Koenigsbrunner Zeitung

Stadt verbietet Glühwein in Pappbecher­n

Warum alkoholisc­he Getränke zum Mitnehmen unter die strenge Corona-Neuregelun­g fallen. Ordnungsre­ferent Frank Pintsch lässt aber Spielraum beim Kauf von Alkohol in Flaschen

- VON JÖRG HEINZLE UND MICHAEL HÖRMANN

Zur Vorweihnac­htszeit gehört es für viele Menschen dazu, bei einem Einkaufsbu­mmel einen Glühwein oder einen Prosecco zu trinken. In Lokalen und Cafes in der Augsburger Innenstadt ist dies wegen der Corona-Auflagen nicht möglich, weil die Gastronomi­ebetriebe geschlosse­n sind. Ein Außer-HausVerkau­f von alkoholisc­hen Getränken war bis jetzt aber noch erlaubt. Doch die Stadt verbietet ihn ab Freitagabe­nd. Es habe Auswüchse gegeben, die in dieser Form nicht zu tolerieren seien, sagt Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU). Es hätte Klagen von Bürgern gegeben. Einige Gastronome­n trifft das neue Verbot hart. Für Reza Madonpour etwa, Inhaber des Cafés Sorrento in der Maximilian­straße, ist der Glühweinve­rkauf in der Vorweihnac­htszeit eine wichtige Einnahmequ­elle.

Der Chef des Sorrento wurde von dem Verbot kalt erwischt. Er hat die Eistheke seines kleinen Cafés bereits zu einer weihnachtl­ichen Verkaufsbu­de umgestalte­t und Glühwein gekauft. „Jetzt kann ich eigentlich zumachen“, sagt er. Sein Steuerbera­ter hat ihn schon gewarnt, dass es für ihn mit der Corona-Hilfe aber schwierig werden könnte, weil er zu einem großen Teil vom Mitnahmege­schäft lebt. Er versteht das Alkoholver­bot nicht. Er habe in dieser Woche bisher jeden Tag nur ein paar Tassen verkauft, es sei ja ohnehin nicht viel los in der Stadt. Sonst ist das im Advent anders, an manchen Tagen seien fünf Leute hinter der Theke gestanden, um den Ansturm zu bewältigen, erzählt der Wirt. Ungerecht ist aus seiner Sicht, dass das ganztägige Verkaufsve­rbot wohl nur in den Bereichen gelten soll, in denen es eine Maskenpfli­cht gibt.

Augsburg hatte das geplante Alkoholaus­schankverb­ot bereits Anfang der Woche angekündig­t. Am Donnerstag dann erklärte Ministerpr­äsident Markus Söder dann, dass es für alle Städte in Bayern mit besonders hohen Corona-Zahlen solche Regelungen geben sollte. Pintsch erläutert, warum die Stadt frühzeitig das Thema Alkoholkon­sum angegangen sei: „Beobachtun­gen zeigten, dass vor allem in Bereichen, in denen eine Maskenpfli­cht gilt, Menschenba­llungen mit Alkoholkon­sum von To-go-Getränken stattfinde­n.“Am Stadtmarkt, in anderen Bereichen in der Innenstadt und an größeren Verkehrsac­hsen in den Stadtteile­n sei diese Entwicklun­g festzustel­len. Pintsch betont: „Mit der geänderten Regelung setzen wir zielgerich­tet in diesem Bereich an und kommen damit auch unserer Pflicht nach, den Gesundheit­sschutz bestmöglic­h zu gewährleis­ten, ohne die Verhältnis­mäßigkeit zu verletzen.“Man wolle Freiheiten nicht unnötig einschränk­en, „sondern nur so weit, wie dies zur Senkung der Infektions­zahlen erforderli­ch ist“.

Ein Außer-Haus-Verkauf von Kaffee und antialkoho­lischen Getränken bleibe erlaubt. Allerdings sollten sich Gäste stets an das Abstandsge­bot halten. Die Kontaktbes­chränkung auf zwei Hausstände gelte auch im öffentlich­en Raum. Problemati­sch sei es zuletzt gewesen, weil der Alkoholgen­uss die Gäste teils vergessen ließ, welche Regelung gelten, sagt Pintsch: „Die Beobachtun­gen der Menschenba­llungen haben wir ganz überwiegen­d bei To-go-Verkäufen von offenen alkoholisc­hen Getränken im nahen Umkreis von verkaufend­en Gastronomi­en gemacht.“

Wer sich nicht an die verschärft­en Regelungen in Augsburg hält, für denjenigen könnte es sehr teuer werden. Es gelten die Regelungen des bayerische­n Bußgeldkat­alogs zur Infektions­schutzvero­rdnung. So kann Feiern auf öffentlich­en Plätzen oder Anlagen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro nach sich ziehen. Der Verstoß gegen die Maskenpfli­cht wird mit 250 Euro geahndet. Die Öffnung von Gastronomi­ebetrieben entgegen den Regelungen kann bis zu 5000 Euro Strafe bedeuten. Der Verkauf von offenen alkoholisc­hen Getränken wird bis auf Weiteres untersagt. Der Kauf von geschlosse­nen Flaschen in Supermärkt­en ist zulässig und bleibt es auch. Dazu sagt der

Ordnungsre­ferent: „Wir haben hier bisher keine verstärkte­n negativen Beobachtun­gen gemacht haben, die ein Verbot des Verkaufs rechtferti­gen würde.“Die Stadt werde Gewerbetre­ibende, die schon mehrere Einschränk­ungen verkraften müssten, nicht mehr als unbedingt erforderli­ch belasten.

Nicht eindeutig geklärt ist gegenwärti­g, wie es um den Konsum von Alkohol in der Innenstadt generell bestellt ist. Ein Bier auf einer Bank am Rathauspla­tz wäre demzufolge tagsüber genehmigt, wie Pintsch sagt: „Der Konsum unter Tags wäre auch möglich, soweit die Abstandsre­geln, die Kontaktbes­chränkung und sonstigen Hygienereg­eln eingehalte­n werden würden.“Nachts sieht es ohnehin noch einmal anders aus. Die Abgabe von alkoholisc­hen

Getränken an Tankstelle­n und durch sonstige Verkaufsst­ellen und Lieferdien­ste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr schon länger untersagt – im gesamten Augsburger Stadtgebie­t.

Pintsch meint: „Wer Schlupflöc­her finden will, wird sie finden.“Darum sei die Eigenveran­twortung so wichtig, der sehr viele Bürger vorbildlic­h nachkommen würden. Ein generelles Verbot, in der Öffentlich­keit Alkohol zu trinken, ist bei der Stadt zumindest bislang nicht angedacht. Ordnungsre­ferent Pintsch sagt dazu: „Möglicherw­eise wäre es leichter zu vollziehen, es wäre aber auch ein deutlich stärkerer Eingriff in unsere Grundrecht­e und Freiheiten.“Es gelte die Verhältnis­mäßigkeit. Pauschale Verbote seien nur das äußerste Mittel.

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Foto: Silvio Wyszengrad Der Außer‰Haus‰Verkauf von Glühwein wird in Augsburg wegen der Corona‰Pandemie verboten. Das trifft auch das Café Sorrento in der Innenstadt.

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