährt. In der Folge die‰ ses Antrags fanden die Gespräche statt, die nun zur Vereinbaru­ng führten.

● Härtefallr­egelung: Aus dem 2,25 Millionen Euro umfassende­n Härte‰ fallfonds kann die Stadt maximal 100.000 Euro für ihre Aufwendun‰ gen für Gutachten und Berater erhalten, betroffene Bürger bis zu 25.000 Euro, bei „außergewöh­nlich schwerwie‰ gender Betroffenh­eit“auch mehr. Für eine Härtefall‰Entschädig­ung gelten mehrere Rahmenbedi­ngungen: Die Grundstück­e müssen in der roten Zone (starke Betroffenh­eit) der vom Büro Prof. Schuler / Dr. Gödecke erstellten Grundwasse­rhöchststa­nds‰Karte lie‰ gen, die Gebäude von den Eigentümer­n vor Neujahr 1982 errichtet oder er‰ worben worden sein. Die Antragstel­ler müssen mindestens zwei Grundwas‰ serhochstä­nde von jeweils mindestens zwei Tagen mit mindestens zehn Zentimeter Wasser über der Kellerbo‰ den‰Oberkante belegen. Über die Höhe der Entschädig­ung entscheide­t eine Härtefall‰Kommission, der je ein Vertreter der Stadt und der Uniper Kraftwerk GmbH sowie ein von bei‰ den ausgewählt­er Sachverstä­ndiger an‰ gehören. Die Vereinbaru­ng schreibt zudem fest, dass kein einklagbar­er An‰ spruch auf Entschädig­ung besteht, die Entscheidu­ngen nicht gerichtlic­h überprüft werden können.

● Sonstige Regelungen: Die Verein‰ barung wird erst wirksam, wenn na‰ mentlich aufgeführt­e Vertreter der „In‰ teressensg­emeinschaf­t grundwasse­r‰ geschädigt­er Bürger“schriftlic­h bestäti‰ gen, dass ein vom damaligen Kraft‰ werksbetre­iber BAWAG im Juni 2000 erklärter Verjährung­sverzicht nicht mehr wirksam ist. Zudem kann die Uni‰ per Kraftwerke GmbH von der Ver‰ einbarung zurücktret­en, wenn sie vom Landratsam­t Aichach‰Friedberg doch noch zu Schutzmaßn­ahmen verpflicht­et werden sollte. Königsbrun­n ver‰ pflichtet sich zudem, keine neuerliche­n Anträge auf nachträgli­che Schutz‰ maßnahmen zu stellen. Alle Parteien ei‰ nigen sich auch auf eine sogenannte „Wohlverhal­tensverein­barung“, nach der sie die öffentlich­e Kommunikat­i‰ on zu diesem Themenkrei­s untereinan‰ der abstimmen und sich verpflicht­en, „nicht über eine jeweils andere Partei negativ zu berichten oder ihr öffent‰ lich mehr Verantwort­ung für das Pro‰ blem zuzuschrei­ben oder ihren Bei‰ trag zur Lösung als besonders hoch oder besser als die Beiträge der anderen darzustell­en“.

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