Koenigsbrunner Zeitung

Irrfahrt in geklautem Lastwagen

Junger Mann landet wegen mehrerer Delikte im Gefängnis

- VON MICHAEL SIEGEL

Es war Mitte November vor einem Jahr: Ein Mann steigt über die Mauer einer Baufirma, knackt ein Fenster und durchsucht mehrere Betriebsha­llen. Er stiehlt Geräte im Wert von 860 Euro, etwa ein Nivellierg­erät, einen Werkzeugka­sten und einen Winkelschl­eifer. Zuvor aber drehte er noch eine Runde mit einem Gabelstapl­er in einer der Hallen und demolierte ihn bei einem Crash. Am nächsten Tag kommt er wieder. Diesmal schnappt er sich einen Werks-Lastwagen, in dem der Zündschlüs­sel steckt, und macht sich auf die Reise. Allerdings besitzt der 25-Jährige keinen Führersche­in, was die Folgen seiner „Rumpelfahr­t“durch Oberhausen erklären könnte.

Jedenfalls rammt er mit dem gestohlene­n Lastwagen am späten Abend in der Schallerst­raße einen geparkten Lastwagen. Schaden: 4000 Euro. Weiter geht die Fahrt in die Äußere Uferstraße, wo er einen abgestellt­en Fiat anfährt und einen Schaden von 1000 Euro anrichtet. Damit nicht genug, in der Straße ist auch an einem geparkten Transporte­r kein reibungslo­ses Vorbeikomm­en. Schaden diesmal: 2000 Euro. In dieser Höhe richtet er auch einen Schaden an einem geparkten Skoda an. 2000 Euro Schaden bleiben auch dem Eigentümer eines Land Rover, dem letzten Opfer der Rumpelfahr­t, bevor die Polizei diese beendet.

Diebstahl, Sachbeschä­digung und vorsätzlic­hes Fahren ohne Fahrerlaub­nis hält Staatsanwä­ltin Gudrun Wagner dem Angeklagte­n nun in dem Prozess am Amtsgerich­t Augsburg vor. Verteidige­r Felix Dimpfl bittet zu einem Rechtsgesp­räch. Als Resultat wird dem Angeklagte­n eine Strafe zwischen 14 und 20 Monaten Freiheitss­trafe zugesagt, falls er die Taten gesteht. Das macht der 25-Jährige auch, der sein Handeln bedauerte. Acht Monate seiner Kochlehre habe er bereits in Freiheit absolviert, erzählt er vor Gericht, diese Lehre setze er derzeit im Gefängnis in Niederschö­nenfeld fort. Dort sitzt der Angeklagte momentan, weil er eine Strafe aus einem vorangegan­genen Verfahren wegen Handelns mit Betäubungs­mitteln verbüßt. Offenbar hatte sein Drogenprob­lem den Angeklagte­n zu der Irrfahrt veranlasst.

Für Staatsanwä­ltin Wagner steht außer Frage, dass es in dieser Sache keine Bewährungs­strafe mehr geben kann, nachdem der Angeklagte unter offener Bewährung steht und er sich vorangegan­gene Bewährungs­strafen nicht sonderlich zu Herzen genommen hatte. Angesichts der Höhe des Schadens und der teils einschlägi­gen Vorstrafen fordert sie eine Haftstrafe von 20 Monaten. Zudem müsse der 25-Jährige Wertersatz in Höhe von 860 Euro leisten und man solle ihn frühestens in eineinhalb Jahren wieder eine Fahrerlaub­nis erwerben lassen. Rechtsanwa­lt Dimpfl plädiert für 15 Monate.

Das sieht auch Richterin Ulrike Ebel-Scheufele so, die eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von 15 Monaten verhängt. Der 860-Euro-Wertersatz sei gesetzlich vorgeschri­eben, eine Führersche­insperre brauche es nach ihren Worten nicht. Aufgrund seiner Strafen sei gewährleis­tet, dass der Angeklagte in nächster Zeit nicht aus dem Gefängnis kommt.

Symbolfoto: Alexander Kaya

 ??  ?? Die Polizei stoppte die Irrfahrt eines jun‰ gen Mannes.
Die Polizei stoppte die Irrfahrt eines jun‰ gen Mannes.

Newspapers in German

Newspapers from Germany