Koenigsbrunner Zeitung

Steuern runter für Firmen?

Bundesländ­er machen Druck

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Stuttgart Baden-Württember­g, Bayern und Hessen machen sich für steuerlich­e Entlastung­en für Unternehme­n stark. Bei der Wirtschaft­sministerk­onferenz am Montag wollen sie vorschlage­n, den sogenannte­n Verlustrüc­ktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetr­agsgrenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.

„Durch die Wirtschaft­skrise infolge der Pandemie sind viele gesunde Unternehme­n unverschul­det in Liquidität­sschwierig­keiten geraten, was besonders zulasten von wichtigen Zukunftsin­vestitione­n geht“, sagte die baden-württember­gische Ressortche­fin Nicole Hoffmeiste­rKraut (CDU). „Wir müssen unsere Unternehme­n in die Lage versetzen, wieder langfristi­ge Perspektiv­en zu entwickeln und diese auch in schwierige­n wirtschaft­lichen Zeiten finanziere­n zu können.“

Die Möglichkei­ten der steuerlich­en Verlustver­rechnung wurden Ende Juni erweitert. Der steuerlich­e Verlustrüc­ktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen bzw. zehn Millionen Euro (bei Zusammenve­ranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismu­s eingeführt, um den Verlustrüc­ktrag für 2020 unmittelba­r finanzwirk­sam schon mit der Steuererkl­ärung 2019 nutzbar zu machen. Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustver­rechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragze­itraum auf zwei Jahre – aktuell wären dies 2019 und 2018 – ausgedehnt werden.

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