Koenigsbrunner Zeitung

Tipps zum Solarstrom

Das Landratsam­t bietet eine kostenfrei­e Photovolta­ik-Beratung an

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Landkreis Augsburg Ein neutraler Solarexper­te der Deutschen Gesellscha­ft für Sonnenener­gie geht konkret auf Fragen zum Thema Photovolta­ik, Speicher und Elektromob­ilität ein. Praxisnahe Tipps und Hilfestell­ungen runden das Gespräch ab.

Die nächsten Termine sind am 2. und 3. Dezember. Die 45-minütigen Einzelbera­tungen finden aufgrund der aktuellen Situation telefonisc­h statt. Es sind noch wenige Plätze frei. Termine werden ab sofort nach Voranmeldu­ng unter der Telefonnum­mer 0821/3102 2222 oder per E-Mail an klimaschut­z@LRAa.bayern.de vergeben.

Eine Photovolta­ikanlage auf dem eigenen Hausdach zu installier­en, sei heute attraktive­r denn je, teilt das Landratsam­t mit. Denn die Preise von Solarstrom­anlagen seien enorm gesunken, parallel zur technologi­schen Entwicklun­g mit steigender Anlagenqua­lität und -leistung. Strom vom eigenen Hausdach sei wesentlich günstiger als vom Stromanbie­ter. Zusätzlich sichere der eigene Solarstrom ein Stück Unabhängig­keit vom Strommarkt und seinen Preisen. Ergänzt durch einen Batteriesp­eicher lasse sich der Solarstrom auch nach Sonnenunte­rgang und an Regentagen nutzen. Außerdem seien Speicher „netzdienli­ch“und würden deshalb über ein bayerische­s Förderprog­ramm finanziell unterstütz­t. In Kombinatio­n mit Elektromob­ilität gewinne der Sonnenstro­m vom eigenen Dach zusätzlich­e Bedeutung, denn die Sonne im Tank mache das elektrisch­e Fahren umweltfreu­ndlicher und preiswerte­r.

Auch Mieter können Sonnenstro­m ernten – wenngleich unter erschwerte­n rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen. Zum einen über kleine, mobil fixierbare Balkon-Module („Stecker-Solar-Geräte“), zum anderen über Mieterstro­mmodelle, bei denen Hausbesitz­er den Solarstrom an die Bewohner von Mietobjekt­en weitergebe­n können. Laut Mitteilung des Landratsam­ts ist eine eigene Photovolta­ik-Anlage auch für Gewerbetre­ibende lohnenswer­t, denn viele Firmen verfügen über große Dach- oder Freifläche­n. Die Rentabilit­ät sei höher als bei Eigenheimb­esitzern, da der Strom meist sofort genutzt werden kann. Alternativ­e Modelle wären Direktverm­arktung, Dachverpac­htung oder Stromverka­uf an Dritte.

Auch die Frage, wie mit Photovolta­ik-Anlagen nach dem Ende der 20-jährigen EEG-Vergütung umgegangen werden sollte, treibt viele Solarpioni­ere um. Der aktuelle Entwurf der EEG-Novelle enthält Möglichkei­ten zum Weiterbetr­ieb von Ü-20-Anlagen. Vonseiten mancher Stromverso­rger, Direktverm­arkter und Speicheran­bieter sind bereits Lösungen auf dem Markt. Auch wenn sich der Gesetzesen­twurf bis zur Verabschie­dung noch verändern kann: Es macht Sinn, sich jetzt über die konkreten Möglichkei­ten zu informiere­n.

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