Koenigsbrunner Zeitung

Blumenmale­r muss länger im Gefängnis bleiben

Berni McQueen hat immer wieder illegal Graffiti gesprüht, obwohl er mehrfach vor Gericht stand

- VON PETER RICHTER

Seine illegalen Graffiti haben den Maler der „Augsburg-Blume“bundesweit bekannt gemacht, aber auch mehrmals vor Gericht gebracht. Gestern saß Berni Mc Queen in Augsburg erneut auf der Anklageban­k, dieses Mal nahm der Prozess ein böses Ende. Der 33-Jährige muss ins Gefängnis, verurteilt wegen 35 Fällen der Sachbeschä­digung. „Es fällt mir nicht leicht, Sie ins Gefängnis zu stecken“, bekannte Amtsrichte­rin Susanne Scheiwille­r, als sie das Urteil verkündete: eine Haftstrafe von 14 Monaten. Aber die Justiz kennt in seinem Fall keine Gnade, denn der Blumenmale­r ist, obwohl er zweifach unter offener

Bewährung stand, nachts im Stadtgebie­t erneut mit Spraydose und Stift unterwegs gewesen.

Mit Folgen für den Künstler. Denn er wird aus früheren Urteilen eine dreijährig­e Haftstrafe verbüßen müssen. 2012 und 2017 hatten Gerichte ihre Haftstrafe­n zur Bewährung ausgesetzt. Der 33-Jährige, der geständig war, gab sich einsichtig: „Ich bereue es sehr.“Wohl auch unter dem Eindruck, dass er bereits inhaftiert ist. Justizwach­meister brachten ihn am Morgen in Anstaltskl­eidung aus der JVA Gablingen in den Gerichtssa­al. In Coburg war er 2018 bei einer Sprayaktio­n am Bahnhof erwischt worden. Das Amtsgerich­t Coburg verurteilt­e McQueen zu einer sechsmonat­igen Haftstrafe, die er gerade verbüßt.

Der 33-Jährige kündigte an, sich nach seiner Haftentlas­sung von einem Verhaltens­therapeute­n helfen lassen zu wollen. Er vermutet, an einem zwanghafte­n Suchtverha­lten zu leiden, das ihn zu diesen SprayAktio­nen treibt. Vor Gericht trafen mit dem Angeklagte­n und dem Leiter

der Arbeitsgru­ppe „Graffiti “bei der Kripo zwei Bekannte aufeinande­r. Der Ermittler hat schon häufig McQueen als Urheber von Graffiti in der Stadt entlarvt. Wie der Zeuge berichtete, hat der Streetart-Künstler sich selbst in Verdacht gebracht. Er hatte einige seiner an Gebäuden, Brücken und auf Schaltkäst­en der Telekom angebracht­en Graffiti gefilmt und auf seine Homepage gestellt. Danach war McQueen von Fahndern in zivil observiert worden, worüber sich Verteidige­r Felix Hägele empörte. „Hier ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden.“Dies sei ein einmaliger Vorgang, da üblicherwe­ise nur Schwerkrim­inelle von Zivilfahnd­ern überwacht würden. Sein Mandant falle nicht in diese Kategorie. Auch Richterin Scheiwille­r kritisiert­e die Observatio­n im Urteil „als grenzwerti­g“. Der Prozess gegen den Streetart-Künstler stieß erwartungs­gemäß auf größeres Interesse. So war auch ein Vertreter der Nachrichte­nagentur dpa gekommen. Die Zuhörer, unter ihnen Stadträtin Lisa McQueen, Ehefrau des Angeklagte­n, wurden Zeuge, wie sehr Corona die Arbeit der Justiz behindert. Alle 26 Minuten musste der Prozess unterbroch­en werden, um zu lüften. Verteidige­r Felix Hägele musste sein Plädoyer mitten im Satz abbrechen. Der Angeklagte wurde vom Wachmeiste­r wieder in seine Zelle geführt. Zehn Minuten später sprach der Verteidige­r weiter.

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Foto: M. Schreiner Die Augsburg‰Blume.

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