Wenig Kontrolle von ThaiKönig
Gutachten zeigt Grenzen der Regierung
Berlin/Tutzing Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren und mögliche Rechtsverstöße zu ahnden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn nur privaten Zwecken dienten, gelte er dabei trotzdem als Staatsoberhaupt und nicht als „Privatperson“.
„Als solcher genießt der Monarch im Ausland gewohnheitsrechtlich die vollständige funktionale und persönliche Immunität, weil er in seiner Person die „Würde des Staates“repräsentiert“, schreiben die Gutachter. „Hoheitliche (Zwangs-)Maßnahmen (z. B. Telefonüberwachung, Quarantäne, Bußgelder etc.) gegenüber amtierenden ausländischen Staatsoberhäuptern, die sich in Deutschland aufhalten, sind völkerrechtlich unzulässig.“Allerdings sei als „ultima ratio“eine Ausweisung des Königs bei Rechtsverstößen möglich. Bundesaußenminister Heiko Maas hatte dem König mit Konsequenzen für den Fall gedroht, dass bei dessen Aufenthalten in Bayern rechtswidriges Verhalten festgestellt werde. Im Kern geht es um die Frage, ob der Monarch sein Land von deutschem Boden aus regiert oder nicht. Er verbringt viel Zeit in Bayern, besitzt eine Villa in Tutzing am Starnberger See und hielt sich auch während des Lockdowns im Frühjahr trotz Beherbergungsverbots zeitweise in einem Luxus-Hotel in Garmisch-Partenkirchen auf. Die Linke fordert nun, dem König den Aufenthalt in Deutschland zu verweigern.