Tipps zum Solarstrom
Das Landratsamt bietet eine kostenfreie Photovoltaik-Beratung an
Landkreis Augsburg Ein neutraler Solarexperte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie geht konkret auf Fragen zum Thema Photovoltaik, Speicher und Elektromobilität ein. Praxisnahe Tipps und Hilfestellungen runden das Gespräch ab.
Die nächsten Termine sind am 2. und 3. Dezember. Die 45-minütigen Einzelberatungen finden aufgrund der aktuellen Situation telefonisch statt. Es sind noch wenige Plätze frei. Termine werden ab sofort nach Voranmeldung unter der Telefonnummer 0821/3102 2222 oder per E-Mail an klimaschutz@LRAa.bayern.de vergeben.
Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach zu installieren, sei heute attraktiver denn je, teilt das Landratsamt mit. Denn die Preise von Solarstromanlagen seien enorm gesunken, parallel zur technologischen Entwicklung mit steigender Anlagenqualität und -leistung. Strom vom eigenen Hausdach sei wesentlich günstiger als vom Stromanbieter. Zusätzlich sichere der eigene Solarstrom ein Stück Unabhängigkeit vom Strommarkt und seinen Preisen. Ergänzt durch einen Batteriespeicher lasse sich der Solarstrom auch nach Sonnenuntergang und an Regentagen nutzen. Außerdem seien Speicher „netzdienlich“und würden deshalb über ein bayerisches Förderprogramm finanziell unterstützt. In Kombination mit Elektromobilität gewinne der Sonnenstrom vom eigenen Dach zusätzliche Bedeutung, denn die Sonne im Tank mache das elektrische Fahren umweltfreundlicher und preiswerter.
Auch Mieter können Sonnenstrom ernten – wenngleich unter erschwerten rechtlichen Rahmenbedingungen. Zum einen über kleine, mobil fixierbare Balkon-Module („Stecker-Solar-Geräte“), zum anderen über Mieterstrommodelle, bei denen Hausbesitzer den Solarstrom an die Bewohner von Mietobjekten weitergeben können. Laut Mitteilung des Landratsamts ist eine eigene Photovoltaik-Anlage auch für Gewerbetreibende lohnenswert, denn viele Firmen verfügen über große Dach- oder Freiflächen. Die Rentabilität sei höher als bei Eigenheimbesitzern, da der Strom meist sofort genutzt werden kann. Alternative Modelle wären Direktvermarktung, Dachverpachtung oder Stromverkauf an Dritte.
Auch die Frage, wie mit Photovoltaik-Anlagen nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung umgegangen werden sollte, treibt viele Solarpioniere um. Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle enthält Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Ü-20-Anlagen. Vonseiten mancher Stromversorger, Direktvermarkter und Speicheranbieter sind bereits Lösungen auf dem Markt. Auch wenn sich der Gesetzesentwurf bis zur Verabschiedung noch verändern kann: Es macht Sinn, sich jetzt über die konkreten Möglichkeiten zu informieren.