Steuern runter für Firmen?
Bundesländer machen Druck
Stuttgart Baden-Württemberg, Bayern und Hessen machen sich für steuerliche Entlastungen für Unternehmen stark. Bei der Wirtschaftsministerkonferenz am Montag wollen sie vorschlagen, den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetragsgrenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.
„Durch die Wirtschaftskrise infolge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, was besonders zulasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen geht“, sagte die baden-württembergische Ressortchefin Nicole HoffmeisterKraut (CDU). „Wir müssen unsere Unternehmen in die Lage versetzen, wieder langfristige Perspektiven zu entwickeln und diese auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten finanzieren zu können.“
Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragzeitraum auf zwei Jahre – aktuell wären dies 2019 und 2018 – ausgedehnt werden.