Irrfahrt in geklautem Lastwagen
Junger Mann landet wegen mehrerer Delikte im Gefängnis
Es war Mitte November vor einem Jahr: Ein Mann steigt über die Mauer einer Baufirma, knackt ein Fenster und durchsucht mehrere Betriebshallen. Er stiehlt Geräte im Wert von 860 Euro, etwa ein Nivelliergerät, einen Werkzeugkasten und einen Winkelschleifer. Zuvor aber drehte er noch eine Runde mit einem Gabelstapler in einer der Hallen und demolierte ihn bei einem Crash. Am nächsten Tag kommt er wieder. Diesmal schnappt er sich einen Werks-Lastwagen, in dem der Zündschlüssel steckt, und macht sich auf die Reise. Allerdings besitzt der 25-Jährige keinen Führerschein, was die Folgen seiner „Rumpelfahrt“durch Oberhausen erklären könnte.
Jedenfalls rammt er mit dem gestohlenen Lastwagen am späten Abend in der Schallerstraße einen geparkten Lastwagen. Schaden: 4000 Euro. Weiter geht die Fahrt in die Äußere Uferstraße, wo er einen abgestellten Fiat anfährt und einen Schaden von 1000 Euro anrichtet. Damit nicht genug, in der Straße ist auch an einem geparkten Transporter kein reibungsloses Vorbeikommen. Schaden diesmal: 2000 Euro. In dieser Höhe richtet er auch einen Schaden an einem geparkten Skoda an. 2000 Euro Schaden bleiben auch dem Eigentümer eines Land Rover, dem letzten Opfer der Rumpelfahrt, bevor die Polizei diese beendet.
Diebstahl, Sachbeschädigung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis hält Staatsanwältin Gudrun Wagner dem Angeklagten nun in dem Prozess am Amtsgericht Augsburg vor. Verteidiger Felix Dimpfl bittet zu einem Rechtsgespräch. Als Resultat wird dem Angeklagten eine Strafe zwischen 14 und 20 Monaten Freiheitsstrafe zugesagt, falls er die Taten gesteht. Das macht der 25-Jährige auch, der sein Handeln bedauerte. Acht Monate seiner Kochlehre habe er bereits in Freiheit absolviert, erzählt er vor Gericht, diese Lehre setze er derzeit im Gefängnis in Niederschönenfeld fort. Dort sitzt der Angeklagte momentan, weil er eine Strafe aus einem vorangegangenen Verfahren wegen Handelns mit Betäubungsmitteln verbüßt. Offenbar hatte sein Drogenproblem den Angeklagten zu der Irrfahrt veranlasst.
Für Staatsanwältin Wagner steht außer Frage, dass es in dieser Sache keine Bewährungsstrafe mehr geben kann, nachdem der Angeklagte unter offener Bewährung steht und er sich vorangegangene Bewährungsstrafen nicht sonderlich zu Herzen genommen hatte. Angesichts der Höhe des Schadens und der teils einschlägigen Vorstrafen fordert sie eine Haftstrafe von 20 Monaten. Zudem müsse der 25-Jährige Wertersatz in Höhe von 860 Euro leisten und man solle ihn frühestens in eineinhalb Jahren wieder eine Fahrerlaubnis erwerben lassen. Rechtsanwalt Dimpfl plädiert für 15 Monate.
Das sieht auch Richterin Ulrike Ebel-Scheufele so, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt. Der 860-Euro-Wertersatz sei gesetzlich vorgeschrieben, eine Führerscheinsperre brauche es nach ihren Worten nicht. Aufgrund seiner Strafen sei gewährleistet, dass der Angeklagte in nächster Zeit nicht aus dem Gefängnis kommt.
Symbolfoto: Alexander Kaya